Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon Czauderna » 07.11.2020, 17:30

Hallo und willkommen im Forum,
ja, wenn die Beschäftigung unverändert weiterläuft, dann gelten die hiesigen Sozialversicherungsvorschriften und die Mitgliedschaft bleibt bei der deutschen Krankenkasse weiterbestehen. Bei einer notwendigen Behandlung in Spanien, dort einfach die Krankenversichertenkarte vorlegen, auf deren Rückseite befindet sich der "Internationale Krankenschein", trotzdem ist eine Auslandskrankenversicherung ratsam, z.B. wegen evtl. Rücktransportkosten.
Gruss
Czauderna

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon Czauderna » 07.11.2020, 19:28

Hallo,
nein, musst du nicht, solange dein Arbeitgeber dich nicht bei der Kasse abmeldet interessiert die Kasse nicht wo du dich aufhältst.
Was mich aber etwas wundert - das müsste dir dein Arbeitgeber doch auch schon bestätigt haben.
Und was mich auch noch wundert, warum willst du dich für drei Monate abmelden, aber das nur nebenbei.
Gruss
Czauderna

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon Dipling » 09.11.2020, 15:56

Der Arbeitgeber führt weiterhin Rentenbeiträge ab. Eine Abmeldung aus Deutschland führt zu einer beschränkten Steuerpflicht, nämlich beschränkt auf die deutschen Einkünfte. Dafür rechnet der Fiskus im Gegenzug jedoch den Grundfreibetrag heraus, im Klartext, der Arbeitgeber muss Lohnsteuerklasse 6 mit relativ hohen Lohnsteuerabzügen anwenden.
Bei der Einkommensteuererklärung kann man sich die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 1 Abs. 3 EStG) zurückholen, indem man einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellt.

Frau_in_KV
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 20
Registriert: 12.02.2020, 09:49

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon Frau_in_KV » 17.11.2020, 06:37

Ausgehend von einem Wohnsitz in Deutschland:
In Spanien wird kein Arzt dein EHIC anerkennen, weil du dort Tourist bist, d. h. du bekommst Privatrechnungen.
Mit viel Glück wird dir nur etwa das dreifache dessen berechnet, was deine Krankenkasse erstattet.
Heil-, Hilfsmittel und Zahnarztbehandlungen, die über konservierende Behandlungen hinausgehen, werden überhaupt nicht erstattet.
Solltest du das Pech haben an Covid19 in Spanien zu erkranken, zahlt deine Kasse höchstwahrscheinlich 0,00 Euro, da selbstverschuldet (freiwillige Einreise in ein Risikogebiet)
Sollte ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich werden, zahlst du davon 100 %.

D. h. du benötigst auf jeden Fall eine private Zusatzversicherung mit Rücktransport, ob diese allerdings in diesen Zeiten auch das Covid19-Risiko mit abdeckt... fraglich bis zweifelhaft.

Wieso frägst du nicht einen Arbeitgeber nach einer Entsendung?
Das wird der zur Zeit wohl eher nicht machen, wegen, genau, Covid 19 und dem kleinen Konflikt zur Arbeitgeberfürsorge.

Fakt wäre aber, dass ich gar keinen Wohnsitz irgendwo auf der Welt hätte ...!

Wenn ich das richtig gelernt habe, müsste dich dein Arbeitgeber in Deutschland abmelden... § 30 SGB I
Damit endet auch jeglicher Leistungsanspruch.
Du zahlst also alles selbst.

Vielleicht überdenkst du nochmal deine "Idee" und die Motivation dahinter.

Frau_in_KV
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 20
Registriert: 12.02.2020, 09:49

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon Frau_in_KV » 17.11.2020, 16:43

Nun stellt sich mir schlechtweg die Frage wie es mit den Versicherungen in Deutschland weiter geht ...
Also Pflege-, GKV und Rentenversicherung.
Da das Arbeitsverhältnis völlig unberührt ist, laufen die Versicherungen einfach normal weiter?

Wer kann hierzu was sagen? Oder schreiben

Meine Antwort beinhaltet Punkte zur Versicherung in Deutschland.
Ein Teil dieser Versicherung, Krankenversicherung, betrifft auch Leistungen.
Dazu hast du Informationen bekommen, die einer Überprüfung standhalten-

Wenn dir der Inhalt nicht gefällt, sagt das nichts über den Zusammenhang mit deiner Frage.
Deine Aussage beschreibt nur, dass du diese Punkte nicht bedacht hast.

Nochmals:
Deine EHIC wird in Spanien nicht akzeptiert werden (Tourist).
Der Arzt verdient sich an dir eine goldene Nase, denn er kann dir eine Privatrechnung schreiben.
Dem spanischen Gesundheitssystem ist es egal, die sparen an dir: keine EHIC, keine Pauschalabrechnung.
Deine deutsche KK wird, wenn überhaupt, nur den deutschen Kassensatz zahlen, und das auch nur für Leistungen, die aufgrund internationaler Abkommen mit Spanien gezahlt werden (die Ausnahmen sind ja nicht dein Thema :wink: , hoffen wir, dass es dabei bleibt.).

Gute Reise und bleib Gesund. :wink:

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1198
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon heinrich » 17.11.2020, 18:23

SkydiverOUCH,

wie gehst Du denn hier mit "Frau in KV" um.

Sie hat dich doch nett auf etwas aufmerksam gemacht.

Weißt Du eigentlich wer hier antwortet:
Es sind zu 99 % Mitarbeiter von Krankenkasse, die dies ALLE neben ihrer Arbeit zu Hause
und OHNE Bezahlung machen.

Die Tonlage in Bezug auf "Frau in KV" ist nach meiner Auffassung völlig daneben.

Evt. überdenkst Du das hier mal. Eine Entschuldigung wäre nicht unangebracht.

Frau_in_KV
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 20
Registriert: 12.02.2020, 09:49

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon Frau_in_KV » 17.11.2020, 21:37

Hallo Heinrich,

danke für deine Worte.

Der TE blickt es nicht oder will es nicht verstehen.
Its not my cup of tea.

Ich bearbeite ja versicherungs- und Lleistungsrechtliche Fragen mit Auslandsbezug - aus der Sicht und den Aufgaben einer deutschen GKV im Interesse und Auftrag unserer Kunden. Und ich bin mir ganz sicher, dass das, was ich geschrieben habe, nachrecherchiert wird, sofern ich verstanden wurde.
Nur zugegeben wird das nie werden, egal welche Variante zutrifft.

Es ist diese Anspruchshaltung die der TE hier präsentiert, bei der ich nicht weiß, ob ich lachen oder weinen soll.
Keine Ahnung von der Materie, aber rummosern. =D>



@SkydiverOUCH,

Frau schreibt im Detail wie es sich mit der Krankenversicherung im Ausland verhält.


Nein. Das Thema ist komplex. Macht nix.

Alles Gute

Frau in KV

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!

Beitragvon Czauderna » 18.11.2020, 08:03

Hallo,
nachdem jetzt alle "Klarheiten" beseitigt sind -SkydiverOUCH - ist deine Frage jetzt beantwortet oder ist noch etwas unklar ?.
Frau in KV und Heinrich - vielen Dank für eure Beiträge.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste