Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

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Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Tabulatschi » 17.11.2020, 15:09

Hallo,

ich bin selbständig und bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Nun halte ich mich bereits seit Februar 2020 in Portugal auf. Eigentlich war eine Europareise (mit dem Wohnmobil) geplant, die aber wegen Corona ins Wasser gefallen ist. Da ich beabsichtige hier in Portugal fürs Erste zu bleiben, habe ich eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung (vorerst ein Jahr, aber verlängerbar bis zu 5 Jahre) abgeschlossen und meine Versicherung in DE gekündigt.
Der eine Sachbearbeiter der DE KV forderte die neue Police der Auslandskrankenversicherung als Beweis für die Abmeldung, diese bekam er, kurz darauf schrieb mir ein anderer Bearbeiter, eine Abmeldung aus DE und die Abmeldebestätigung wäre zwingend nötig für die Kündigung.
Ich bin steuerlich gemeldet in DE und wollte dieses eigentlich auch bleiben. Ist es richtig, dass die Kündigung nur mit Abmeldebestätigung akzeptiert wird, oder müssen sie mich auch raus lassen, wenn ich ihnen klar machen kann, dass mein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist? Gibt es dafür irgendwelche Paragraphen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Zuletzt geändert von Tabulatschi am 17.11.2020, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Czauderna » 17.11.2020, 15:33

Hallo und willkommen im Forum
sicher meldet sich der eine oder die andere aktive Expertin noch dazu - ich kann nur dazu beitragen, dass beim 1. Wohnsitz in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung besteht und dass bei einem Auslandsaufenthalt ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden muss, wobei eine Auslandskrankenversicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt grundsätzlich nicht durch die Kassen akzeptiert wird.
Gruss
Czauderna

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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Tabulatschi » 17.11.2020, 15:49

Hallo Czauderna,

danke fürs freundliche willkommen heißen. :D

Ich plane über mehrere Jahre reisend zu sein, jetzt wegen der Lage aber erst mal für unbestimmte Zeit in Portugal zu bleiben.
Einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz habe ich nachgewiesen, wie der erste Sachbearbeiter bei der DE KV es forderte, kurze Zeit später wollte jedoch ein anderer meine Abmeldung aus DE und beharrt jetzt darauf. #-o
Der Erste stellte mir sogar zur Auswahl als Beweis ein one way Flugticket, die Police der neuen KV oder einen Mietvertrag. Sogar diesen Mietvertrag konnte ich vorweisen, aber nun soll nichts anderes gelten als die Abmeldung, das kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Zusätzlich habe ich seit November oder Dezember letzten Jahres keine Leistungen mehr in Anspruch genommen (vielleicht nicht relevant, aber ich wollts noch mal anmerken). :wink:

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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Frau_in_KV » 17.11.2020, 16:54

Hallo Tabulatschi,

die Anforderung der Abmeldung vom Einwohnermeldeamt ist korrekt.
Bist du hier gemeldet, besteht Krankenversicherungspflicht.
Ob und in welchem Umfang sich die freiwillige KV für dich günstiger ausgestalten lässt, kann ich dir nicht sagen. Da hoffe ich für dich auf die Antworten von den Fachleuten für das deutsche Beitrags- und Versicherungsrecht.

Im internationalen Recht sieht es so aus, dass deine deutsche KK die portugisische KK beauftragen kann, dir in ihrem Namen Leistungen nach portugisischem Recht zu gewähren (Forumular S1). Es ist dennoch sinnvoll eine private Zusatzversicherung zu haben, weil einige in Deutschland gezahlten Leistungen in Portugal nicht gezahlt und auch nicht erstattet werden.

Viele Grüße

Frau_in_KV

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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Tabulatschi » 18.11.2020, 09:52

Hallo Frau_in_KV,

gibt es dazu irgendwelch Paragraphen, dass eine Abmeldung zwingend notwendig ist um aus der KV zu kommen? Zumal ja anscheinend verschiedene Sachbearbeiter diesbezüglich verschiedene Meinungen haben.
In der Satzung der KV konnte ich nur das finden:
§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft
I Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der xxxxx
mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf
des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das
Mitglied die Kündigung erklärt. Dem Mitglied ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung, eine Kündigungsbestätigung
auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall
nachweist.

Ich habe eine andere Mitgliedschaft nachgewiesen.

Meine Steuern möchte ich ja trotzdem in DE zahlen, ich weiß nicht, was da für ein Rattenschwanz dran hängt, wenn ich mich abmelde:?:

Es ist keine portugiesische KV, die ich abgeschlossen habe, sondern eine Langzeit-Auslands KV, die auch fast alle Leistungen der deutschen KK hat, mit dem Unterschied, dass ich mich nur 3 Monate im Jahr in DE aufhalten darf.

Ich plane, sobald das Reisen wieder möglich ist, über Jahre Europa zu erkunden, berufliches (Fotograf) und Privates zu vereinen, mein gewöhnlicher Aufenthalt ist auch nicht mehr DE, das letzte mal war ich im Januar diesen Jahres in DE (außer ein Flug nach DE mit fünftägigem Aufenthalt zum Geburtstag meines Vaters).

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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Frau_in_KV » 18.11.2020, 20:08

Hallo Tabulatschi,

du hast eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.

Da du aber in Deutschland gemeldet bleibst, bist du verpflichtet einen Krankenversicherungschutz in Deutschland zu haben.

Der von dir zitierte § 6 der Satzung bezieht sich auf § 175 SGB V zum Kassenwahlrecht und konkretisiert, welche Fristen (die gesetzlichen) gelten. Er trifft nur zu, wenn du von einer GKV in die andere wechselst oder, als Selbständiger einen mindestens der GKV entsprechenden Krankenversicherungsschutz einer PKV in Deutschland nachweisen kannst.

Deine Auslandskrankenversicherung wird bei dieser Regelung deshalb nicht anerkannt.

Und dennoch ist es gut, dass du sie hast.
Viele Leistungen, die in Deutschland bezahlt werden, werden, wenn sie in Portugal in Anspruch genommen werden nicht erstattet.
Das hängt mit den internationalen Vereinbarungen und hier insbesondere mit den Abrechnungsmodalitäten zusammen.

Die Kollegen, die deine freiwillige Versicherung betreuen kennen sich in aller Regel nicht im internationalen Recht aus.

In beitragsrechtlichen Fragen kenne ich mich ehrlich gesagt nicht so gut aus. Von daher möchte ich mich nicht weit aus dem Fenster lehnen.
Doch ich würde mit direkt mit der Auslandsabteilung verbinden lassen und mit denen reden, ob es ggf. die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung oder Betreuung durch deine Krankenkasse in Portugal gibt. Ansonsten kannst du auch bei der DVKA anfragen, welche Möglichkeiten man dort sieht.

Viele Grüße

Frau_in_KV

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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Tabulatschi » 21.11.2020, 16:21

Hallo Frau_in_KV,

die Langzeit Auslandskrankenversicherung ist keine für 30€ im Jahr, sie ist eine Vollwertige von der BDAE.

Ich habe nun den Sachbearbeiter nach einem Paragraphen gefragt, der besagt, dass nur eine Kündigung mit Abmeldung aus Deutschland zulässig ist. Ich kenne nämlich auch persönlich Jemanden, der nur mit Flugticket und neuer AuslandsKV Police seine deutsche KV gekündigt hat und das ohne Probleme. Diese Willkür bei den KK bzw. sogar intern kann doch nicht sein.

Geplant ist ja auch, dass ich reise und nicht für immer in Portugal bleibe. Da ist m.E. die Langzeit AuslandsKV die bessere Wahl.
Bei der DVKA werde ich mal nachfragen, danke.

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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Frau_in_KV » 21.11.2020, 22:15

Es ist ganz einfach:

Wer in Deutschland seinen regelmäßigen Aufenthalt bzw. seinen Wohnort hat, ist verpflichtet in Deutschland einen Krankenversicherungsschutz zu haben, der mindesten den Leistungen der GKV entspricht. - Wenn du privat ins Ausland reist und in Deutschland gemeldet bist, ist das dein privates Vergnügen,ändert aber nix an der Krankenversicherungspflicht.

Dass du keinen regelmäßigen Aufenthalt ( = Wohnort) in Deutschland hast, weist du durch die verpflichtenden An- bzw. Abmeldungen nach.
Wer alles versicherungspflichtig bzw. -berechtigt ist, wer unter welchen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreit ist, regeln §§ 5 ff SGB V.

Deine Auslandsreisekrankenversicherung gilt nicht in Deutschland. Ergo hast du keine andere Krankenversicherung in Deutschland, die den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt. Du kannst auch eine deutsche PKV für dich abschließen, wenn du freiwillig vesichert bist, die ist evtl. günstiger. - Allerdings garantiert nicht auf Dauer und die Rückkehr ist die GKV ist ggf. nicht mehr so einfach. Wenn du die abgeschlossen hast, kündigst du deine GKV.

Wenn dein Bekannter "einfach so" kündigen konnte, dann hatte er einfach "Glück". - Das war, wenn dein Bekannter weiterhin in Deutschland gemeldet ist, nicht korret. Aber das bedingt keinen Rechtsanspruch für dich.

Nochmal: rede mit deinem Sachbearbeiter für Auslandsangelegenheiten bei deiner Krankenkasse, er möge sich mit deinem Sachbearbeiter deiner freiwilligen Versicherung absprechen.

Tabulatschi
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Re: Kündigung freiwillige Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Beitragvon Tabulatschi » 23.11.2020, 17:39

Hallo Frau_in_KV,

wollte nur kurz Rückmeldung geben, dass der Sachbearbeiter nun auch ohne Abmeldung aus Deutschland "einfach so" meine Kündigung akzeptiert hat. Habe nur wie oben auf deren Satzung hingewiesen. Warum das nun doch so einfach war, verstehe ich zwar nicht, bin aber glücklich, dass es geklappt hat. \:D/
Vielen Dank für deine informative Beteiligung. :)

Die AuslandsreiseKV gilt übrigens auch in Deutschland, wenn auch nur 3 Monate pro Jahr.

Grüße
Tabulatschi


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