Re: Abmeldung Deutschland --> Urlaub Ausland. Eine Frage!
Verfasst: 07.11.2020, 17:30
Hallo und willkommen im Forum,
ja, wenn die Beschäftigung unverändert weiterläuft, dann gelten die hiesigen Sozialversicherungsvorschriften und die Mitgliedschaft bleibt bei der deutschen Krankenkasse weiterbestehen. Bei einer notwendigen Behandlung in Spanien, dort einfach die Krankenversichertenkarte vorlegen, auf deren Rückseite befindet sich der "Internationale Krankenschein", trotzdem ist eine Auslandskrankenversicherung ratsam, z.B. wegen evtl. Rücktransportkosten.
Gruss
Czauderna
ja, wenn die Beschäftigung unverändert weiterläuft, dann gelten die hiesigen Sozialversicherungsvorschriften und die Mitgliedschaft bleibt bei der deutschen Krankenkasse weiterbestehen. Bei einer notwendigen Behandlung in Spanien, dort einfach die Krankenversichertenkarte vorlegen, auf deren Rückseite befindet sich der "Internationale Krankenschein", trotzdem ist eine Auslandskrankenversicherung ratsam, z.B. wegen evtl. Rücktransportkosten.
Gruss
Czauderna