Midijob und Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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amu99
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Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon amu99 » 26.10.2020, 15:47

Hallo,

ich habe ein paar Fragestellungen, meine Situation ist folgendermaßen:

Meine Elternzeit endet im Januar und ich habe mein Arbeitsverhältnis bereits gekündigt. Ab Januar werde ich mein momentanes Minijobverhältnis im Privathaushalt auf ein Midijobverhältnis „aufstocken“. Dh. mein Monatsbrutto wird von 360 € auf ca 500 € steigen.

Wäre es beim Minijobverhältnis geblieben, hätte ich mich freiwillig krankenversichern müssen. Neben Minijob wären auch noch Mieteinnahmen und eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (erneuerbare Energien, Gewinn in 2019 8000 € jährlich) beitragspflichtig gewesen.

Wie verhält es sich nun beim Midijob? Sind Mieteinnahmen und die Beteiligung relevant für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge?

Und wie verhält es sich bei einem „normalen“ Angestelltenverhältnis (58000 € Jahresbrutto)?
Zählen Mieteinnahmen zu beitragspflichtigen Einnahmen?
Zählen die Einnahmen aus der Windkraftbeteiligung zu beitragspflichtigen Einnahmen?
Zählen Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohnhauses, ca 2000 € Bruttoeinnahmen im Jahr) zu beitragspflichtigen Einnahmen?

Eine Beratung beim Steuerberater hat uns jetzt vollkommen verunsichert, da es dort hieß, dass man auch in einem Angestelltenverhältnis auf Mieteinnahmen Krankenkassenbeiträge zahlen müsste, hier bin ich aber eigentlich anderer Meinung. Ebenso unklar, wie es mit Photovoltaikanlage ist und dieser Beteiligung.

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Bemühungen
Liebe Grüße
Amu

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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 26.10.2020, 16:01

Hallo und willkommen im Forum.
amu99 hat geschrieben:Hallo,

ich habe ein paar Fragestellungen, meine Situation ist folgendermaßen:

Meine Elternzeit endet im Januar und ich habe mein Arbeitsverhältnis bereits gekündigt. Ab Januar werde ich mein momentanes Minijobverhältnis im Privathaushalt auf ein Midijobverhältnis „aufstocken“. Dh. mein Monatsbrutto wird von 360 € auf ca 500 € steigen.

Wäre es beim Minijobverhältnis geblieben, hätte ich mich freiwillig krankenversichern müssen. Neben Minijob wären auch noch Mieteinnahmen und eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (erneuerbare Energien, Gewinn in 2019 8000 € jährlich) beitragspflichtig gewesen.

Wie verhält es sich nun beim Midijob? Sind Mieteinnahmen und die Beteiligung relevant für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge?
nein, sind sie nicht - so, wie geschildert ist nur das Arbeitsentgelt im Rahmen der Tätigkeit beitragspflichtig

Und wie verhält es sich bei einem „normalen“ Angestelltenverhältnis (58000 € Jahresbrutto)?
genau so
Zählen Mieteinnahmen zu beitragspflichtigen Einnahmen?
nein
Zählen die Einnahmen aus der Windkraftbeteiligung zu beitragspflichtigen Einnahmen?
wenn die Krankenkasse diese Einnahmen nicht als hauptberuflich selbständig sieht ( was auch für den "Midi-Job" gelten würde, dann nein, aber dann wäre man auch nicht krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer
Zählen Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohnhauses, ca 2000 € Bruttoeinnahmen im Jahr) zu beitragspflichtigen Einnahmen?
siehe oben - das entscheidet die Krankenkasse bei der Status-Prüfung

Eine Beratung beim Steuerberater hat uns jetzt vollkommen verunsichert, da es dort hieß, dass man auch in einem Angestelltenverhältnis auf Mieteinnahmen Krankenkassenbeiträge zahlen müsste, hier bin ich aber eigentlich anderer Meinung. Ebenso unklar, wie es mit Photovoltaikanlage ist und dieser Beteiligung.
Ja, da liegt der Steuerberater aber etwas daneben was die Mieteinnahmen betrifft. Zur anderen Sache - siehe oben

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Bemühungen
Liebe Grüße
Amu

Gruss
Czauderna

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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon amu99 » 26.10.2020, 16:53

Hallo Czauderna,

vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort! :D :D :D

EIne Nachfrage hätte ich noch:

Zählen die Einnahmen aus der Windkraftbeteiligung zu beitragspflichtigen Einnahmen?
wenn die Krankenkasse diese Einnahmen nicht als hauptberuflich selbständig sieht ( was auch für den "Midi-Job" gelten würde, dann nein, aber dann wäre man auch nicht krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer


Wie beurteilt die Krankenkasse, ob diese Beteiligung als "hauptberuflich selbständig" eingestuft wird? Wird eine Beurteilung nach der Höhe des Einkommens gemacht oder wird der Steuerbescheid herangezogen?
Laut Steuerbescheid sind es "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", eine selbständigkeit war eigentlich noch nie Thema #-o

Wie müsste ich mich versichern, wenn die Krankenkasse die Windkraft Beteiligung als hauptberuflich Selbständig einstufen würde?
Dann müsste ich mich freiwillig gesetzlich versichern und der Midijob und die Mieteinnahmen würden auch zur Berechnung des Beitrags gezählt, oder?

Schon im Voraus vielen Dank für Deine/ Eure MÜhe!!
LG
Amu

Czauderna
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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 26.10.2020, 18:32

amu99 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort! :D :D :D

EIne Nachfrage hätte ich noch:

Zählen die Einnahmen aus der Windkraftbeteiligung zu beitragspflichtigen Einnahmen?
wenn die Krankenkasse diese Einnahmen nicht als hauptberuflich selbständig sieht ( was auch für den "Midi-Job" gelten würde, dann nein, aber dann wäre man auch nicht krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer


Wie beurteilt die Krankenkasse, ob diese Beteiligung als "hauptberuflich selbständig" eingestuft wird? Wird eine Beurteilung nach der Höhe des Einkommens gemacht oder wird der Steuerbescheid herangezogen?
Laut Steuerbescheid sind es "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", eine selbständigkeit war eigentlich noch nie Thema #-o

Wie müsste ich mich versichern, wenn die Krankenkasse die Windkraft Beteiligung als hauptberuflich Selbständig einstufen würde?
Dann müsste ich mich freiwillig gesetzlich versichern und der Midijob und die Mieteinnahmen würden auch zur Berechnung des Beitrags gezählt, oder?

Schon im Voraus vielen Dank für Deine/ Eure MÜhe!!
LG
Amu


Hallo,
die Beurteilung der hauptberuflichen Selbständigkeit hat einige Faktoren als Grundlage, darunter in erster Linie die wöchentliche Arbeitszeit und/oder die wirtschaftliche Bedeutung der Einkünfte aus dem "Gewerbebetrieb". Ich selbst hatte in meiner Praxis (48 Jahre GKV-Mitarbeiter) noch keinen Fall in der Praxis, dass wir aufgrund einer solchen Beteiligung oder auch Einnahmen über die Photovoltaikanlage auf hauptberuflich selbständig erkannt hätten.
Zu Deiner Frage direkt - wenn hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, gibt es keine Familienversicherung und die Beiträge werden nach den Gesamteinkünften, also Arbeitsentgelt und andere Einnahmen (lt. Einkommensteuerbescheid) unter Berücksichtigung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1.061,67 (2020) berechnet.
Gruss
Czauderna

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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon amu99 » 26.10.2020, 18:48

Hallo Czauderna,

ok, dann ist es wohl sehr unwahrscheinlich, dass diese Windkraft-Beteiligung als hauptberuflichen Selbständigkeit eingestuft wird. Ich habe ja keine Arbeit/ Arbeitszeit in dem Sinne damit. Ich habe Geld investiert und mittlerweile wirft die Anlage eben Gewinn ab. Mit allem anderen habe ich nix zu tun, außer einmal jährlich auf der Versammlung Entscheidungen mit zu treffen.

Dann sollten jetzt eigentlich alle Unklarheiten geklärt sein und ich bedanke mich ganz, ganz herzlich! Du hast uns ganz toll, unkompliziert und schnell weitergeholfen :-))))

herzliche Grüße
Amu

heinrich
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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon heinrich » 27.10.2020, 07:19

super kurze und knackige Antworten von Kollege Czauderna.

Ich möchte noch kurz ergänzen. Bin länger als 30 Jahren bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt.

Ich habe auch noch niemals auf hauptberuflich selbstständig bei Windkraft und PV-Anlage entschieden.

Ich begründe das immer so.
Im Gesetzt steht (§ 5 Abs. 5 SGB V)......er hauptberuflich selbstständig erwerbsTÄTIG ist.
Man ist aber nicht "tätig". Man sitzt auf dem Sofa und dreht Daumen. Das Windrad dreht sich von alleine. So auch die Sonne mit der PV-Anlage.

Was der STeuerberater für einen Sachverhalt im Kopf hat , ist folgender:
Jemand bezieht eine gesetzliche Rente. Dieser Mensch hat dann auch diese Einnahmen aus Windkraft/PV.
Diese Einnahmen stehen im Einkommensteuerbescheid. Davon erfüährt die Krankenkasse.
Diese Einnahmen sind ARBEITEINKOMMEN. Damit ist nicht Einkommen aus Arbeit gemeint.
Sondern um Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Wenn es also im Sinne des Einkommensteuerrechts z.B Einkünfte aus Gewerbe sind.
DANN: ist es bei einem Rentenbezieher auch eine beitragspflichtige Einnahme.
Wo steht es: § 226 Abs. 1 Nr. 4 SGB V und § 15 SGB IV.
Dann gibt es noch den § 226 Abs. 2 SGB V, woraus sich ergibt, dass es erst beitragspflichtig wird, wenn
der monatliche Wert größer als 159,25 EUR ist (größer als 1/20tel der Bezugsgröße).

Der STeuerberater hatte also ein gaaaanz klein wenig Recht, wenn er von so was gesprochen.
Aber: jeder Fall ist anders. Äpfel sind nicht gleich Birnen. KEIN Rentner ist nicht so zu behandeln wie Rentner

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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon amu99 » 27.10.2020, 07:36

Hallo heinrich,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort,

verstehe ich es richtig, im Fall, wenn ich Rentnerin wäre, wären die Windkrafteinnahmen beitragspflichtig? Aber im Minijobverhältnis nicht, so wie es Czauderna auch geschrieben hat?

LG
Amu

heinrich
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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon heinrich » 27.10.2020, 21:50

im Betreff steht Midijob.

jetzt schreibst Du Minijob in deiner letzten Frage.

Das ist schon ein Unterschied.

Im Midijob (über 450 EUR - 1300, also Versicherungspflicht in einer Beschäftigung)
ist für Windrad & Co KEINE Beitragspflicht gegeben.
...wohl jedoch, wenn zusätzlich eine Rente bezogen wird

Im Minijob (bis 450 EUR) besteht keine Versicherungspflicht aus Windrad & Co
Hier muss im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft aus allen Einnahmen ein Beitrag gezahlt werden
Mindeststufe , aus dem berechnet wird = 1061,67 EUR monatlich.

Bei Rentenbezug, egal ob über die Rente pflichtversichert oder doch freiwillig versichert,
ist Windrad & Co eine beitragspflichtige Einnahmen

Bei einer Versicherungspflicht (egal ob aus Beschäftigung mit Rente oder nur aus Rente)
gibt es eine monatlich Freigrenze von 159,25 EUR für Windrad & Co.
Liegen die Einkünfte drüber, dann ist der gesamte Betrag beitragspflichtig.

Hinweis: auch wenn dies kompliziert klingt. Es ist noch eine vereinfachte Darstellung.
Noch bunter wird es, wenn weitere Versorungsbezüge (auch kapitalisierte Versorungsbezüge)
und dadurch (im Status der Versicherungspflicht; gleichwohl welcher) der Wert von 159,25 überschritten wird

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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon amu99 » 28.10.2020, 06:59

Hallo heinrich,

es sollte natürlich Midijob und nicht Minijob heißen - da waren die Finger schneller als der Kopf :-)))

Ganz ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antworten!
Super erklärt!

Toll, dass Ihr Euch hier engagiert.

Alles Gute Euch, bleibt gesund und liebe Grüße
Amu

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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon Knaddel » 10.02.2021, 10:00

Hallo,

ich möchte diesen Thread nochmal hervorholen und das Thema der sonstigen Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge ergänzen.

Ich beabsichtige, im Alter von 55 Jahren beruflich deutlich kürzer zu treten. Einen Hauptteil meines Lebensunterhalts würde ich dann aus Mieteinnahmen und Zinsen/Dividenden bestreiten. Um allerdings nicht ganz aus dem sozialen Umfeld einer Beschäftigung auszuscheiden würde ich bei meinem Arbeitgeber eine deutlich reduzierte Stelle antreten, die dann dem Bereich eines Midijobs zugeordnet wäre (1-2 Tage pro Woche, ca. 800 EUR pro Monat).

Nun gibt es von den gesetzlichen Versicherungen Leitfäden zur Differenzierung von hauptberuflich Angestellten und hauptberuflich Selbstständigen. Wenn man weniger als 20 Wochenstunden arbeitet und weniger als die Hälfte der Bezugsgröße verdient, dann wird vermutet, dass dieses Angestelltenverhältnis hinter einer Selbstständigkeit zurücksteht.

Können die Krankenkassen dann auch argumentieren, dass ich analog dazu hauptsächlich von meinen Mieten und Kapitalerträgen lebe und mich demnach freiwillig krankenversichern kann/muss. das könnte vorteilhaft sein, weil ich die Option zur privaten KV hätte, könnte in der GKV aber auch nachteilig sein, denn dann müsste ich die GKV-beträge anhand meiner kompletten Einahmen bezahlen und nicht nur aufgrundd es Midijobs.

Danke für die Antworten

Czauderna
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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 10.02.2021, 10:26

Hallo und willkommen im Forum
grundsätzlich gilt das Vermieten von Wohnungen nicht als selbständige Tätigkeit, es sei denn es wird tatsächlich gewerbsmäßig betrieben, kommt eben auf die tatsächlichen Gegebenheiten an. Ich hatte einen Fall in der Praxis, da vermietete der Versicherte Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus und die Erträge wurden im Steuerbescheid damals als Gewerbeeinnahmen aufgeführt, der war hauptberuflich selbständig, weil das Einkommen aus diesen Vermietungen für ihn von großer, wirtschaftlicher Bedeutung war.
Wie sieht es bei dir aus, wo tauchen die Mieterträge im Einkommensteuerbescheid auf und wie werden sie deklariert ?.
Ich gehe mal davon aus, dass du nicht zum Kreis der hauptberuflich Selbständigen zählen wirst. Da ist es so, dass die krankenversicherungspflichtige Tätigkeit dazu führt, dass du für Mieterträge und Kapitalerträge keine Beiträge zahlen musst und wenn du dann mal Rentner wirst, dann auch nur für die Rente zahlst und ggf. noch für Versorgungsbezüge, wenn du in die Krankenversicherung der Rentner kannst.
Dein Gedanke mit der PKV ist zwar richtig, aber mit 55 noch in die PKV wechseln, das ist schon sehr selten.
Gruss
Czauderna

Knaddel
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Re: Midijob und Krankenversicherung

Beitragvon Knaddel » 11.02.2021, 08:47

Hallo,

meine Mieteinnahmen werden tatsächlich steuerrechtlich als Erträge aus Vermietung und Verpachtung geführt. Also sollte die Reduzierung meines Jobs auf 800 EUR/Monat wie geplant funktionieren. Vielen Dank für den Hinweis.


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