ohne Krankenversicherungsschutz

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Giorgio02
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ohne Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Giorgio02 » 18.01.2021, 21:03

Hallo Zusammen,

ich möchte euch um einige Tipps bitten.

ich bin kurz vor dem 01.01.2009 aus der PKV geflogen, da ich meine Beiträge nicht mehr zahlen konnte.
Habe 2012 einen neuen Versuch gestartet um wieder in die PKV zu kommen, dieses wurde aber leider abgelehnt aufgrund meiner Bonität.

2012 gab es doch die Möglichkeit sich wieder zu versichern ohne Strafzahlungen aufgebrummt zubekommen.

Nun hat sich in den vielen jahren bei mir viel getan, meine Bonität ist mitlerweile gut und vor kurzem bin ich auch Vater geworden. (Spätestens da wird alles hinterfragt!) Da wurde mir wieder klar, dass ich auch meine letzte Baustelle (Krankenversicherung) auf die Reihe bekommen muss. Dieses habe ich immer wieder vor mir hergeschoben und verdrängt.

ich hätte nun die Möglichleit eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung zu bekommen wo ich meine Selbständigkeit nebenberuflich fortführen darf.

Nun ist meine Frage
- wie gehe ich am besten vor? Was kommen für Strafzahlungen auf mich zu? Wird das ein fünfstelliger Betrag?

Bin für jeden Rat dankbar.

Schöne Grüße
Giogio

Czauderna
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Re: ohne Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Czauderna » 18.01.2021, 21:37

Hallo und herzlich willkommen im Forum
Nein, da kannst du ganz ohne "Strafzahlung" davon kommen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du noch keine 55 Jahre alt bist und seit 2009 total ohne Krankenversicherung , also auch nicht bei deiner Ehefrau (falls verheiratet) mitversichert bist.
Mit dem Eintritt der Krankenversicherungspflicht (Selbständigkeit auch wirklich nicht hauptberuflich) musst du sogar in die GKV.
Wenn das genaue Datum feststeht, such dir eine aus (am besten die Kasse deiner Frau/Partnerin) und beantragst dort die Mitgliedschaft. Auf dem Aufnahmeantrag wird gefragt, wo du bisher/zuletzt krankenversichert warst. Hier gibst du wahrheitsgemäß die PKV an.
Das sollte dann auch schon genügen. Die Kasse darf dich nicht ablehnen und kann auch nicht rückwirkend eine Mitgliedschaft herstellen, weil du nicht zum aufnahmefähigen Personenkreis vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht zählst.
Meiner Meinung hättest du dich damals an die PKV wenden müssen - Stichwort "Notlagentarif", aber das ist jetzt nicht mehr nötig.
Sicher wird sich noch der eine oder die andere, aktive Expterte/in dazu zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

Giorgio02
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Re: ohne Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Giorgio02 » 19.01.2021, 07:52

Danke für die ausführliche Antwort.

Ich bin 42Jahre und nicht verheiratet. Ohne KV Ende 2008.
Ich könnte zum 01.02. oder auch zum 01.03. anfangen. Das liegt ganz an mir.

Gruß Giorgio

Giorgio02
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Re: ohne Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Giorgio02 » 15.02.2021, 20:24

Hallo Zusammen,

ich habe noch eine Frage.

Muss das Gewerbe komplett abgemeldet werden oder kann das Nebenbei laufen. Was ist zu beachten.

Ich wäre 32 Stunden für die Festanstellung tätig. Einen Tag habe ich meinen kleinen zur Aufsicht. Könnte da aber gelegentlich Vormittags kleine Dinge über mein Gewerbe tätigen.

Zusätzlich habe ich auch ein Haus was ich vermiete. Dieses ist aber voll finanziert. Habe da keine Einnahmen.

Ich bin für bjeglichen Tipp dankbar.

Schöne Grüße

Giorgio

Czauderna
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Re: ohne Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Czauderna » 15.02.2021, 21:23

Giorgio02 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich habe noch eine Frage.

Muss das Gewerbe komplett abgemeldet werden oder kann das Nebenbei laufen. Was ist zu beachten.
Richtig, wichtig ist, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, nebenberuflich geht und die Einnahmen daraus sind auch beitragsfrei.

Ich wäre 32 Stunden für die Festanstellung tätig. Einen Tag habe ich meinen kleinen zur Aufsicht. Könnte da aber gelegentlich Vormittags kleine Dinge über mein Gewerbe tätigen.
Das spräche schon mal dafür, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit (mehr) vorliegt

Zusätzlich habe ich auch ein Haus was ich vermiete. Dieses ist aber voll finanziert. Habe da keine Einnahmen.
Mieterträge hätten sowieso keine Berücksichtigung bei der Beurteilung gefunden

Ich bin für bjeglichen Tipp dankbar.
Mein Rat - tritt die Stelle an, sag deinem Arbeitgeber, bei welcher Kasse er dich anmelden soll. Beantrage deine Mitgliedschaft bei der Kasse deiner Wahl zum Beschäftigungsbeginn und warte ab

Schöne Grüße

Giorgio

Gruss
Czauderna

Giorgio02
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Re: ohne Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Giorgio02 » 21.02.2021, 08:47

Hallo,
Vielen dank für die ausführliche Antwort Czauderna.
Echt klasse das Forum. Was würden wir ohne euch bloß machen.

Ich bin nun seit einiger Zeit in der Prüfung. Mache mir aber soweit ertmal keine sorgen mehr. Bei 32 Stunden die Woche, sollte das schon ersichtlich sein, das es sich um eine Vollbeschäftigung handelt.

Nochmal vielen dank, dass ihr hier mit Rat und Tat zur Seite steht, euch die Mühe macht, etliche Fragen/Texte durchzulesen und dann auch noch beantwortet! Das ist nicht selbstverständlich. Klasse!

Ich werde berichten wie es ausgeht.

Gruß Giorgio

Czauderna
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Re: ohne Krankenversicherungsschutz

Beitragvon Czauderna » 21.02.2021, 10:29

Jallo,
ja, vielen Dank für die Rückmeldung
Gruss
Czauzderna


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