Hallo,
hier eine Frage an die aktiven Experten, deren Beantwortung sehr interessant für alle Wechselwilligen sein dürfte.
Ab dem 01.01.201 wurde die Bindungsfrist von 18 Monaten auf 12 Monate gesenkt (außerordentliches Kündigungsrecht und ggf. Wahltarife ausgenommen).
Es soll aber auch so sein, dass eine Kündigung bei der alten Kasse nicht mehr erforderlich sein wird, d.h. Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse genügt und diese setzt sich dann mit der alten Kasse in Verbindung.
Nun zur Frage:
Muss die Antragstellung bei der neuen Kasse an den Kündigungsfristen orientieren?
Beispiel :
Wechsel von Kasse A nach Kasse B soll zum 01.04.2021 erfolgen - muss dann der Antrag bei der neuen Kasse bis zum 31.01.2021 bei der neuen Kasse unterschrieben worden sein und auch dort eingegangen sein damit der Kassenwechsel auch zum 01.04. vollzogen werden kann?
Danmke im voraus
Gruss
Czauderna
Neuerung ab 01.01.2021 - Expertenfrage
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Neuerung ab 01.01.2021 - Expertenfrage
Hallo,
wahrscheinlich gibt es dazu noch keine Verlautbarungen - also, warten wir es ab.
Gruss
Czauderna
wahrscheinlich gibt es dazu noch keine Verlautbarungen - also, warten wir es ab.
Gruss
Czauderna
Re: Neuerung ab 01.01.2021 - Expertenfrage
Hallo Czauderna,
MfG
ratte1
Wenn kein sofortiges Krankenkassenwahlrecht besteht - ja!Czauderna hat geschrieben:H
Wechsel von Kasse A nach Kasse B soll zum 01.04.2021 erfolgen - muss dann der Antrag bei der neuen Kasse bis zum 31.01.2021 bei der neuen Kasse unterschrieben worden sein und auch dort eingegangen sein damit der Kassenwechsel auch zum 01.04. vollzogen werden kann?
MfG
ratte1
Re: Neuerung ab 01.01.2021 - Expertenfrage
Hallo Ratte1
merci
Gruss
Czauderna
merci
Gruss
Czauderna
Re: Neuerung ab 01.01.2021 - Expertenfrage
Hallo Heinrich,
vielen, lieben Dank dafür. Was meint der Fachmann in Sachen Beitrag und Versicherungsrecht, ist das Sicht der Kassen insgesamt eine Verbesserung
oder eher doch eine Verschlechterung und auch für die Versicherten - einfacher oder komplizierter ?
So, nach dem ersten Überfliegen behaupte ich mal - es ist einfacher für beide Seiten.
Gruss
Czauderna
vielen, lieben Dank dafür. Was meint der Fachmann in Sachen Beitrag und Versicherungsrecht, ist das Sicht der Kassen insgesamt eine Verbesserung
oder eher doch eine Verschlechterung und auch für die Versicherten - einfacher oder komplizierter ?
So, nach dem ersten Überfliegen behaupte ich mal - es ist einfacher für beide Seiten.
Gruss
Czauderna
Re: Neuerung ab 01.01.2021 - Expertenfrage
viel einfacher für alle.
ABER:
Ich musste es echt 5 mal lesen, um einige Dinge zu verstehen, weil man einige Dinge aus dem letzten gültigen Recht
einfach nicht aus der Rübe rausbekommt.
Ich über dann immer das Erklären an Kollegen, die dann die gleichen Verständnisfragen hatten.
Der Azubis des 1. Lehrjahres hatte es sofort verstanden, weil er das zuletzt gültige Recht nicht vorgeschädigt war.
ABER:
Ich musste es echt 5 mal lesen, um einige Dinge zu verstehen, weil man einige Dinge aus dem letzten gültigen Recht
einfach nicht aus der Rübe rausbekommt.
Ich über dann immer das Erklären an Kollegen, die dann die gleichen Verständnisfragen hatten.
Der Azubis des 1. Lehrjahres hatte es sofort verstanden, weil er das zuletzt gültige Recht nicht vorgeschädigt war.
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