Angenommen ein vorher freiwillig gesetzlich Krankenversicherter stellt am 10.08.2019 einen Rentenantrag bei der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung.
Versicherungsbeginn (=Rentenbezugsstartdatum) sei der 01.01.2019 und sei auch so von der DRV bestätigt.
Ab wann genau ist man dann als Rentner krankenversichert?
D.h. ab wann muss man niedrigere KV-Beiträge zahlen: ab 01.01.2019 oder ab 01.08.2019?
Angeblich steht das irgendwo im Sozialgesetzbuch. Kann mir jemand die genaue Stelle nennen?
Tobias
Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?
Hallo und willkommen im Forum
Es kommt darauf an um was für eine freiwillige Versicherung es sich da handelt. Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt, frühestens mit Rentenbeginn.
Also, wir müssten wissen wie genau er vor dem 10.08.2020 krankenversichert war.
Gruss
Czauderna
Es kommt darauf an um was für eine freiwillige Versicherung es sich da handelt. Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt, frühestens mit Rentenbeginn.
Also, wir müssten wissen wie genau er vor dem 10.08.2020 krankenversichert war.
Gruss
Czauderna
Re: Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?
Freiwillig versichert als Selbständiger
>Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt,
Wo genau steht das?
Danke
>Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt,
Wo genau steht das?
Danke
Re: Ab wann GKV-krankenversichert als Rentner? Ab Renten-Antragsdatum oder ab Renten-Bezugsdatum?
tobwen hat geschrieben:Freiwillig versichert als Selbständiger
>Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt,
Wo genau steht das?
Danke
Hallo,
(§ 186 Abs. 9 SGB V)
Aber Achtung, wenn Krankenversicherung als hauptberuflich Selbständiger besteht, dann kann es ggf. nicht zur KVdR kommen
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste