Krankengeld und Studium

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mabath1
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Krankengeld und Studium

Beitragvon mabath1 » 04.09.2020, 18:30

Guten Abend!
Folgende Situation:

Ich(31) bin derzeit in AU und erhalte noch bis Mitte November Krankengeld, solange wie ich natürlich AU wäre.
Mein Angestelltenverhältnis ist noch aktiv, soll aber gerne zum Ende September aufgelöst werden.

Sollte ich dann weiterhin AU sein, läuft meine GKV ja bis zum Auslaufen des Krankengeldes weiter.

Nun beabsichtige ich ein Studium aufzunehmen , bereits Anfang Oktober. Verwährt dieses Studium den restlichen Anspruch auf mein Krankengeld bis Mitte November? Ich würde mich dann nach dem Zeitpunkt Mitte November, umgehend freiwillig versichern in der GKV.

Besten Dank im Voraus.

Czauderna
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Re: Krankengeld und Studium

Beitragvon Czauderna » 04.09.2020, 20:22

Hallo und willkommen im Forum
wie geschildert, gehe ich davon aus, dass du nicht die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Studenten erfüllst, also über 30 Jahre alt bist.
Ich bin kein Arzt, war nur bei einer Krankenkasse beschäftigt, von daher kann ich keine medizinische Beurteilung abgeben.
Aber es war doch so, du hast eine Tätigkeit als Arbeitnehmer verrichtet und konntest diese Tätigkeit wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben. Dein Arzt bzw. deine Ärztin haben dich als arbeitsunfähig angesehen und dir und deinem Arbeitgeber und auch der Krankenkasse gegenüber auch schriftlich bestätigt. Jetzt endet aber diese Tätigkeit zum 30.09.2020. Richtig ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Beschäftigungsende hinaus weiterbesteht, dann verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Krankenkasse zahlt auch weiterhin Krankengeld.
Nun willst du aber zum 01.10.2020 ein Studium beginnen. Da gibt es drei Fragen - Erste Frage - kannst du das mit dem Studium zum 01.10.2020 machen aus gesundheitlichen Gründen, schließlich scheint es ja keine Kleinigkeit gewesen zu sein, wenn heute schon feststeht, dass die Arbeitsunfähigkeit bis Mitte November andauern wird.
Zweite Frage - weiß dein Arzt schon davon, dass du ab 01.10.2020 studieren willst und hat er dir schon signalisiert, dass er auch dann weiterhin deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen wird?
Dritte Frage (rhetorisch)- deine Krankenkasse wird von der Studienaufnahme erfahren, denn du benötigst für die Einschreibung einer Bescheinigung deiner Krankenkasse über eben deine Krankenversicherung. Deine Krankenkasse hat nun zwei Möglichkeiten - entweder ihr ist das egal mit deinem Studium, Hauptsache, dein Arzt stellt weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus oder sie bezweifelt, dass du ab dem 01.10.2020 immer noch arbeitsunfähig bist, zumal du ja diese Tätigkeit jetzt nicht ausübst. Sie wird folgerichtig den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
hinzuziehen und beauftragen deine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Ja, und dann gilt für die Kasse, was im Gutachten steht.
Gruss
Czauderna

mabath1
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Re: Krankengeld und Studium

Beitragvon mabath1 » 04.09.2020, 20:28

Guten Abend,
zu 1)
Davon gehe ich aus dass es klappt!

zu 2) mein Arzt macht mit.

zu 3) Da zwischen Studium um Ende Anspruch max. 6 Wochen liegen denke ich macht der MDK kaum Sinn für meine KK.

Die Frage ist jetzt: Reiche ich über den 1.10. weiter meine AU ein und bin offiziell am studieren, kann ich weiterhin mein Krankengeldanspruch ausschöpfen oder widerspricht sich das im SGB an einer bzw. mehreren Stellen?

Czauderna
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Re: Krankengeld und Studium

Beitragvon Czauderna » 04.09.2020, 21:16

Hallo,
na, wenn das alles so klar ist, dann sollte es keine Probeme geben.
Die Frage ist jetzt: Reiche ich über den 1.10. weiter meine AU ein und bin offiziell am studieren, kann ich weiterhin mein Krankengeldanspruch ausschöpfen oder widerspricht sich das im SGB an einer bzw. mehreren Stellen?
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ja, das musst du wohl machen, denn sonst gibt es kein Krankengeld - ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Auszahlung.
Dem SGB widerspricht das in keinster Weise - das SGB regelt klar und einfach, dass ein Krankengeldanspruch besteht, wenn man in einer Klasse mit Krankengeldanspruch versichert ist und arbeitsunfähig ist.
Du schreibst - ...."kann ich weiterhin meinen Krankengeldanspruch ausschöpfen" , das hört sich so an, als ob das Leistungsende, also die 78 Wochen Mitte November erreicht würde - wenn dem so ist, glaube ich auch, dass die Kasse kein großes Fass mehr aufmachen wird wegen der paar Wochen.
Das ist aber nur ein Vermutung - du wirst es ja erfahren, und zwar als Erster.
Gruss
Czauderna


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