Mit 55+ Jahren von der PKV in die GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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wasserspeier
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Mit 55+ Jahren von der PKV in die GKV

Beitragvon wasserspeier » 22.01.2021, 09:53

Guten Tag,

aktuelle Sitaution gestaltet sich wie folgt.

Eine hauptberufliche Selbstständig Frau. Wohnhaft dauerhaft in Deutschland. Sie ist in der privaten Krankenkasse versichert. Der Verdienst aus der Selbstständigkeit ist sehr gering, so dass sie permanent nur im Basistarif der PKV versichert ist. Nun soll die Selbstständigkeit (u.a. wegen Corona) beendet werden (Betriebsaufgabe). Die Versicherungsnehmerin hätte nach der Beendigung der Selbstständigkeit per se erst mal kein Einkommen. Bis zur Altersrente sind es noch 7 Jahre.

Sie ist verheiratet. Der Ehemann ist in der GKV Krankenversichert.

Laut SGB V § 10 besteht die Möglichkeit, dass die Ehefrau, sofern das Einkommen monatlich unter 470€ liegt, in die Familienversicherung des Ehemannes in die GKV reinkommen könnte. So zumindest die Vorstellung.

Hier nochmal der Link zum Paragrafen bzgl. der Aufnnahme in die Familienversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Nun stellen sich die Fragen.
a) Ist dem so?
b) Was genau ist das "Gesamteinkommen"?
c) Wie wird geprüft - wie sieht die Einkommensprüfung der Krankenkasse aus? Vermögensprüfung? Woran wird bemessen, wenn der letzte Einkommenssteuerbescheid ein Einkommen ausweist, aber aktuell kein Einkommen erzielt wird?
d) An wen wendet man sich da am klügsten?

Mit freundlichen Grüßen
Wasserspeier

Czauderna
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Re: Mit 55+ Jahren von der PKV in die GKV

Beitragvon Czauderna » 22.01.2021, 10:45

Hallo und willkommen im Forum

Nun stellen sich die Fragen.
a) Ist dem so?
ja, dem ist so
b) Was genau ist das "Gesamteinkommen"?
Im Grundsatz gilt das, was im Einkommensteuerbescheid als Einkommen steht - hier ein Link dazu - https://www.google.com/search?hl=de&sxsrf=ALeKk030TvWORcuJqnSFEEQ5hGLnV-9z1Q%3A1611308518300&source=hp&ei=5p0KYI7-D4rClwS4irroAg&iflsig=AINFCbYAAAAAYAqr9vr7DGnqRiOmn9Tqe7yKP7GtGfFI&q=katalog+einnahmen+%C2%A7+240+sgb+v&oq=Katalog+Einnahmen&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQARgAMgYIABAWEB4yBggAEBYQHjIGCAAQFhAeOgcILhAnEJMCOgQIIxAnOgUIABCxAzoICAAQxwEQowI6CAgAELEDEIMBOggILhCxAxCDAToLCAAQsQMQxwEQowI6BAguECc6DggAELEDEIMBEMcBEKMCOgUILhCxAzoCCC46AggAOgcIIxCwAhAnOgQIABANOgYIABANEB5QzQxYmyNgll1oAHAAeACAAaYBiAGpDJIBBDE0LjOYAQCgAQGqAQdnd3Mtd2l6&sclient=psy-ab
c) Wie wird geprüft - wie sieht die Einkommensprüfung der Krankenkasse aus? Vermögensprüfung? Woran wird bemessen, wenn der letzte Einkommenssteuerbescheid ein Einkommen ausweist, aber aktuell kein Einkommen erzielt wird?
maßgebend ist der aktuell vorliegende Einkommensteuerbescheid, wenn sich allerdings gravierende Änderungen ergaben haben wird aufgrund einer Einkommenserklärung die Beurteilung vorgenommen, die bis zur Vorlage des dazu passenden Einkommensteuerbescheides als vorläufig gilt.
d) An wen wendet man sich da am klügsten?
Die Entscheidung trifft die GKV-Kasse, bei der die Familienversicherung durchgeführt werden soll, also ist diese natürlich auch die erste Ansprechpartnerin

Gruss
Czauderna

wasserspeier
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Re: Mit 55+ Jahren von der PKV in die GKV

Beitragvon wasserspeier » 22.01.2021, 13:12

Vielen Dank für die Auskunft und vor allem auch die Liste mit den beitragspflichtigen Einkunftsarten.

Was passiert, bei einer unterjährigen Betriebsaufgabe (z.B. im März). Nach März bestehen keine laufenden Einkünfte mehr. Gibt es dann eine pro rata temporis Beurteilung? Denn bis März könnten evtl. etwas mehr als 5 T€ Einkünfte angefallen sein. Oder beibt der Bezugspunkt immer das Kalenderjahr? Oder nennt sich das Härtefall?

Czauderna
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Re: Mit 55+ Jahren von der PKV in die GKV

Beitragvon Czauderna » 22.01.2021, 13:22

Hallo,
es gilt der Zeitpunkt, ab dem sich die Verhältnisse ändern.
Beispiel: Aufgabe der hauptberuflichen Selbständigkeit z.B. zum 31.03.2021 - bis dahin wurde Arbeitseinkommen von 5000,00 € mtl. als Einnahme verzeichnet. Ab dem 01.04.2021 wird kein Arbeitseinkommen mehr bezogen und auch sonst gibt es keine anderen Einnahmen. Da ist es nun nicht so, dass die bereits bezogenen 15000,00 auf das Kalenderjahr verteilt werden, also 1250,00 € mtl. und danach keine Familienversicherung möglich wäre.
Für die Krankenkasse würde nun ab 01.04.2021 0,00 € maßgebend sein und von daher die Familienversicherung durchgeführt werden.
Gruss
Czauderna


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