Neuerung ab 01.01.2021 - Expertenfrage
Verfasst: 08.12.2020, 10:38
Hallo,
hier eine Frage an die aktiven Experten, deren Beantwortung sehr interessant für alle Wechselwilligen sein dürfte.
Ab dem 01.01.201 wurde die Bindungsfrist von 18 Monaten auf 12 Monate gesenkt (außerordentliches Kündigungsrecht und ggf. Wahltarife ausgenommen).
Es soll aber auch so sein, dass eine Kündigung bei der alten Kasse nicht mehr erforderlich sein wird, d.h. Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse genügt und diese setzt sich dann mit der alten Kasse in Verbindung.
Nun zur Frage:
Muss die Antragstellung bei der neuen Kasse an den Kündigungsfristen orientieren?
Beispiel :
Wechsel von Kasse A nach Kasse B soll zum 01.04.2021 erfolgen - muss dann der Antrag bei der neuen Kasse bis zum 31.01.2021 bei der neuen Kasse unterschrieben worden sein und auch dort eingegangen sein damit der Kassenwechsel auch zum 01.04. vollzogen werden kann?
Danmke im voraus
Gruss
Czauderna
hier eine Frage an die aktiven Experten, deren Beantwortung sehr interessant für alle Wechselwilligen sein dürfte.
Ab dem 01.01.201 wurde die Bindungsfrist von 18 Monaten auf 12 Monate gesenkt (außerordentliches Kündigungsrecht und ggf. Wahltarife ausgenommen).
Es soll aber auch so sein, dass eine Kündigung bei der alten Kasse nicht mehr erforderlich sein wird, d.h. Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse genügt und diese setzt sich dann mit der alten Kasse in Verbindung.
Nun zur Frage:
Muss die Antragstellung bei der neuen Kasse an den Kündigungsfristen orientieren?
Beispiel :
Wechsel von Kasse A nach Kasse B soll zum 01.04.2021 erfolgen - muss dann der Antrag bei der neuen Kasse bis zum 31.01.2021 bei der neuen Kasse unterschrieben worden sein und auch dort eingegangen sein damit der Kassenwechsel auch zum 01.04. vollzogen werden kann?
Danmke im voraus
Gruss
Czauderna