Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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tobwen
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Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?

Beitragvon tobwen » 08.09.2020, 14:22

Angenommen ein vorher freiwillig gesetzlich Krankenversicherter stellt am 10.08.2019 einen Rentenantrag bei der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung.
Versicherungsbeginn (=Rentenbezugsstartdatum) sei der 01.01.2019 und sei auch so von der DRV bestätigt.

Ab wann genau ist man dann als Rentner krankenversichert?
D.h. ab wann muss man niedrigere KV-Beiträge zahlen: ab 01.01.2019 oder ab 01.08.2019?

Angeblich steht das irgendwo im Sozialgesetzbuch. Kann mir jemand die genaue Stelle nennen?

Tobias

Czauderna
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Re: Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?

Beitragvon Czauderna » 08.09.2020, 14:36

Hallo und willkommen im Forum
Es kommt darauf an um was für eine freiwillige Versicherung es sich da handelt. Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt, frühestens mit Rentenbeginn.
Also, wir müssten wissen wie genau er vor dem 10.08.2020 krankenversichert war.
Gruss
Czauderna

tobwen
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Re: Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?

Beitragvon tobwen » 08.09.2020, 14:42

Freiwillig versichert als Selbständiger

>Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt,

Wo genau steht das?

Danke

Czauderna
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Re: Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?

Beitragvon Czauderna » 08.09.2020, 15:55

tobwen hat geschrieben:Freiwillig versichert als Selbständiger

>Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt,

Wo genau steht das?

Danke


Hallo,
(§ 186 Abs. 9 SGB V)
Aber Achtung, wenn Krankenversicherung als hauptberuflich Selbständiger besteht, dann kann es ggf. nicht zur KVdR kommen
Gruss
Czauderna


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