Freiwillig in der GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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RalfCux
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Freiwillig in der GKV

Beitragvon RalfCux » 10.11.2020, 14:56

Hallo,

folgendes: Ich bin 58 Jahre und 5 Monate alt, Ledig ohne Kinder. Ich bin seit 40 Jahren bei einem großen Unternehmen beschäftigt, die Aufgrund Corona Stellen abbauen möchten. Deswegen wird den älteren Mitarbeitern ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit einer Abfindung schmackhaft gemacht. Soweit so gut, nun möchte ich also ab 01/2021 von dem Geld der Abfindung (ca 315000€ Brutto) leben. Das bedeutet , ich muß mich freiwillig Krankenversichern. Ich bin bei der AOK, und möchte das auch bleiben. Jetzt scheint mir das aber sehr Kompliziert, wie sich nun mein zukünftiger Beitrag errechnet. Kann es sein, das ich die ersten 12 Monate den Höchstsatz (ca 800€/Monat) zahlen muß? Und ab dem zweiten Jahr dann deutlich weniger?
Beim ersten Gespräch mit der AOK, meinten die nur das sie den Abfindungsvertrag sehen müssten, um den Beitrag zu berechnen. Den habe ich aber noch nicht, hab auch noch nicht unterschrieben.
Kann mir da jemand was zu sagen?

Czauderna
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Re: Freiwillig in der GKV

Beitragvon Czauderna » 10.11.2020, 16:19

Hallo und willkommen im Forum
ja, das ist richtig - um den genauen Anteil berechnen zu können, benötigt die Kasse den Vertrag, bzw. die Vertragsdaten um eine genauere Auskunft geben zu können. Auch das mit den 12 Monaten kann zutreffen - hier ein Link, der zwar schon etwas älter ist, aber heute noch gelten dürfte.
https://www.finanztip.de/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen/
Gruss
Czauderna

RalfCux
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Re: Freiwillig in der GKV

Beitragvon RalfCux » 10.11.2020, 18:47

Hallo und Danke für die Antwort,

der Link hat schonmal etwas Licht ins dunkle gebracht. Demnach werden 25% meiner Abfindung zu einer fiktiven Berechnung herangezogen. Ich hoffe das dieser Satz dann auch wirklich nur 12 Monate zählt. Denn hier: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/abfindung/ steht es ja eigentlich eindeutig?!

heinrich
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Re: Freiwillig in der GKV

Beitragvon heinrich » 16.11.2020, 18:26

hier eine tolle Seite einer Krankenkasse. Durch aufklappen kann schnell sehr viele Erkenntnisse bekommen
,ohne mit zu viel Text zugemüllt zu werden.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld endet die freiwillige Versicherung.
Wenn die Kündigungsfrist beim Aufhebungsvertrag eingehalten ist, dürfte
es nicht zum Ansatz der Abfindung für die Beitragsberechnung kommen.
Höchstens 12 Monate dürfte die Abfindung angesetzt werden.
Ab Zeitpunkt, in dem das Arbeitsamt zahlt oder (nur) wegen einer Sperrzeit (nicht Ruhens wegen nicht eingehaltener Kündigungsfrit)
nicht zahlt, endet schon die freiwillige Versicherung.

Jetzt habe ich schon zu viel geschrieben: siehe hier

https://www.daimler-bkk.com/beitraege/b ... findungen/

RalfCux
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Re: Freiwillig in der GKV

Beitragvon RalfCux » 17.11.2020, 20:24

Hallo,

ja - ist sehr Aufschlußreich! :)

Danke!


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