Anruf der KK
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Re: Anruf der KK
Guten Morgen,
ich habe gelesen,sehr interessant,danke dafür.
LG
artur123toja
ich habe gelesen,sehr interessant,danke dafür.
LG
artur123toja
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Re: Anruf der KK
Hallo und Guten Morgen, an alle,
ich melde mich wieder mal mit eine Frage.
Darf die KK, das Weihnachstgeld des Arbeitgebers (habe gestern kleinen Betrag erhalten) mit dem KG verrechnen?
LG
artur123toja
ich melde mich wieder mal mit eine Frage.
Darf die KK, das Weihnachstgeld des Arbeitgebers (habe gestern kleinen Betrag erhalten) mit dem KG verrechnen?
LG
artur123toja
Re: Anruf der KK
Hallo,
nein, darf sie nicht - das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung ist zwar für sich beitragspflichtig, führt aber nicht zur Kürzung des Krankengeldes.
Übrigens - bei Berechnung des Krankengeldes wurde ein bereits gezahltes Weihnachtsgeld aus den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt und hat wahrscheinlich sogar zu einem höheren Krankengeldanspruch geführt.
Gruss
Czauderna
nein, darf sie nicht - das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung ist zwar für sich beitragspflichtig, führt aber nicht zur Kürzung des Krankengeldes.
Übrigens - bei Berechnung des Krankengeldes wurde ein bereits gezahltes Weihnachtsgeld aus den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt und hat wahrscheinlich sogar zu einem höheren Krankengeldanspruch geführt.
Gruss
Czauderna
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Re: Anruf der KK
Hallo Czauderna,
wie immer, super schnelle und kompetente Antwort.Danke dafür.
Bin jetzt beruhigt.
LG
artur123toja
wie immer, super schnelle und kompetente Antwort.Danke dafür.
Bin jetzt beruhigt.
LG
artur123toja
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Re: Anruf der KK
Hallo Ihr Lieben,
möchte gerne etwas fragen, was ich nicht verstehe.Es geht un das KG.
Ich habe mir heute ganz genau die Zahlung des KG angeschaut.Mir ist
aufgefallen, dass, nicht an allen Monaten mein KG richtig berechnet
und ausgezahlt wurde. Ich mache einen Beispiel:
Bei dem Arzt am 26.10.20 gewesen.Die AU also vom 26.10.2020 bis 25.11.2020 bekommen,
da zähle ich ab dem 27.10.2020 bis 25.11.2020 doch 30 Tage mal Nettokrankengeld pro Kalendertag.
Wenn ich richtig gerechnet habe fehlt mir genau die Zahlung für einen Tag.
Das habe ich heute bei nachschauen mehrmals festgestellt.An manchen Monaten wurde das KG richtig berechnet,an manchen eben,fehlt mir
die Zahlung für einen Tag.
Kann mir jemand helfen und erklären?
Was mache ich jetzt?
Lg
artur123toja
möchte gerne etwas fragen, was ich nicht verstehe.Es geht un das KG.
Ich habe mir heute ganz genau die Zahlung des KG angeschaut.Mir ist
aufgefallen, dass, nicht an allen Monaten mein KG richtig berechnet
und ausgezahlt wurde. Ich mache einen Beispiel:
Bei dem Arzt am 26.10.20 gewesen.Die AU also vom 26.10.2020 bis 25.11.2020 bekommen,
da zähle ich ab dem 27.10.2020 bis 25.11.2020 doch 30 Tage mal Nettokrankengeld pro Kalendertag.
Wenn ich richtig gerechnet habe fehlt mir genau die Zahlung für einen Tag.
Das habe ich heute bei nachschauen mehrmals festgestellt.An manchen Monaten wurde das KG richtig berechnet,an manchen eben,fehlt mir
die Zahlung für einen Tag.
Kann mir jemand helfen und erklären?
Was mache ich jetzt?
Lg
artur123toja
Re: Anruf der KK
Hallo,
wenn ein Monat voll mit Krankengeld belegt ist, dann wird der Monat mit 30 Tagen angesetzt (incl. Februar)
Gruss
Czauderna
wenn ein Monat voll mit Krankengeld belegt ist, dann wird der Monat mit 30 Tagen angesetzt (incl. Februar)
Gruss
Czauderna
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Re: Anruf der KK
Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort.
Habe vergessen zu erwähnen,dass ich zwar die 30 tage gezählt habe,bekam jedoch nur für 29 Tage ausgezahlt.
Und vom 26.10 bis 25.11.20 sin doch 30 Tage ,wenn ich mit dem 27.10 beginne zu zählen oder?
Oder denke ich total falsch?
LG
artur123toja
vielen Dank für deine Antwort.
Habe vergessen zu erwähnen,dass ich zwar die 30 tage gezählt habe,bekam jedoch nur für 29 Tage ausgezahlt.
Und vom 26.10 bis 25.11.20 sin doch 30 Tage ,wenn ich mit dem 27.10 beginne zu zählen oder?
Oder denke ich total falsch?
LG
artur123toja
Re: Anruf der KK
artur123toja hat geschrieben:Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort.
Habe vergessen zu erwähnen,dass ich zwar die 30 tage gezählt habe,bekam jedoch nur für 29 Tage ausgezahlt.
Und vom 26.10 bis 25.11.20 sin doch 30 Tage ,wenn ich mit dem 27.10 beginne zu zählen oder?
Oder denke ich total falsch?
LG
artur123toja
Hallo, also wenn ich mit dem 27.10. beginne und den 31.10. weglasse, dann komme bis einschl. 25.11. auf 29 Tage
Gruss
Czauderna
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Re: Anruf der KK
Hallo Czauderna,
Ach sooooo,jetzt habe ich kapiert.
Lieben Dank dafür.
Manchmal muss man mir erklären wie einem Kind,gebe ich zu.
Nochmal vielen Dank
LG
artur123toja
Ach sooooo,jetzt habe ich kapiert.
Lieben Dank dafür.
Manchmal muss man mir erklären wie einem Kind,gebe ich zu.
Nochmal vielen Dank
LG
artur123toja
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Re: Anruf der KK
Hallo ihr Lieben,
ich melde mich wieder mit einer Frage.Es geht darum wie berechnet man einen Blockfrist(3 Jahre).
Meine Frage ist wann werde ich Ausgesteuert durch die KK, wenn ich seit 12.12.2019 durchgehend AU bin bis jetzt und im März 2019 auch wegen der gleichen Diagnose AU war.Also es lagen 7 Monate dazwischen, wo ich auch gearbeitet habe.
Also werde ich im Juni 2021 ausgesteuert oder noch früher?
LG
artur123toja
ich melde mich wieder mit einer Frage.Es geht darum wie berechnet man einen Blockfrist(3 Jahre).
Meine Frage ist wann werde ich Ausgesteuert durch die KK, wenn ich seit 12.12.2019 durchgehend AU bin bis jetzt und im März 2019 auch wegen der gleichen Diagnose AU war.Also es lagen 7 Monate dazwischen, wo ich auch gearbeitet habe.
Also werde ich im Juni 2021 ausgesteuert oder noch früher?
LG
artur123toja
Re: Anruf der KK
Hallo,
also, wenn wir vom Beginn der maßgebenden Blockfrist, dem 12.12.2019 ausgehen, dann läuft diese bis zum 11.12.2022 und innerhalb dieser Blockfrist besteht dann der grundsätzliche Anspruch für 78 Wochen für die, die Blockfrist auslösende Erkrankung.
Wenn wir allerdings den März 2019 (welches Datum genau?) ausgehen, dann beginnt die maßgebende Blockfrist auch im März 2019 und endet im März 2022 und so, wie geschildert tritt letzteres dann auch zu.
Gruss
Czauderna
also, wenn wir vom Beginn der maßgebenden Blockfrist, dem 12.12.2019 ausgehen, dann läuft diese bis zum 11.12.2022 und innerhalb dieser Blockfrist besteht dann der grundsätzliche Anspruch für 78 Wochen für die, die Blockfrist auslösende Erkrankung.
Wenn wir allerdings den März 2019 (welches Datum genau?) ausgehen, dann beginnt die maßgebende Blockfrist auch im März 2019 und endet im März 2022 und so, wie geschildert tritt letzteres dann auch zu.
Gruss
Czauderna
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Re: Anruf der KK
Hallo Czauderna,
leider, verstehe ich das nicht.Bin vermutlich zu blöd dafür.
Also ich bin mit der bisherigen Diagnose schon vom 27.02.19 bis 18.03.19 AU gewesen. Seit dem 12.12.19 bis jetzt durchgehend.
Dann ist die Aussteurerung im März 2021?.Du schreibst März 2022.
Ich kapiere es einfach nicht.Müsste mich meine KK nicht anschreiben?
lg
artur123toja
leider, verstehe ich das nicht.Bin vermutlich zu blöd dafür.
Also ich bin mit der bisherigen Diagnose schon vom 27.02.19 bis 18.03.19 AU gewesen. Seit dem 12.12.19 bis jetzt durchgehend.
Dann ist die Aussteurerung im März 2021?.Du schreibst März 2022.
Ich kapiere es einfach nicht.Müsste mich meine KK nicht anschreiben?
lg
artur123toja
Re: Anruf der KK
Hallo,
also, wenn die Blockfrist am 27.02.2019 beginnt, dann endet sie am 26.2.2022, das sind nach Adam Riese 3 Jahre. Innerhalb dieser drei Jahre besteht wegen der gleichen Diagnose für maximal 78 Wochen Krankengeldanspruch. Ich überschlage mal kurz, d.h. es folgt eine grobe Berechnung -
27.02. - 18.03.2019 = 22 Tage . bleiben von den 546 Gesamttagen noch 524 Tage übrig. Ab dem 12.12.2019 bist du durchgehend arbeitsunfähig -
das wären bis heute 371 Tage, bleiben noch 153 Tage übrig und die wären dann am 19.5.2021 - wie gesagt, grob gerechnet _ ohne Gewähr.
Wenn du also weiter durchgehend wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig bist, dann würde am 19.05.2021 dein Krankengeld auslaufen und wie geschrieben, die Blockfrist aber erst am 26.02.2022 enden. Das hätte zur Auswirkung, dass du frühestens wegen dieser Erkrankung erst ab dem 27.02.2022 wieder Krankengeldanspruch hättest, wenn a) du in einer Klasse mit Krankengeldanspruch versichert bist und b) seit dem 20.05.2021 für mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig warst.
Was deine letzte Frage betrifft - ja, die Krankenkasse wird dich anschreiben - ich schätze mal so Mitte März 2021.
Gruss
Czauderna
also, wenn die Blockfrist am 27.02.2019 beginnt, dann endet sie am 26.2.2022, das sind nach Adam Riese 3 Jahre. Innerhalb dieser drei Jahre besteht wegen der gleichen Diagnose für maximal 78 Wochen Krankengeldanspruch. Ich überschlage mal kurz, d.h. es folgt eine grobe Berechnung -
27.02. - 18.03.2019 = 22 Tage . bleiben von den 546 Gesamttagen noch 524 Tage übrig. Ab dem 12.12.2019 bist du durchgehend arbeitsunfähig -
das wären bis heute 371 Tage, bleiben noch 153 Tage übrig und die wären dann am 19.5.2021 - wie gesagt, grob gerechnet _ ohne Gewähr.
Wenn du also weiter durchgehend wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig bist, dann würde am 19.05.2021 dein Krankengeld auslaufen und wie geschrieben, die Blockfrist aber erst am 26.02.2022 enden. Das hätte zur Auswirkung, dass du frühestens wegen dieser Erkrankung erst ab dem 27.02.2022 wieder Krankengeldanspruch hättest, wenn a) du in einer Klasse mit Krankengeldanspruch versichert bist und b) seit dem 20.05.2021 für mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig warst.
Was deine letzte Frage betrifft - ja, die Krankenkasse wird dich anschreiben - ich schätze mal so Mitte März 2021.
Gruss
Czauderna
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Re: Anruf der KK
Guten Abend Czauderna,
ist ja Wahsinnn, wie du das alles ausgerechnet hasst.Jetzt beginne ich zu verstehen( nach mehrmaligen durchlesen) wie du zu dem Ergebnis gekommen bist.
ich kann mich,wie immer nur bedanken.
LG
artur123toja
ist ja Wahsinnn, wie du das alles ausgerechnet hasst.Jetzt beginne ich zu verstehen( nach mehrmaligen durchlesen) wie du zu dem Ergebnis gekommen bist.
ich kann mich,wie immer nur bedanken.
LG
artur123toja
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Re: Anruf der KK
Hallo Liebe Forum Mitglieder,
ich melde mich wieder mir einer Frage.
Gestern bekam ich eine AU Verlängerung vom Arzt.Habe sie dann per App online eingereicht.
Heute morgen, als ich ins online Portal der KK kam, habe etwas entdeckt was ich leider nicht verstehe.
Unter Leistungszeitraum ist KG eingetragen bis gestern und daneben die Summe,die ich als KG bekam.Letzte Zahlung war im Dezember.
Nach meiner Berechnung die aufgeführte Summe bezog sich bis auf Dezember 2020,obwohl unter der Leistungszeitraum bis 12.01.2021 mit aufgenommen wurde.
Das heisst das da der Komplette Zeitraum incl.bis gestern efasst wurde.Die Summe des gezahlten KG aber ist nur bis Dezember.
Ich weiss nicht ob man mich versteht .Weiss garnicht wie ich das besser beschreiben soll.
Was bedeutet das? weiss jemand etwas dazu?
LG
arturtoja
ich melde mich wieder mir einer Frage.
Gestern bekam ich eine AU Verlängerung vom Arzt.Habe sie dann per App online eingereicht.
Heute morgen, als ich ins online Portal der KK kam, habe etwas entdeckt was ich leider nicht verstehe.
Unter Leistungszeitraum ist KG eingetragen bis gestern und daneben die Summe,die ich als KG bekam.Letzte Zahlung war im Dezember.
Nach meiner Berechnung die aufgeführte Summe bezog sich bis auf Dezember 2020,obwohl unter der Leistungszeitraum bis 12.01.2021 mit aufgenommen wurde.
Das heisst das da der Komplette Zeitraum incl.bis gestern efasst wurde.Die Summe des gezahlten KG aber ist nur bis Dezember.
Ich weiss nicht ob man mich versteht .Weiss garnicht wie ich das besser beschreiben soll.
Was bedeutet das? weiss jemand etwas dazu?
LG
arturtoja
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