Kündigung während Elternzeit-Krankenversicherungsschutz

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Mamacita
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Kündigung während Elternzeit-Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Mamacita » 20.12.2020, 11:51

Hallo,
Ich habe folgendes Problem und bitte um Hilfe bevor dass ich direkt mich bei der AOK erkündige.
Ich bin in Elternzeit bis 2022 und bin als Pflegehelferin in einem Privathaushalt angestellt.
Mein Arbeitgeber( der Pflegebedürftige) ist diese Woche plötzlich gestorben. Gestern erhielte ich einen Anruf von den Erben und sie sagten dass für die Anmeldung beim Arbeitsamt nur die Sterbeurkunde benötigt würde. Ich habe den Anruf als Kündigung interpretiert.schriftlich habe ich nichts bekommen.
Nun das Problem ist dass ich offiziel noch in Elternzeit bis 2022 bin. Darf der Arbeitgeber/die Erben trotzdem kündigen?Kann ich etwas gegen die Kündigung tun?es handelt sich um einen Arbeitgeber als Privathaushalt mit weniger als 10 Mitarbeiter.

Wenn ich eine Kündigung bekomme, wie bin ich überhaupt versichert?ich bin in Elternzeit und da ich keinen Krippenplatz habe, kann ich mich auch nicht arbeitslos beim Arbeitsamt melden da sie erst zahlen wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Wegen Kinderbetreuung stehe ich aber noch nicht zur Verfügung.
Ich war bis jetzt nach Ende des Elterngeldes weiterhin krankenversichert weil ich als “Angestellte in Elternzeit” zählte. Jetzt ist mein Arbeitgeber verstorben und die Erben haben mich gekündigt also besteht kein Arbeitsverhältnis mehr.
Familienversichert kann ich nicht (habe ich bereits gefragt und Probeberechnung wegen Einkommen durchgeführt)
Muss ich mich tatsächlich freiwillig versichert oder bleibe ich trotzdem Tod des Arbeitgebers während Elternzeit krankenversichert?

Vielen Dank im Voraus und schönen Sonntag.

Czauderna
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Re: Kündigung während Elternzeit-Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Czauderna » 20.12.2020, 12:55

Hallo,
dazu ein informativer Text - https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/auswirkungen-der-elternzeit-auf-arbeitnehmer-1-ende-einer-im-voraus-befristeten-beschaeftigung-waehrend-der-elternzeit_idesk_PI42323_HI9471836.html

da geht es zwar vorrangig um befristete Beschäftigungsverhältnisse, ich denke aber, dass es für deinen Fall auch gelten wird, aber auf jeden Fall solltest du zur gegebenen Zeit auch deine Kasse kontaktieren.
Sicher meldet sich da noch ein aktiver Experte/in dazu.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Kündigung während Elternzeit-Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Rossi » 21.12.2020, 08:39

Es dürfte relativ einfach sein.

Zitat:



§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange


2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen oder Pflegeunterstützungsgeld bezogen wird,

Elternzeit (bis zu 3 Jahre) können nur diejenigen in Anspruch nehmen, die auch noch lfd. beschäftigt sind. Hier bleibt die Mitgliedschaft bis zu 3 Jahre kostenlos bestehen. Ist das Arbeitsverhältnis bspw. befristet, dann bin ich nach Ablauf auch nicht mehr beschäftigt. Gleiches gilt, wenn man während der Elternzeit die Kündigung erhält. Also endet die kostenlose Mitgliedschaft mit dem Datum der Kündigung.

Wenn auch kein Elterngeld mehr gezahlt wird, dann muss man sich ggf. freiwillig versichern!!!


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