Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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matti
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Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon matti » 21.08.2020, 13:56

Guten Tag,

ich bin frühzeitig, also vor Renteneintritt, aus dem Erwerbsleben freiwillig ausgeschieden und finanziere unseren Unterhalt bis Rentenzahlung mit Ersparnissen.
Die Einnahmen aus Wertpapieranlagen laufen in 2020 nicht besonders (Verluste ), so dass für 2020 der Mindestbeitrag für die GKV angesetzt werden wird.
Aufgrund des Steuerbescheides 2019 entrichte ich gegenwärtig im Jahre 2020 einen deutlich höheren Beitrag.
Die Krankenkasse sagt: Eine rückwirkende Korrektur, sprich Beitragsrückerstattung ist bei Kapitaleinnahmen nicht vorgesehen, nur bei Selbständigen.

Wie weise ich der Krankenversicherung nach, dass der für 2020 festgesetzte Beitrag basierend auf Steuerbescheid 2019 nicht mehr dem Einkommen aus Wertpapieren 2020 entspricht?

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 14:27

Hallo und willkommen im Forum
Die Krankenkasse sagt: Eine rückwirkende Korrektur, sprich Beitragsrückerstattung ist bei Kapitaleinnahmen nicht vorgesehen, nur bei Selbständigen.
sicher wird sich dazu noch der eine oder andere, aktive Experte zu Wort melden.
Ich habe hier erst mal einen passenden Link dazu -https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjOnefAp6zrAhUDGewKHcWDASAQFjAAegQIAhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.gkv-spitzenverband.de%2Fmedia%2Fdokumente%2Fkrankenversicherung_1%2Fgrundprinzipien_1%2Ffinanzierung%2Fbeitragsbemessung%2F2020-03-18_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_in_der_Fassung_der_Neunten_Aenderung.pdf&usg=AOvVaw2UyAZf6u7UIiElI7KfRh2d
Gruss
Czauderna

matti
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Re: Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon matti » 23.08.2020, 21:07

@Czauderna

Vielen Dank für den eingestellten Link zum GKV - Spitzenverband - Artikel.

Ich fürchte hier fehlt mir zuviel Basiswissen um etwas meine Frage betreffend ableiten zu können;

oder meinten Sie ich könne im Artikel auf §6a Absatz 5 verweisen, und die letzten Steuerfeststellungen der Banken vorlegen um eine Berichtigung bzw. Rückerstattung
der Beitragssätze im laufenden Jahr zu beantragen?

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon Czauderna » 24.08.2020, 09:43

Hallo,
ich glaube nicht, dass das so funktionieren wird, trotzdem kannst du es versuchen.
Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass wir, wenn uns erklärt wurde, dass Kapitalerträge im laufenden Kalenderjahr entweder stark vermindert zu erwarten sind oder gar ganz weggefallen sind, dass wir dann eine Beitragseinstufung für die Zukunft vorgenommen haben, die aber erst nach Vorlage des dazugehörigen Einkommensteuerbescheides (rückwirkend) für endgültig erklärt haben. Das hatte für den Versicherten den Vorteil, dass er nicht mehr den hohen Beitrag zahlen musste für Einkommen, das er nicht (mehr) hatte und für uns als Kasse, dass wir diese Einstufung dann auch nach Vorlage des dazugehörigen Einkommensteuerbescheides, als endgültig aber auch passend erklären konnten. Wenn der Bescheid wider Erwarten doch höhere Einnahmen ausgewiesen hat, dann kam es eben zu einer Nachzahlung.
Wie gesagt, seit 2018 gibt es diese neue Regelung, grundsätzlich für Selbständige, da bin ich selbst nicht mehr so auf dem Laufenden, ob das so gehen könnte.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon matti » 24.08.2020, 21:15

Danke für Ihre Mitteilung.
Eines würde mich noch interessieren.

Ist die Aussage meiner GKV richtig, dass es für Versicherte, die ihren Lebensstandard ausschließlich über Einnahmen aus Wertpapieren bestreiten, keine Rückerstattung von Beiträgen gibt?
Bei Selbständigen ist dies jedoch möglich, wie man mir mitteilte.

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon Czauderna » 25.08.2020, 12:08

Hallo,
ja, so steht es jedenfalls in den Beitragsverfahrensgrundsaetzen, jedenfalls lese ich es auch so.
Gruss
Czauderna

matti
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Re: Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon matti » 25.08.2020, 21:16

@Czauderna
Nochmals herzlichen Dank für die Info.

silvie
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Re: Beitragsberechnung bei ausschließlichen Kapitaleinahmen

Beitragvon silvie » 10.09.2020, 08:40

Hallo und willkommen im Forum
Die Krankenkasse sagt: Eine rückwirkende Korrektur, sprich Beitragsrückerstattung ist bei Kapitaleinnahmen nicht vorgesehen, nur bei Selbständigen.
sicher wird sich dazu noch der eine oder andere, aktive Experte zu Wort melden.
Ich habe hier erst mal einen passenden Link dazu https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjOnefAp6zrAhUDGewKHcWDASAQFjAAegQIAhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.gkv-spitzenverband.de%2Fmedia%2Fdokumente%2Fkrankenversicherung_1%2Fgrundprinzipien_1%2Ffinanzierung%2Fbeitragsbemessung%2F2020-03-18_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_in_der_Fassung_der_Neunten_Aenderung.pdf&usg=AOvVaw2UyAZf6u7UIiElI7KfRh2d
Gruss
Czauderna


Danke für die Information. Ich dachte immer, dass das auch bei Privatleuten so möglich wäre (also nicht nur bei Selbstständigen, dort kenne ich es bereits), aber so kann man sich täuschen. :D


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