Hallo,
wie ist das eigentlich ?
Man arbeitet sagen wir mal 12 Monate im Kalenderjahr zu max. 450,- eur bei einem AG.
Im Dez. aber arbeitet man bei einem zweiten AG auch in einem Minijob.
Man hätte dann im Kalenderjahr insgesamt über das Minijob-Maximum p.a. verdient.
( nicht wegen Unregelmäßigkeit mal mehr verdient bei einem AG, was ja unschädlich wäre ).
Wie wäre da dann betreff versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis die Regelung ?
Wäre man nur im Dez. pflichtig oder rückwirkend das ganze Kalenderjahr ?
Wie wäre das dann mit den dann fälligen Sozialversicherungsabgaben ?
grüße
Minijob, Regel wann man versicherungspflichtig ist ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Minijob, Regel wann man versicherungspflichtig ist ?
Hallo,
nein, das ganze Jahr rückwirkend wird man nicht krankenversicherungspflichtig. Zum Thema selbst gibt es hier einen Beitrag der Mini-Job-Zentrale - https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Gruss
Czauderna
nein, das ganze Jahr rückwirkend wird man nicht krankenversicherungspflichtig. Zum Thema selbst gibt es hier einen Beitrag der Mini-Job-Zentrale - https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Gruss
Czauderna
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