Hallo zusammen,
wie wird die Höhe des monatlichen KK-Beitrages festgelegt, wenn man in der GKV ist und ab jetzt keine steuerlichen Einnahmen erzielt ?
Wenn man weder selbständig, noch angestellt ist, noch beim AA gemeldet ist ?
Auch keine Schwarzarbeit oder Ähnliches.
Es läuft alles sauber ab.
Wenn man einfach nicht mehr arbeiten muß, weil man vom Vermögen lebt.
Es werden nur sonstige Einkünfte aus dem Verkauf von privaten Sammlungen erzielt.
Diese liegen jährlich maximal bei etwa ca. 1000,- - 2000,-.
Ich hoffe, Ihr könnt da weiterhelfen.
Lieben Gruß aus Bayern
Berechnung Krankenkassenbeitrag
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Re: Berechnung Krankenkassenbeitrag
Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert kommt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zur Anwendung, die in diesem Jahr bei 1061,67 € liegt und einen monatlichen Beitrag von ca. 195,00 € (incl. Pflegeversicherung) ausmacht. Das kann von Kasse zu Kasse um einige Euros unterschiedlich sein, kommt auf den jeweiligen Zusatzbeitrag an.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert kommt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zur Anwendung, die in diesem Jahr bei 1061,67 € liegt und einen monatlichen Beitrag von ca. 195,00 € (incl. Pflegeversicherung) ausmacht. Das kann von Kasse zu Kasse um einige Euros unterschiedlich sein, kommt auf den jeweiligen Zusatzbeitrag an.
Gruss
Czauderna
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Re: Berechnung Krankenkassenbeitrag
Ok, dankeschön !!!
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