PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gert
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PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon Gert » 27.11.2020, 12:30

Hallo Forum,

ich glaube meine Konstellation ist gar nicht so selten, aber leider finde ich nur widersprüchliche Antworten, aus denen ich nicht schlau werde.

Mein Arbeitsverhältnis wird am 30.6. durch Aufhebungsvertrag beendet. Ich bin unter 55 - und auch nächstes Jahr noch :-)
Aktuell bin ich in der PKV und möchte zurück in die GKV. Wenn ich das richtig sehe, bin ich ab 1.7. wieder versicherungspflichtig bei der GKV. Wer zahlt nun die Beitrage während der Sperrzeit bis das ALG I gezahlt wird?

Danke,
Gert

heinrich
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon heinrich » 27.11.2020, 19:27

wird eine Abfindung gezahlt, die das Arbeitslosengeld zum Ruhen bringt ?

Gert
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon Gert » 27.11.2020, 20:03

ja, eine Abfindung wird gezahlt, ich war ca. 15 Jahre in der Firma beschäftigt und wurde auch darauf hingewiesen, daß es zu einer 12 Wochen Sperrzeit beim ALG kommt. Nur zur KV während der der Sperrzeit weiß keiner Bescheid.

heinrich
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon heinrich » 28.11.2020, 17:38

natürlich gibt es Menschen, die darüber Bescheid wissen.

Diese sollten beim Arbeitsamt sitzen. oder bei der Krankenkasse.

Der Mitarbeiter vom Arbeitsamt ist schließlich der, der auf den Knopf drückt und die Anmeldung
zur Krankenkasse veranlasst.

Also es gibt eine Abfindung.
Wenn diese Abfindungszahlung zum RUHEN des ALG führt (neben einer Sperrzeit)
dann gibt es keinen Krankenversicherungsschutz.

Bekommt Du ausschließ (nur) wegen einer Sperrzeit kein ALG, ist damit trotzdem eine Krankenversicherung verbunden.

und so heißt es im Gesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
Versicherungspflichtig sind
.....
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder n u r deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch wegen einer Sperrzeit (§ 159 des Dritten Buches) oder wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,

Gert
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon Gert » 29.11.2020, 20:05

Vielen Dank für deine Ausführungen. Aber bis zu diesem Punkt ist es für mich nichts neues.
Die Sperrzeit kommt nur wegen Aufhebungsvertrag, aber nicht wegen Abfindung zustande, da die normale Kündigungszeit nicht unterschritten wird. Folglich keine Ruhenszeit.
Heißt nun pflichtversichert auch, daß die Arge die Beiträge zahlt, auch wenn ich in den ersten 12 Wochen kein ALG beziehe? Oder muß ich die Hälfte zuzahlen oder den gesamten Betrag?

Die TK spricht z.B. von einer freiwilligen Weiterversicherung
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... rt-2005728
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie - auch dann, wenn Sie am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten.
Weitere Details
Ausnahme bei Abfindung
Erhalten Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung, sprich eine Abfindung, tragen Sie die Beiträge selbst - in der Regel in Form einer freiwilligen Weiterversicherung. Dies gilt, bis Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.


Und wie habe ich diesen Punkt zu verstehen
https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbe ... ld/#c10992
Wie bin ich während der Sperrzeit krankenversichert?
Seit 1. August 2017 sind Arbeitslose ab Beginn der Sperrzeit auch in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Mit dieser Regelung entfällt die für die Krankenkassen aufwendige Prüfung der Absicherung im ersten Sperrzeitmonat. Beiträge zur Krankenversicherung zahlt die Agentur aber weiterhin erst ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit.


Kann nicht einfach jemand eine klare Aussage für die 12 Wochen schreiben?
- bis 30.6. PKV
- 1.7. - 22.9 ???
- ab 23.9. KV über ALG

heinrich
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon heinrich » 30.11.2020, 14:13

ich hatte bereits eine klare Antwort gegeben.
ich mache es dann jetzt noch was kürzer.

Sperrzeit-Krankenversicherung IST GLEICH Pflichtversicherung
Du musst in dieser Pflichtversicherung KEINE Beiträge zahlen.

Kurz und klar genug. Du kannst aber gerne auch noch fragen, was was bedeutet.

Gert
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon Gert » 30.11.2020, 19:19

Ich hatte heute ein Telefonat mit der Mitarbeiterin der AOK. Diese erklärte mir, daß ich während der Sperrzeit weiterhin privat versichert bleiben muß, und erst mit Leistungsbeginn (sprich ALG) in die GKV komme.
Wie soll ein Laie nun durchsehen?

Czauderna
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon Czauderna » 30.11.2020, 20:02

Hallo,
dann lass dir von der AOK das schriftlich geben unter Angabe der Rechtsgrundlage - ich denke, dann wird man dort nochmal überlegen.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon heinrich » 01.12.2020, 07:17

Es gilt , was im Gesetz steht.




(§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
Versicherungspflichtig sind (und damit nicht freiwillig bzw. privat versichert; zumindest, wenn man unter 55 Jahre alt ist)
.....
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder n u r deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch wegen einer Sperrzeit (§ 159 des Dritten Buches) oder wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist.


KURZ: wer eine Sperrzeit verhängt bekommen hat: der ist VERSICHERUNGSPFLICHTIG durch das Arbeitsamt.

Da könnte man der Mitarbeiter einmal sagen, damit sie sich diese Vorschrift einmal ansieht.

ABER: diese Person hat den Hebel gar nicht in der Hand.
Es ist der Mitarbeiter des ARBEITSAMTES, der den Hebel in der Hand hat. DIESER Mensch ist es, der diese Vorschrift kennen muss (er oder seine EDV kennt diese Vorschrift). Mit IHM musst Du reden, damit die ANMELDUNG zur Versicherungspflicht auch tatsächlich passiert.

Gert
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon Gert » 01.12.2020, 23:05

Gut. Dann hoffe ich mal, daß alles so abläuft wie ihr sagt.
Ich werde in einem halben Jahr berichten, falls dem nicht so ist.
8)

GS
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon GS » 01.12.2020, 23:42

Gert schreibt
Gut. Dann hoffe ich mal, daß alles so abläuft wie ihr sagt.
Ich werde in einem halben Jahr berichten, falls dem nicht so ist.
Du darfst natürlich auch berichten, wenn dem doch so ist. :wink:
Könnte ja sein, dass die Kollegen sich mit dir freuen, wenn sie auch in deinem Fall wie üblich nicht auf dem Holzweg waren.

Gruß
von GS

Gert
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Re: PKV -> GKV + Sperrzeit ALG I

Beitragvon Gert » 15.07.2021, 13:19

Ich gebe heute Rückmeldung, daß ich nach einigen bürokratischen Hürden den Schritt zurück in die GKV geschafft habe.
Zusätzliche Verzögerungen kamen zustande, da die Mitarbeiter des Arbeitsamtes (ich kann nicht beurteilen ob aufgrund von Unfähigkeit oder aus purer Absicht) darauf bestanden, daß ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen muß. Nachdem dieser Irrtum beseitigt war (ich habe ja wegen Corona keinen persönlichen Ansprechpartner vor Ort, sondern nur Kontakt per Telefon, online und per Brief), lief alles so wie geplant.
Hier noch einmal meine Schritte:
- korrektes Ausfüllen des Zusatzblattes "Sozialversicherung" für die Bundesagentur für Arbeit (es ist nicht mein Problem, wenn die es nicht richtig interpretieren können)
- Anmeldung bei der GKV meiner Wahl (online)
- Senden des Bewilligungsbescheides an die GKV (eingetragen war, ALG I Anspruchsbeginn 1.7.21, Sperrzeit 1.7.-22.9.21) ...
- die GKV schickt dann ein internes Schreiben zurück an die Agentur für Arbeit
- und diese meldet mich letztendlich nochmals bei der GKV an
Ob nun während der Sperrzeit Beiträge gezahlt werden, ist mir eigentlich egal. Wichtig ist der Anspruchsbeginn von ALG I, die Sperrzeit spielt keine Rolle. Und man darf sich nicht durch unsinnige Diskussionen verwirren lassen, wenn die Bearbeiter Sperrzeit und Ruhenszeit verwechseln.

Viele Grüße und bleibt gesund.


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