Umstellung auf freiwillig versichert

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taxmax
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Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon taxmax » 17.11.2020, 12:23

Hallo,

ich schildere kurz. Sohn im August krank, KK fragt beim AG nach Gehalt nach um Krankengeld berechnen zu können.
Hier stellte sich nun raus, dass ich über der Jahresgrenze liege und aus gesetzlich pflichtversichert in gesetzlich freiwillig versichert umgruppiert wurde.

Aus diesem Grund wurden sämtliche Monate des Jahres 2020 im Monat August bei den Gehaltabrechnungen rückgerechnet (ab 01.01.).

Bei mir wurden bis dato 349,26€ direkt vom Brutto abgeführt. Jetzt nach der Umstellung bekomme ich einen AG Zuschuss zu sehen, der bei 349,26€ liegt. An die KK wird ein Beitrag von 735,94€ abgeführt.
Mein Anteil liegt nun bei 386,68€. Der AG-Anteil aber nur bei 349,26€. Gemäß KK Angaben müßte eigentlich eine 50/50 Verteilung bei KV und PV Beträgen sein.

Somit ist mein Netto seit der Umstellung um 44,69€ weniger. :-(

Habt ihr da eine Erklärung für?

Welcher Beitrag ist relevant, die Beitragsbemessungsgrenze von 56250,00€ oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze 62550,00€ für die Einstufung gesetzlich pflichtversichert oder gesetzlich privat versichert?

Welcher Beitrag wird hier zu Rate gezogen? der Gesamtbrutto oder der Steuerbrutto?

Die KK schreibt, dass bereits 2019 die Grenze überschritten wurde. Weshalb erfolgt dann erst so spät (August) eine Umgruppierung ins Freiwillige?

Danke und Grüße

heinrich
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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon heinrich » 17.11.2020, 18:15

es gilt die HÖHERE Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550

Die niedrige gilt nur für Bestandsfälle, die am am 31.12.2002 als Arbeitnehmer beschäftigt und damals schon privat versichert waren

Siehe § 6 ABs. 6 bzw. § 6 ABs. 7 SGB V


Zu den Zahlen: das ist alles schwer nachzuvollziehen, wenn man das nicht selbst vor Augen hat.
Man sollte hier mal die Personalabteilung fragen.

Ich kann mir als Ferndiagnose nur vorstellen,
dass das laufende Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze von 4687,50 EUR nicht übersteigt und daraus
die Zuschüsse zur freiwilligen Versicherung berechnet werden.
Ein Überschreiten der JAhresarbeitsentgeltgrenze vo 5212,50 EUR kann es dann ja (wenn es wirklich so ist)
nur gekommen sein, wenn größere Einmalzahlungen mit im Spiel sind.

Es zählt das SOZIALVERSICHERUNGSpflichtige Brutto. Das müsste ja wohl irgendwo ausgewiesen sein.
Sonst: Personalbüro fragen.

taxmax
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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon taxmax » 18.11.2020, 08:01

Danke erst mal für deine Antwort.

Problem ist, dass die Personalabteilung da nach Ungarn outgesourced wurde, und der Kontakt bzw. die Rückmeldungen sehr zäh und nicht ausreichend ist.

Wenn das Ganze aber auf das Steuerbrutto und nicht auf das Gesamtbrutto bezogen ist - hier lag ich 2019 bei 59559,32€ und voraussichtlich 2020 bei 591450,04€ somit unter der Grenze - und es dürfte ja somit überhaupt keine Übermittelung seitens des AG geben, dass ich nun freiwillig sein muß. Oder sehe ich dass flasch?
Das Gesamtbrutto war höher, jedoch geht da Steuerfrei eine Direktversicherung ab.

heinrich
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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon heinrich » 18.11.2020, 20:37

das Thema: Jahresarbeitsentgeltgrenze ist schwieriger als der Laie denkt.
Das ist mindestens für die Azubis bei uns eine 8stündige Schulung.

ich versuche es einfach zu erklären.
Grenze 2019 60750 EUR 2020 62550 EUR


Es ist nicht der Jahreswert zu nehmen,
sondern der jeweils aktuelle Monatswert (plus evt. Einmalzahlung ,die mit hinreichender Sicherheit gewährt werden)
Der Moantswert ist dann mit 12 zu multiplieren.

So kann es schon sein, dass jemand, der
von Jan 2019 bis Okt 2019 4000 EUR verdiente
und dann ab 01.11.2020 6000 EUR verdient
(Hinweis er hat ja nur 52.000 im Zeitjahr 2019 verdient)
ab 01.11.2020 OOOOOberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (weil ab 01.11.2020 mit ZWÖLF malzunehmen ist.

In so einem Fall scheidet man zum Jahresende aus der Versicherungspflicht aus, WENN auch die Grenze des folgenden Jahres
üüüüberschritten wird. Also Ende der Vers.Pflicht 31.12.2019 und freiw Versicherung ab 1.1.2020

Also: es ist theoretisch möglich.
DANN: aber MUSS auch die Grenze des folgenden Jahres üüüüberschritten werden.

Dies erkenne (ich bin ja kein Hellseher) hier aber nicht.

Wenn die Direktversicherung , dass muss ich hier unterstellen, sozialversicherungsfrei ist, dann zählt dieses (Gesamt)-Brutto NICHT dazu.
Nochmals: das Sozialversicherungspflichtige Brutto (Du kannst es möglicherweise auch am rentenversicherungspflichtigen Brutto) erkennen,
ist ausschlaggebend

Das Ergebnis, dass Du freiwillig versichert sieht aus der Ferne FALSCH aus.

Es sei denn, dass Kurzarbeitergeld (z.B. wegen Corona) vorlag. Das müsste man mal prüfen.

PS: dass ein Personalbüro jetzt in Ungarn sitzen soll, finde ich jetzt schon krass.
Wenn Du jetzt mit meinen Ausführungen nicht klar kommst, kannst Du sicherlich hier nochmals nachfragen.
Ein Tipp: mit Deiner Krankenkasse mal SPRECHEN ist eine gute Idee. Ich arbeite auch bei so einem Verein.
Die helfen gerne weiter. Tue ich ja hier auch.
Falls Du dort fragst: frage nach einem Spezialisten in der ARBEITGEBERkontenführung


Es sein denn

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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon taxmax » 19.11.2020, 08:15

Moin,

ja, vor ein paar Jahren wurde ein Werk in Ungarn eröffnet. Nun ist noch ein weiteres hinzu gekommen.
Die Gehaltsabrechnung wird von dort mittlerweile gesteuert. Meine erste Kontaktaufnahme mittels E-Mail war da bereits am 2.11. Es kann vorkommen, dass es bis zu 1 Woche dauert, ehe man mal auf eine Frage eine Rückantwort erhält. Und dann sind die Antworten auch nicht zufriedenstellend und man muss erneut nachhacken.

Kontakt mit der Krankenkasse hatte ich auch via E-mail. Dort gab es zwar ein paar Infos, ich wurde jedoch an meine Personalabteilung verwiesen :-( Ich glaube ich habe ihn genervt mit zu vielen Fragen.

Glaube ich muß da mal versuchen telefonisch nach zu bohren.

Die Grenzen für 2019 und 2020 sind mir bekannt. Darum habe ich ja so meine Zweifel.

Die Direktverischerung wird direkt vom Gesamtbrutto abgezogen und ist somit von allem befreit.

Der Brutto an sich ist über´s Jahr eigentlich gleich. Es kommen lediglich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine Einmalzahlung drauf. Bei einem Monat etwas weniger, da das Kind krank war.

Es gab bei uns keine Kurzarbeit.

Ich kann gerne mal Screenshots anhängen, wenn dies weiter hilft.

Ist es eigentlich richtig, aus dem sogenannten KV-Brutto bzw. PV Brutto die Krankenkassenbeiträge zu ermitteln? Es gibt ja eine Bemessungsgrenze, und wenn die beim maximalen Betrag von 735,94€ liegt, dann muß man ja nicht rechnen oder es dürften da kaum andere Zahlen raus kommen.

Die Prozentsätze für Sie sind 2020:
KV: 15,70 %
PV: 3,05 %
4449,11 x 15,70% = 698,51 50% davon sind 349,26
4449,11 x 3,05% = 135,69 50% davon sind 67,85

heinrich
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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon heinrich » 19.11.2020, 08:54

99,999999 % der Fälle kann der Arbeitgeber die Antwort geben; und das richtig.

Nur in EINEM EINZIGEN Fall in mehr als 30 Jahren Berufserfahrung musste ich für die Berechnung des
Jahresarbeitsentgeltes einem Arbeitgeber sagen, dass er was falsch gemacht hat.

Daher sagt man (wie auch ich hier) bei der Krankenkasse, dass man sich an den Arbeitgeber wenden solle.
Denn: der Arbeitgeber hat die einzelen KV/PV-pflichtigen Beträge Monat für Monat vorliegen.

Die KK hat davon NICHTS, aber auch GAR NICHTS vorliegen. Die KK bekommt für einen Betrieb nur eine Beitragszahlung.
Daran kann die KK nicht erkennen, wer wie viel in welchem Monat verdient.

Aber: die KK ist dennoch zuständig für die Beurteilung und müsste sich einschalten, wenn dies gewünscht wird.
Für die RECHTLICH Beurteilung ist die KK zuständig. Sonst könnte ja jeder Arbeitgeber machen, was er will.

Ich schrieb ja schon : SPRECHEN mit anderen Menschen. Nicht nur immer schreiben. Da wird man ja irre bei.

Wenn Du aber willst, dann Liste mir hier mal
ab Jan 2019 alle KV-PV pflichtigen Bruttobeträge auf (ohne Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze)
und dabei auch auflisten, wie hoch der Anteil an Einmalzahlungen war, auch dabei schreiben , was es für eine Einmalzahlung war und ob die
Einmalzahlung regelmäßig jährlich gezahlt wird.

Bsp:
01/2019 4000
02/2019 4000
03/2019 5900
...
07/2019 4800 plus 1000 Urlaubsgeld (wird regelmäßig järlich gezahlt)


4/2020 2000 (weil Krankengeld gezahlt wurde; ohne das Krankengeld wäre das Brutto xxxxx gewesen



Du siehst jetzt wie viel Arbeit das ganze macht. Daher ist der Arbeitgeber der erste Ansprechpartner

PS: KV/PV Brutto wird auf Deiner Abrechnung möglicherweise in voller Höhe angegeben.
Bei der Beitragsberechnung muss aber eine Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze vorgenommen werden (mtl in 2020 = 4687,50 EUR)

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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon heinrich » 19.11.2020, 08:55

nachtrag: damit wäre ich immer noch in der Statusprüfung:
Wenn es dann bei einer freiw Versicherung bliebe, habe ich immer noch keinen Schimmer, wie der Arbeitgeber auf die Zahlen kommt.

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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon taxmax » 19.11.2020, 10:25

So, ich bin nun mal alle Gehaltsabrechnungen seit 2019 durchgegangen und konnte folgendes finden:

01/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11
02/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11
03/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11
04/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11
05/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 307,72 EZ (irgend eine AG Aufwendung einmalig Netto)
06/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 222,62 EZ jährliches Urlaubsgeld (3210,01€)
07/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 88,39 EZ Tariflicher Zusatzbeitrag (400€)
08/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11
09/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11
10/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11
11/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 353,56 EZ jährliches Weihnachtsgeld (2559,99€)
12/2019: SV Brutto KV/PV: 4449,11

In der Dezember 2019 Abrechnung sehe ich dann als Jahressumme:
Gesamtbrutto: 62404,63
Gesamtbrutto (EBeschV): 62651,04
Steuer-Brutto EZ: 6170,00
Steuer-Brutto lfd: 53389,32
SV Brutto KV/PV EZ: 972,29
SV Brutto KV/PV lfd: 53389,32
Krankenversicherung EZ.: 76,31
Krankenversicherung lfd: 4191,12
Pflegeversicherung EZ: 14,82
Pflegeversicherung lfd: 829,02


01/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 225,14 EZ (irgend eine AG Aufwendung einmalig Netto)
02/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11
03/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11
04/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11
05/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11
06/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 1205,20 EZ jährliches Urlaubsgeld (3210,01€)
07/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 238,39 EZ Tariflicher Zusatzbeitrag (398,50€)
08/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11
09/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11 -> + 539,33 EZ (20-Jähriges Jubiläum + irgend eine AG Aufwendung einmalig Netto)
10/2020: SV Brutto KV/PV: 4449,11

In der Oktober 2020 Abrechnung sehe ich dann als Jahressumme:
Gesamtbrutto: 50017,90
Gesamtbrutto (EBeschV): 50551,16
Steuer-Brutto EZ: 3605,47
Steuer-Brutto lfd: 44086,36
SV Brutto KV/PV EZ: 2365,13
SV Brutto KV/PV lfd: 44086,36

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Re: Umstellung auf freiwillig versichert

Beitragvon heinrich » 19.11.2020, 13:51

auch wenn man ALLE Einmalzahlung (auch die unregelmäßigen)
mit angerechnet, kommt man
auf eine JAE (Jahresarbeitsentgelt) von 54361,61 für jeden Zeitpunkt im Jahr 2019.

Die JAE-Grenze von 60750 für 2019 ist also bei Weitem nicht überschritten.
Man scheidet auch nur zum Ende des Jahres des Überschreitens (wirklich) aus der
KV/PV-Pflicht aus, wenn zu Beginn des Folgejahrs (1.1.2020) die JAE-Grenze dieses Jahres (2020)
auch überschritten ist.
Wenn schon die JAE-Grenze für 2019 nicht überschritten ist, dann ist auch die JAE-Grenze für 2020 (62.550)
nicht überschritten.

Da Du am 31.12.2002 (also von 18 Jahren) nicht als Arbeitnehmer privat versichert warst, gilt die HÖHERE Grenze.
Aber auch die kleinere JAE-Grenze (2019 = 54450) und wieder erst recht nicht die kleinere JAE-Grenze für 2020 von 56.250 EUR ist NICHTüberschritten.

Nach alledem dürfte es keine Umstellung auf freiwillig Versicherte gegeben haben.


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