Mutter-Kind-Kur und Kurzarbeit

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Lisa1981
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Mutter-Kind-Kur und Kurzarbeit

Beitragvon Lisa1981 » 04.10.2020, 16:43

Hallo liebes Team,

ich habe folgende Frage:

Während Kurzarbeit erfolgte eine Mutter-Kind Kur. Ist es für die Lohnfortzahlung (6 Wochen) entscheidend, wann die Kur beantragt und bewilligt wurde? Oder wann sie begonnen wurde?

Beispiel:

Bewilligung KUR im Januar, KUG ab März, Antritt KUR im August->

Wenn der Bewilligungszeitpunkt zählt müßte ja die KK die LFZG übernhemen? ist dies korrekt?

Wenn der Antrittszeitpunkt zählt, dann wird ja kein Kurzarbeitergeld gezahlt. Und es müßte Übergangsgeld gezahlt werden. Ist dies korrekt?

Mir wurde gesagt, es würde grundsätzlich die KK zahlen?!

Vielen dank

Czauderna
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Re: Mutter-Kind-Kur und Kurzarbeit

Beitragvon Czauderna » 04.10.2020, 17:33

Hallo und willkommen im Forum,
es gilt der Beginn der Mutter-Kind-Kur und das ein Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn die Mutter-Kind-Kur ganz oder teilweise von der Kasse bezahlt wird.
Wie bei allen anderen "Kuren" bzw. Reha-Massnahmen gilt aber auch, dass eine Versicherung mit Krankengeld bestehen muss und dass zunächst der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leisten muss.
Übergangsgeld wird übrigens nur dann gezahlt, wenn der Rentenversicherungsträger auch die Maßnahme selbst bezahlt.
Ich gehe davon aus, dass die Krankenversicherung derzeit noch als Arbeitnehmerin besteht und nicht über das Arbeitsamt .
Hier dazu auch ein Info-Link -[url] https://www.big-direkt.de/de/ueber-die- ... rbeit.html
Gruss[/url]
Czauderna


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