von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

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KrankenVBerlin
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von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

Beitragvon KrankenVBerlin » 12.12.2020, 19:00

Guten Abend,

ich war selbständig und in der PKV. Nun hatte ich die Möglichkeit ein Angestelltenverhältnis anzunehmen u. meine Selbständigkeit auf Nebentätigkeit zu drosseln (hinsichtlich Stundenumfang und Einkommen ist das auch alles korrekt, bin jedoch 54 J.). Die Vorteile wie bezahlter Urlaub u. weniger Sozialbeiträge liegen auf der Hand.

Nun droht mir aber die Kündigung in der Probezeit u. ich wäre evtl. nur einen Monat als Angestellter pflichtversichert (dann wohl oder übel wieder selbständig). Meine PKV hatte ich ordnungsgemäß gekündigt.

Jetzt habe ich mich bei einem Rentenberater über die Konsequenzen beraten lassen. Der sagte, dass bei meinem Alter (kurz vor 55J.) u. kurzer Beschäftigungsdauer die Krankenkasse einen Missbrauch vermuten könnte mit der Konsequenz, dass ich aus der gesetzlichen KV fliege und mich neu (!) in der PKV versichern lassen müsste. Bin nicht bei einem großen Unternehmen beschäftigt, sondern bei einem Einzelunternehmer; er hatte aber immer wieder Angestellte (je nach Bedarf, aber nicht durchgängig wie ich es verstanden habe).

Jetzt bin ich im ziemlichen Panikmodus. Kann mir jemand hier weiterhelfen bzw. mir Infos an die Hand geben, wie ich dieses verhindern könnte (vorausgesetzt die Info des Rentenberaters ist richtig)?
Da der Rentenberater extrem teuer war, wollte ich hier nachfragen, auch in der Hoffnung mehrere Meinungen zu erhalten.
Vielen Dank!

Czauderna
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Re: von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

Beitragvon Czauderna » 12.12.2020, 19:21

Hallo und willkommen im Forum,
Nun droht mir aber die Kündigung in der Probezeit u. ich wäre evtl. nur einen Monat als Angestellter pflichtversichert (dann wohl oder übel wieder selbständig).
Ja, da würde ich als Krankenkassenmitarbeiter auch mal genauer hinschauen, aber ob das deine Krankenkasse macht, das kann man natürlich nicht sagen.
Die Frage ist, was hätte die Krankenkasse für Möglichkeiten ?.
Sie könnte sowohl den Arbeitgeber als auch dich zu dem Beschäftigungsverhältnis befragen, also wie es zustande kam und was im Arbeitsvertrag stand.
Sie könnte auch über die Rentenversicherung eine Betriebsprüfung beim Arbeitgeber vornehmen lassen, vielleicht auch eine Arbeitsplatzbeschreibung anfordern. Nur wenn es sich herausstellt, dass es sich nicht wirklich um eine Beschäftigung gehandelt hat, könnte eine Stornierung erfolgen und du müsstest tatsächlich wieder zurück in die PKV. Ich hatte in meiner Praxis auch schon mal einen solchen Fall auf dem Tisch.
Einen konkreten Rat, wie du das alles verhindern könntest, den kann ich dir leider nicht geben - vielleicht nur - erst mal abzuwarten, ob die Krankenkasse sich überhaupt deswegen in Bewegung setzt und dann ggf. sofort einen Rechtsanwalt (Fachanwalt) kontaktieren.
Gruss
Czauderna

KrankenVBerlin
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Re: von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

Beitragvon KrankenVBerlin » 12.12.2020, 20:49

Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Du hast Recht, ich warte erstmal ab.

Zur Not können wir den ganzen Mail-verkehr als Beweis vorlegen, dass hier tatsächlich etwas gearbeitet wurde. In der jetzigen Coronazeit ist es ja normal vom Homeoffice zu arbeiten.
Arbeitszeiten werden von mir ja auch erfasst u. sie sind real, also kollidieren nicht mit anderen Verpflichtungen.

Gestern haben wir in ZDF-Info die Doku "Krank ohne Kasse - wenn das Gesundheitssystem versagt" gesehen. Bei diesem ganzen Thema kann einem nur schlecht werden. Demos oder Lichterketten wird es hier aber nie geben.
Naja, jetzt muss ich hier auch etwas zittern, obwohl ich immer einen Haufen Beiträge bezahlt habe und über die ganzen Jahre verschwindend geringe Kosten verursacht habe - interessiert halt niemanden

GS
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Re: von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

Beitragvon GS » 12.12.2020, 22:27

Hallo KrankenVBerlin,
da der Arbeitgeber ja ein Mensch aus Fleisch und Blut zu sein scheint, der dazu noch vor Ort erreich- und persönlich ansprechbar ist: Gibts nicht noch ein wenig Spielraum, die Kündigung noch aufzuschieben, eventuell mit weiter reduzierten Bezügen, aber > 450 €, um in der fraglichen Sache "über die Runden" zu kommen, so dass mit dem Wechsel alles seine Ordnung hat?

Falls nicht, warst Du länger als 5 Jahre bei derselben PKV versichert? Wenn ja, kommst Du ohne Gesundheitsprüfung zurück in den alten Tarif. Wenn nein, dann nur "mit", und je nach Ergebnis bleibt vielleicht nur der Basistarif.

Ich wünsche Dir, dass der Arbeitgeber eine Möglichkeit sieht, noch eine Weile an der Beschäftigung festzuhalten.

Gruß
von GS

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Re: von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

Beitragvon KrankenVBerlin » 12.12.2020, 23:08

Vielen Dank für deine Antwort.
Wenn ich dich richtig verstehe, würde dann die Beschäftigung bzw. Anstellung glaubhafter wirken?

Aber warum über EUR 450,-. Würde ein Minijob nicht "so gut wirken"?

PS: meinem AG geht wegen dem Lockdown "die Düse". Außerdem fragt er sich, ob der Lockdown überhaupt was bringt.. ist ja nicht der erste.
.. und danke für den Hinweis mit den 5 Jahren - das wusste ich nicht

GS
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Re: von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

Beitragvon GS » 13.12.2020, 00:00

Jobs bis (in Summe) 450 € mtl. lösen grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der GKV aus. Er würde Dir in der anstehenden Sache allein deshalb nichts nützen.

Und zu den "> 5 Jahren in der PKV": Das gilt, solange Du noch keine 12 Monate seit der Kündigung hast. Aber in Deinem Fall scheint das ja kein Engpass zu sein, daher hab ich es nicht auf Anhieb dazugeschrieben. Hier also eher für Mitleser, die in ähnlicher Lage sind, aber schon etliche Monate "Vorsprung" haben.

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Re: von PKV in GKV: Missbrauch falls nur kurz pflichtversichert?

Beitragvon KrankenVBerlin » 13.12.2020, 19:03

nochmals sehr herzlichen Dank für eure Antworten, die haben mir wirklich sehr geholfen! =D>

Bei dem heute verkündeten harten Lockdown, Länge ungewiss, braucht man sich sicherlich nicht wegen einer Kündigung in der Probezeit zu schämen. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass man das der Krankenkasse im Fall der Fälle erklären muss - vorausgesetzt die Dokumentation macht ein echtes Beschäftigungsverhältnis plausibel.
Auch bin ich in dem gleichen Bereich angestellt worden, in dem ich bisher selbständig war.

Wenn eine Kündigung, dann besser jetzt als in 4 Monaten. Jetzt kann ich als Selbständiger viel leichter wieder Fuß fassen als in 4 Monaten. Auch habe ich in der bisherigen Corona-Zeit als Selbständiger soweit gut überlebt. Mir ist es in solchen Zeiten lieber, selbständig zu sein, als vielleicht plötzlich eine Kündigung auf dem Tisch zu haben. Vielleicht ergibt sich ja später - wenn Corona nicht mehr so ein Thema ist - ein Anstellungsverhältnis.

Ich werde aber jetzt auf eine gute Dokumentation achten - mehr als bisher. Dann ist man bei einer Überprüfung entsprechend vorbereitet und das lässt einen ruhiger schlafen.

Nochmals herzlichen Dank!


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