Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

88Max88
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.12.2020, 10:14

Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon 88Max88 » 01.12.2020, 10:33

Hallo,
nach vielen Monaten der AU hat die Krankenkasse den Med.Dienst beauftragt, ich habe mehrere Seiten ausgefüllt und an den MD geschickt.
Nach ca. 4 Wochen kam ein Schreiben der Krankenkasse das mich zur Reha-Antragstellung bei der Rentenversicherung auffordert und das innerhalb von 3 Wochen ohne jegliche weitere Infos und mit dem Wortlaut "der MD hat dies bestätigt".
Es wird auch auf meine Mitwirkungspflicht hingewiesen und auf die Gefahr des Entzuges vom Krankengeld. (steht auf einer "Checkliste").

Meines Wissens nach muss das Schreiben:
- das Wort "Bescheid" enthalten,
- eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten,
- eine 10 Wochen-Frist muss eingehalten sein (auf welcher rechtlichen Grundlage gilt nur eine 3-Wochen-Frist?),
- ich muss eine Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten,
- ich kann das Gutachten des MDK anfordern, es muss ein ärztliches Gutachten im Sinne des § 51 SGB V sein und nicht nur ein Formblatt mit
Kreuzchen.

Soll ich all die o.g. Punkte einfordern?

Was raten Sie mir?
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

Vielen Dank!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon Czauderna » 01.12.2020, 11:41

Hallo und willkommen im Forum
ja, all das kannst du machen und das mit vollem Recht. Der einzige Punkt, bei dem ich etwas skeptisch bin, ist der Punkt mit der Anhörung. Ich kenne es eigentlich so aus der Praxis, dass, wenn es gegen einen Bescheid einen Widerspruch gab, dem oder der Widerspruchsführer/in, bevor der Entscheidung über Abhilfe oder Ablehnung des Widerspruchs getroffen wurde die Gelegenheit der Anhörung eingeräumt werden musste.
Aber, das muss dich nicht hindern - mach es, aber schriftlich.
Gruss
Czauderna

Frau_in_KV
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 20
Registriert: 12.02.2020, 09:49

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon Frau_in_KV » 01.12.2020, 16:32

Fristen: § 51 Abs. 1 u. 2 SGB V - 10 Wochen Frist; Abs. 1a aaO - 4 Wochen Frist.

Beziehst du eine Rente?

88Max88
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.12.2020, 10:14

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon 88Max88 » 01.12.2020, 20:01

Ja, beziehe ich, würde sich dann etwas ändern?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon Czauderna » 01.12.2020, 20:10

Hallo,
wie Frau in KV schon geschrieben hat - guckst du hier - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html
und da Abs. 1a - da sind es dann nur vier Wochen.
Dein Schreiben kannst du trotzdem versenden, aber eben nicht mit der 10-Wochen-Frist argumentieren.
Gruss
Czauderna

88Max88
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.12.2020, 10:14

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon 88Max88 » 01.12.2020, 20:14

Vielen Dank für die beiden Antworten!

88Max88
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.12.2020, 10:14

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon 88Max88 » 12.12.2020, 17:18

Ich habe nun vor einer Woche der KK mitgeteilt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung in deren Schreiben fehlt und habe das Gutachten des MDK gem. SGB angefordert.

Heute kam ein Schreiben der KK, dass es sich gar nicht um eine Aufforderung zur Teilhabe gem. SGB handeln würde !?
Die Frist zur Antragsstellung einer Reha bei der DRV wurde um 3 weitere Wochen verlängert.
Das MDK-"Gutachten" wurde geschickt, ist nur eine kurze Stellungnahme, dass AU gerechtfertigt ist und eine Reha empfehlenswert wäre.

KK hat geschrieben, dass ich aufgrund des Krankengeldbezuges eine Mitwirkungspflicht habe gem. Par. 60 ff SGB, bleibt die Mitwirkung aus, kann das Krankengeld entzogen oder gekürzt werden.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon Czauderna » 12.12.2020, 17:59

Hallo,
...KK hat geschrieben, dass ich aufgrund des Krankengeldbezuges eine Mitwirkungspflicht habe gem. Par. 60 ff SGB, bleibt die Mitwirkung aus, kann das Krankengeld entzogen oder gekürzt werden.
Halten wir fest - es handelt sich lt. Krankenkasse nicht um eine Aufforderung nach den Vorschriften des SGB V,
trotzdem wird die gesetzte Frist um drei Wochen verlängert, also insgesamt jetzt sieben Wochen.
Ein MDK-Gutachten gibt es nicht, sondern nur eine Stellungnahme, welche die AU bestätigt aber eine Reha nur als empfehlenswert
ansieht.
Es wird auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen und mit Krankengeldentzug oder Kürzung gedroht.

Ich meine, das ist alles sehr schwammig, was die Kasse da von sich gibt und ich meine auch, dass die Kasse da rechtlich im Hintertreffen sein wird, wenn du es darauf ankommen lassen würdest.
Die Frage ist eben, ob du das auch wirklich durchziehen willst - auf jeden Fall solltest du dich mal mit deinem behandelnden Arzt beraten und dir ggf. beim Widerspruchsschreiben beraten lassen - Zeit genug hast du ja noch genug - die Monatsfrist gilt nicht, da es sich ja nicht um einen Bescheid handelt.
Gruss
Czauderna

88Max88
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.12.2020, 10:14

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon 88Max88 » 21.12.2020, 17:07

Erst mal vielen Dank für die letzte Antwort!

Folgende Fragen hätte ich noch:

Sollte ich eine Einladung zur Reha bei der DRV erhalten, könnte ich diese dann u.U. vorzeitig beenden wenn ich dort nicht zurecht komme (während Corona sind das momentan eher "geschlossene Anstalten" mit so gut wie keiner größeren Bewegungsfreiheit und Besuchsverbot).
Dazu muss ich dann sicher vor Abbruch die Genehmigung der Kasse einholen?
Und
könnte ich die Reha generell ablehnen (wegen o.g. Gründe) und event. den Versuch einer langen Wiedereingliederung starten?
Denn ohne Reha oder Wiedereingliederung wird die Kasse sicher kein Krankengeld mehr zahlen? Ich möchte mich auch kooperativ zeigen.

Könnte ich die Reha einige Monate verschieben? Aber die Kasse möchte sicher in der Zwischenzeit nicht zahlen.

Vielen Dank!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon Czauderna » 21.12.2020, 17:40

Hallo,
ja, das hast du alles richtig erkannt. Die, meiner Ansicht nach, praktikabelste Möglichkeit wäre tatsächlich eine stufenweise Wiedereingliederung, wobei natürlich zu klären wäre, was du unter "lang" verstehst. Du solltest dich darüber mit deinem behandelnden Arzt/Ärztin unterhalten.
Die von dir genannten Gründe (Bewegungsfreiheit und Besuchsverbot) reichen leider nicht aus um einer Reha zu "entgehen". Das waren auch schon zu Zeiten vor Corona grundsätzlich keine Gründe aufgrund deren eine Reha-Beantragung bzw. eine Reha-Durchführung entbehrlich gewesen wäre.
Ich bin derzeit nicht informiert darüber, wie die Praxis der Kassen hinsichtlich der Corona-Krise aussieht und ob derzeit auch die Reha-Einrichtungen in vollem Umfang arbeiten, könnte durchaus sein, dass eine Verschiebung bzw. Verlängerung der Antragsfrist möglich ist. Eine Verschiebung um mehrere Monate, das fürchte ich, wird die Kasse nicht mitmachen. Mein Rat - die Kasse fragen oder den Rentenversicherungsträger.
Gruss
Czauderna

88Max88
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.12.2020, 10:14

Re: Schreiben der Krankenkasse mit Aufforderung zur Reha bei DRV

Beitragvon 88Max88 » 21.12.2020, 18:07

Danke!!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Snc88 und 28 Gäste