Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Herbie1 » 20.09.2020, 21:57

Hallo an alle Leser und Experten,

ich war viele Jahre als Freiberufler freiwillig in der GKV versichert und werde ab Anfang 2021 Rentner.
Die 9/10-Regelung für die KVdR erfülle ich. Allerdings spiele ich mit dem Gedanken, nebenberuflich selbständig (also freiberuflich, nicht gewerblich) weiterzuarbeiten, weil meine Altersrente mit ca. € 440 monatlich ziemlich gering ausfällt.

Ich werde darauf achten, dass ich nicht mehr als 15 Stunden/Woche arbeite und mein Arbeitseinkommen nicht höher ist als die Rente. Als Ein-Mann-Betrieb habe ich auch keine Angestellten.
Mir ist klar, dass ich auf das Arbeitseinkommen extra Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es dann auch - wie in der Zeit vor der Rente - eine Mindestbemessungsgrenze gibt, also ob die GKV meine Einkünfte dann bis ca. 1100 € fiktiv "auffüllt" und aus dem fiktiven Einkommen den Beitrag berechnet. Dadurch würde selbständiges Arbeiten als Rentner finanziell reizlos werden. - Wer weiß genaueres?

Alternativmodell wäre, ich schränke mich finanziell stark ein, lebe NUR von der Rente (€ 440) plus ein bisschen Kapitaleinkünften (€ 70 monatlich) und zehre angespartes Vermögen auf. Die Rentenversicherung zahlt dann ja die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Wie viel muss ich dann noch montlich an die GKV zahlen?

Danke für alle Informationen,
Herbie

GS
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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon GS » 20.09.2020, 22:26

Hallo Herbie1,
ich denke, es ist in Deinem Sinne geregelt.
Herbie 1 schreibt
... Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es dann auch - wie in der Zeit vor der Rente - eine Mindestbemessungsgrenze gibt, also ob die GKV meine Einkünfte dann bis ca. 1100 € fiktiv "auffüllt" und aus dem fiktiven Einkommen den Beitrag berechnet. ...
Soweit Du als Rentenbezieher in der GKV pflichtversichert sein wirst (KVdR-Mitglied) gilt für Dich die Mindestbemessungsgrundlage von zz. ca. 1061 € monatlich nicht - auch nicht für nebenberufliche selbständige Einkünfte. Beitragspflicht ok, aber nach der Höhe der in Deinem Fall niedrigeren tatsächlichen Einkünfte.

Nicht beitragspflichtig sind für Dich als KVdR-ler die weiteren ca. 70 € mtl. aus Kapitalerträgen. Und erst recht nicht eventuelle gelegentliche Kapitalentnahmen z. B. zur Bestreitung des Lebensunterhaltes oder wofür auch immer - letztere natürlich auch nicht für freiwillig versicherte Rentner.

Gruß
von GS

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Herbie1 » 21.09.2020, 11:21

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

Wie sähe ungefähr mein Krankenkassen-Beitrag aus, wenn ich also in der KVdR bin, auf selbständiges Weiterarbeiten ganz verzichte und nur von der Mini-Rente (€ 440 monatlich) sowie erspartem Vermögen lebe?

Danke für eine Info.

Herbie

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Czauderna » 21.09.2020, 11:55

Herbie1 hat geschrieben:Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

Wie sähe ungefähr mein Krankenkassen-Beitrag aus, wenn ich also in der KVdR bin, auf selbständiges Weiterarbeiten ganz verzichte und nur von der Mini-Rente (€ 440 monatlich) sowie erspartem Vermögen lebe?

Danke für eine Info.

Herbie


Hallo Herbie,
erst einmal - herzlich willkommen im Forum.
das sehe gut aus für dich - rechne ca. 8% für die Krankenversicherung kommt auf den evtl. Zusatzbeitrag an und 2% Pflegeversicherung, also etwa 10%, das wären bei 440,00 € Bruttorente dann 44,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Das ersparte Vermögen bleibt beitragsfrei.
Ich hatte genau so einen Fall in einer Praxis gehabt - ca. 440,00 € Rente, in der KVdR und nebenher monatlich 5000,00 € Miet- und Kapitalerträge - Beiträge nur für die Rente, war super für den Betreffenden.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Herbie1 » 23.09.2020, 17:45

Danke für diese Info.
Allerdings ist es meiner Meinung nach nicht im Interesse des Solidarprinzips, wenn ein Rentner, der "nebenbei" 5000 € anderweitige monatliche Einkünfte hat, nur € 44 für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen muss. Das ist grob unfair z.B. gegenüber Freiberuflern, die monatlich € 1000 brutto verdienen und davon fast € 200 an die Kasse abführen müssen - so wie es mir viele Jahre ergangen ist. Für die Freistellung von Kapitalerträgen und Mieteinnahmen wäre es gerecht, eine Obergrenze zu ziehen, zumal jemand mit so hohen Einkünften einen Beitrag in Höhe von 15% locker stemmen könnte.

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Re: Krankenversicherung der Rentner

Beitragvon Herbie1 » 23.09.2020, 17:50

Für mich ist eine neue Entwicklung absehbar: Mein langjähriger Auftraggeber, bei dem ich als Freiberufler einen großen Teil meines Geldes verdient hatte, erwägt, mich für die Zeit nach der Rente als Minijobber einzustellen.
Wie sehen in einem solchen Fall meine Beiträge für die Kasse aus? Ist es richtig, dass ich dann auch nur meine hälftigen Beiträge für Krankenkasse und Pflege zahlen muss, und alle Minijob-Abgaben zahlt ja der Arbeitgeber?

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Herbie1 » 23.09.2020, 17:56

ach ja, nochwas: Wenn die Minijob-Einnahmen (€ 450) geringfügig über meiner Rente in Höhe von € 440 liegen, besteht die Gefahr, dass ich dann aus der KVdR geworfen werde? - Denn für die KVdR sollte mein Arbeitseinkommen nicht höher sein als die Rente. - Oder drückt die Kasse bei einer geringen Differenz beide Augen zu?
(Anmerkung: Ich würde in dem Minijob nicht mehr als 12 Stunden pro Woche arbeiten.)

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Czauderna » 23.09.2020, 18:20

Hallo,
der 450,00 € Job löst keine Krankenversicherungspflicht aus, d.h. die KVdR bleibt vorrangig, selbst dann, wenn die Bruttorente niedriger sein sollte als das Arbeitsentgelt aus dem 450,00 € Job.
Bitte nicht verwechseln -
1. Arbeitseinkommen - Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
2. Arbeitsentgelt - Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Herbie1 » 23.09.2020, 22:07

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich muss zugeben, dass ich als Nicht-Jurist solche Begrifflichkeiten wie "Einkommen", "Einkünfte", "Entgelt" u.ä. mehr oder wenige synonym verwende...
Also gut, als Minijobber hätte ich dann ein Entgelt, und die GKV wird mir keine Schwierigkeiten machen.
Aber Krankenkassenbeiträge für die Rente muss ich ja hälftig dennoch tragen, stimmts?

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Czauderna » 23.09.2020, 22:11

Hallo,
Das ist richtig
Gruß
Czauderna

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Re: Krankenversicherung der Rentner: Nebenberuflich selbständig

Beitragvon Herbie1 » 23.09.2020, 22:35

Vielen Dank und gute Nacht,
Herbie


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