Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gucki
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Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Gucki » 02.09.2020, 11:25

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum nachgehenden Leistungsanspruch.

Ich plane mich für 4 Wochen vom ALG1 abzumelden. Hier müsste eigentlich der nachgehende Leistungsanspruch wirken.

Jetzt interessiert es mich, wie das von den Beiträgen aussieht, wenn ich weitere Einkünfte habe.

Derzeit sieht das wie folgt aus:
Die Agentur für Arbeit bezahlt über das ALG1 einen Großteil der Kassenbeiträge.
Aufgrund weiterer Einnahmen wie Betriebsrente, die ich jetzt schon erhalte, Solaranlage auf dem Dach und ein paar zu vernachlässigenden Zinserträgen bezahle ich noch zusätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge an die KV/PV (Steuererklärung liegt der KV vor).

Für die o.g. 4 Wochen hätte ich keinen Job und dann müsste ich doch die kostenfreie Nachversicherung zumindest für den Beitragsanteil des ALG1 gelten. Oder wird u.U. mein Eigenanteil aus den og. Einkünften höher? Wie ist das denn gesetzlich geregelt?
VG
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Re: Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Czauderna » 02.09.2020, 11:36

Hallo und willkommen im Forum
das würde ich mit der Kasse direkt besprechen - ja, es ist so, wenn weniger als ein Monat zwischen dem Ende der alten Krankenversicherungspflicht (ALG-1) und dem Beginn der neuen Krankenversicherungspflicht (ALG-1) liegt, dann greift grundsätzlich der nachgehende Leistungsanspruch, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es muss aber zweifelsfrei feststehen.
Grundsätzlich ist es so, wenn die eine Krankenversicherungspflicht endet, dann endet auch damit die Mitgliedschaft in der Krankenkasse.
Wenn allerdings der oder die Betroffene keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist, dann kommt es zu sog. OAV (obligatorischen Anschlussversicherung) und dann sind auch entsprechend dem vorhanden Einkommen.
Ob dich jetzt deine Krankenkasse aufgrund deiner Erklärung vorab für die vier Wochen beitragsfrei stellt oder erst wenn die Neuanmeldung durch das Arbeitsamt wieder vorliegt und ob das aufgrund deiner Einnahmen insgesamt überhaupt möglich ist, das solltest du meiner Meinung nach direkt mit deiner Kasse besprechen.
Sicher meldet sich dazu noch der eine oder die andere aktive Expertin zu Wort.
Gruss
Czauderna

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Re: Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Rossi » 02.09.2020, 12:34

Die Frage ist hier, ob ein Anspruch gem. § 19 (2) SGB V auf die nachgehenden Leistungen besteht. Sollte dieser bestehen, dann sind auch keine Beiträge fällig. Denn Beiträge sind nur für eine Mitgliedschaft zu zahlen. Der nachgehende Leistungsanspruch ist keine originäre Mitgliedschaft, dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes.

Zitat § 19 Abs. 2 SGB V:

(2) 1Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. 2Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

D.h., sofern eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, besteht kein nachgehender Leistungsanspruch. Tja, dort könnte es losgehen. Du hast eine Solaranlage auf dem Dach. Die Kasse könnte auf die Idee kommen, dass Du aufgrund der Solaranlage eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübst. Der Ansatz ist nicht schlecht!!!

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Re: Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Gucki » 03.09.2020, 09:49

Danke schon mal für Eure Antworten.

Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert. Die meinten, dass meine Betriebsrente, Solar etc. breits dazu führt, dass ich aus diesen Einkünften (sind aus meiner Sicht ja keine Erwerbstätigkeiten) die Beiträge voll bis maximal zur BBG zu leisten sind.
Bisher hat mein ALG1 den größten Teil bis zur BBG abgedeckt, jetzt soll ich diesen Anteil aus den anderen Einkünften bestreiten, was ich je auch vor dem ALG1 schon getan habe (war ja auch richtig).
Mein Ansatz war, der nachgehende Leistungsanspruch würde mich für diesen einen Monat davon befreien und ich bräuchte den Anteil des ALG an dem Beitrag nicht bezahlen. ALG läuft dann wieder weiter.

Es scheint auch etwas mit einer freiwilligen Krankenversicherung statt einer Pflichtversicherung zu tun zu haben. Offensichtlich bin ich der freiwilligen Sparte zugeordnet. So ganz klar ist es mir noch nicht.

Ausserdem: Wenn die Solaranlage als gewerbliche Tätigkeit (200 Euro / Monat) eingestuft würde, würden dann überhaupt die anderen Einkunftarten angerechnet werden? Als Arbeitnehmer waren diese ja auch nicht Bestandteil der Forderungen der KV.

VG Gucki

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Re: Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Czauderna » 03.09.2020, 09:56

Hallo,
ja, das ist richtig - wer als Arbeitnehmer oder ALG-1 Bezieher Krankenversicherungspflichtig ist und dazu nebenberufliche Einkünfte hat, der muss für diese keine Beiträge zahlen. In dem Moment, wo er aber freiwillig versichert ist, dann sind diese Einkünfte, ebenso wie Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträge beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

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Re: Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Operator_19 » 23.01.2021, 17:42

Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich habe eine Frage zum nachgehenden Leistungsanspruch.

Ich bin gesetzlich krankenversichert. Folgendes Sznenario:

- Alter Job endet zum 30.09.
- Neuer Job beginnt zum 01.11.

Ich gehe von der Pflichtversicherung in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Mein Versicherer lehnt Anspruch auf nachgehenden Leistungsanspruch ab, weil ich ab dem 01.11. freiwillig versichert bin.
Mir kommt das etwas spanisch vor. Ist das so korrekt? Ich verstehe, warum der Anspruch nicht greifen sollte.

Ich wäre sehr dankbar für eine Einschätzung!
Einen schönen Samstag!
Simon

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Re: Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Czauderna » 23.01.2021, 18:26

Hallo und willkommen im Forum,
ja, das ist richtig weil der nachgehende Leistungsanspruch nur zwischen zwei Krankenversicherungspflichtigen Versicherungsverhältnissen
möglich ist - bei dir ist das nicht der Fall.
Gruss
Czauderna

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Re: Nachgehender Leistungsanspruch ALG

Beitragvon Operator_19 » 24.01.2021, 12:05

Hi Czauderna,

danke für die Auskunft!
Nicht unbedingt nachvollziehbar, aber damit weiß ich Bescheid!
Happy Sunday!
Simon


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