Krankenversicherungsbeiträge zu hoch? Erstattung???

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Akki
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Krankenversicherungsbeiträge zu hoch? Erstattung???

Beitragvon Akki » 23.10.2007, 18:12

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich bin Beamter und seit 1997 in der AOK freiwillig gesetzlich versichert. Bezahle aktuell 14,3 % meiner Bezüge in die Krankenversicherung ein. So weit so gut.

Durch einen "dummen" Zufall entdeckte ich auf der Homepage der AOK folgendes:

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben 14,30 %.

Den ermäßigten Beitragssatz zahlen Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben 13 %.


Meiner Auffassung nach müsste demnach der letzte Satz, also der ermäßigte Beitragssatz auf mich zutreffen da Beamte ja keinen Anspruch auf Krankengeld haben, da diese ja auch nach sechs Wochen noch weiter ihre Bezüge erhalten.

Wie seht Ihr das? Liege ich da mit meiner Auffassung richtig?

Werde morgen mal bei der AOK anrufen. Bei 30 € im Monat ergeben sich ca 360,- € im Jahr....das auf die letzten 10 Jahre (wo sicherlich die Beitragssätze und die Bezüge geringer waren) würde sicherlich eine hübsche Summe ergeben die ich zuviel abgeführt habe.

Weiß hier jemand wie meine Chancen stehen die Beiträge, sofern sie tatsächlich zu hoch waren/sind, rückwirkend erstattet werden können? Und wenn ja wie weit sie rückwirkend erstattet werden können?

HAbe der AOK bei den Einkommensabfragen jedes jahr mitgeteilt das ich Beamter bin, insofern müsste hier ein glasklarer Fehler der AOK vorliegen.

Platinchen
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Beitragvon Platinchen » 23.10.2007, 19:38

hallo akki,
das hast Du vollkommen richtig gelesen.
ich selber bin auch Beamtin und zahle aus diesem Grund c.a. 1% weniger an Krankenkassenbeitrag!

Und beachte bitte auch, das Dein Beitrag zur Pflegeversicherung auch nur die Hälfte betragen darf, ich glaube 0,85 % !!!

Gruß Kerstin

Akki
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Beitragvon Akki » 23.10.2007, 19:45

Ok danke Dir für diese Info! Das zu der PFlegeversicherung war mir noch nicht einmal bekannt....aber wie sind nun meine Chancen zur Beitragsrückerstattung? Das ist eigentlich die Frage die mir am meisten unter den Nähgeln brennt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.10.2007, 20:38

Wobei, Du bist doch damals aufgrund eines Anzeige der freiwilligen Versicherung beigetreten, oder!?!?

In dieser Anezige wird in der Regel diese Gretchenfrage, mit oder ohne Lohnfortzahlung gestellt. Da hast Du vermutlich eine Aufnahme in die freiwillige KV mit Lohnfortzahlung der KV angezeigt.

Aber ich würde definitiv ein Antrag auf Überprüfung der Beitragsbescheide stellen. Eine Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 44 SGB X, der dann lautet:

§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts


(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.



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