Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

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Keef24
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Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

Beitragvon Keef24 » 10.12.2020, 15:29

Hallo,

angenommen ein Selbständiger unter 54 Jahren ist in der PKV versichert und möchte in die GKV wechseln.
Um dies zu ermöglichen lässt er sich für 1 Monat in einer befreundeten Firma für 451 Euro einstellen, und lässt sein Gewerbe in diesem Monat ruhen ohne Umsätze/Einnahmen, jedoch ohne es beim Gewerbeamt abzumelden.
Nach Ablauf des 1 Monats verbleibt der Selbständige in der GKV.

Frage: reicht das 1-Monat Angestelltenverhältnis aus um danach in der GKV verbleiben zu können, oder ist zwingend mindestens 1 Jahr vorgeschrieben?

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Re: Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

Beitragvon Czauderna » 10.12.2020, 15:33

Hallo und willkommen im Forum
ruhen alleine wird nicht reichen - die Kasse wird wahrscheinlich eine Abmeldung sehen wollen. Auch mit nur einem Monat wird es schwierig, denn so, wie geschildert sieht das nicht legal aus mit dem Arbeitsverhältnis. Sicher, theoretisch würde 1 Tag Krankenversicherungspflicht ausreichen, um dann eine Weiterversicherung in der GKV zu ermöglichen, allerdings muss das schon "wasserdicht" sein.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

Beitragvon Keef24 » 10.12.2020, 15:55

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, das man den Gewerbeschein abmelden muss, man kann ja als Angestellter ein Gewerbe auch nebenberuflich in der GKV ausführen, der Betriebsgewinn darf in diesem Zeitraum nur nicht höher als der Verdienst im Angestellten-Job sein. Am besten ist es daher gar keine Umsätze in dem betreffenden Monat zu machen.
Das das Angestelltenverhältnis "nicht legal" sein soll, ist ja Unsinn, angestellt sein ist angestellt sein, das gibt es keine Unterscheidung.

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Re: Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

Beitragvon GS » 10.12.2020, 16:11

Keef24 weiß es genau:
Das das Angestelltenverhältnis "nicht legal" sein soll, ist ja Unsinn, angestellt sein ist angestellt sein, das gibt es keine Unterscheidung.
Du kennst dich offenbar ja ganz genau aus. Warum fragst du überhaupt?
Und gleich mit der 'Unsinn'-Tür ins Haus zu fallen, passt da ganz genau ins Bild. Also mach man, Keef24. Du bist auf dem richtigen (Holz?)weg.

Czauderna
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Re: Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

Beitragvon Czauderna » 10.12.2020, 17:08

Keef24 hat geschrieben:Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, das man den Gewerbeschein abmelden muss, man kann ja als Angestellter ein Gewerbe auch nebenberuflich in der GKV ausführen, der Betriebsgewinn darf in diesem Zeitraum nur nicht höher als der Verdienst im Angestellten-Job sein. Am besten ist es daher gar keine Umsätze in dem betreffenden Monat zu machen.
Das das Angestelltenverhältnis "nicht legal" sein soll, ist ja Unsinn, angestellt sein ist angestellt sein, das gibt es keine Unterscheidung.

Hallo,
ja, warum, fragst du eigentlich ?.
Ich war 48 Jahre selbst bei einer GKV-Kasse beschäftigt und mir sind einige solcher "Wechselwilligen" begegnet. Wenn es richtig gemacht wurde, dann ging das auch alles in Ordnung, aber wenn nicht, dann wurde es schon schwierig für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Eine Betriebsprüfung genügte meist, um festzustellen, dass da nicht nur getrickst, sondern auch betrogen wurde.
Bei den Krankenkassen sitzen keine Amateure, die man mit solchen Sachen auf´s Kreuz legen kann.
Macht einfach mal, du und dein Arbeitgeber - vielleicht klappt es ja, und wenn nicht, dann gehst du eben wieder in die PKV zurück.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

Beitragvon Keef24 » 10.12.2020, 21:22

Warum sollte die GKV einen Neukunden Steine in den Weg mit einer Betriebsprüfung o.ä. legen, man möchte ja dort neuer Beitragszahler werden und nicht die Kasse ausnutzen wollen o.ä.

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Re: Selbständige: Wechsel PKV > GKV mithilfe 451 Euro Job

Beitragvon Czauderna » 11.12.2020, 09:53

Keef24 hat geschrieben:Warum sollte die GKV einen Neukunden Steine in den Weg mit einer Betriebsprüfung o.ä. legen, man möchte ja dort neuer Beitragszahler werden und nicht die Kasse ausnutzen wollen o.ä.


Hallo,
das hat in erster Linie damit etwas zu tun, das es darum geht, gesetzliche Vorschriften zu beachten und die Krankenkasse als Behörde sowieso, aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich daran zu halten, so einfach ist das.
Zum Anderen ist es ja auch nicht so, dass die betreffende Krankenkasse den vollen Beitrag des Versicherten erhält, der fließt in den Gesundheitsfonds und hinzukommt auch, dass es nicht im Sinne der Solidargemeinschaft GKV ist, dass Menschen, die jahrzehntelang wegen des "billigen" Beitrags und den ach so guten Leistungen in der PKV versichert waren, sich kurz bevor es in der PKV wirklich finanziell an Eingemachte geht in den Schoß der GKV begeben wollen, da ja im Alter auch meist die Leistungen vermehrt anfallen. Letzteres ist natürlich Ansichtssache, die nicht von jedem geteilt werden muss, allerdings hat sich der Gesetzgeber sicher ähnliches gedacht als er die Grenze mit dem 55. Lebensjahr eingeführt hat.
Gruss
Czauderna


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