Mutter-Kind-Kur und Kurzarbeit
Verfasst: 04.10.2020, 16:43
Hallo liebes Team,
ich habe folgende Frage:
Während Kurzarbeit erfolgte eine Mutter-Kind Kur. Ist es für die Lohnfortzahlung (6 Wochen) entscheidend, wann die Kur beantragt und bewilligt wurde? Oder wann sie begonnen wurde?
Beispiel:
Bewilligung KUR im Januar, KUG ab März, Antritt KUR im August->
Wenn der Bewilligungszeitpunkt zählt müßte ja die KK die LFZG übernhemen? ist dies korrekt?
Wenn der Antrittszeitpunkt zählt, dann wird ja kein Kurzarbeitergeld gezahlt. Und es müßte Übergangsgeld gezahlt werden. Ist dies korrekt?
Mir wurde gesagt, es würde grundsätzlich die KK zahlen?!
Vielen dank
ich habe folgende Frage:
Während Kurzarbeit erfolgte eine Mutter-Kind Kur. Ist es für die Lohnfortzahlung (6 Wochen) entscheidend, wann die Kur beantragt und bewilligt wurde? Oder wann sie begonnen wurde?
Beispiel:
Bewilligung KUR im Januar, KUG ab März, Antritt KUR im August->
Wenn der Bewilligungszeitpunkt zählt müßte ja die KK die LFZG übernhemen? ist dies korrekt?
Wenn der Antrittszeitpunkt zählt, dann wird ja kein Kurzarbeitergeld gezahlt. Und es müßte Übergangsgeld gezahlt werden. Ist dies korrekt?
Mir wurde gesagt, es würde grundsätzlich die KK zahlen?!
Vielen dank