Mit 55+ Jahren von der PKV in die GKV
Verfasst: 22.01.2021, 09:53
Guten Tag,
aktuelle Sitaution gestaltet sich wie folgt.
Eine hauptberufliche Selbstständig Frau. Wohnhaft dauerhaft in Deutschland. Sie ist in der privaten Krankenkasse versichert. Der Verdienst aus der Selbstständigkeit ist sehr gering, so dass sie permanent nur im Basistarif der PKV versichert ist. Nun soll die Selbstständigkeit (u.a. wegen Corona) beendet werden (Betriebsaufgabe). Die Versicherungsnehmerin hätte nach der Beendigung der Selbstständigkeit per se erst mal kein Einkommen. Bis zur Altersrente sind es noch 7 Jahre.
Sie ist verheiratet. Der Ehemann ist in der GKV Krankenversichert.
Laut SGB V § 10 besteht die Möglichkeit, dass die Ehefrau, sofern das Einkommen monatlich unter 470€ liegt, in die Familienversicherung des Ehemannes in die GKV reinkommen könnte. So zumindest die Vorstellung.
Hier nochmal der Link zum Paragrafen bzgl. der Aufnnahme in die Familienversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Nun stellen sich die Fragen.
a) Ist dem so?
b) Was genau ist das "Gesamteinkommen"?
c) Wie wird geprüft - wie sieht die Einkommensprüfung der Krankenkasse aus? Vermögensprüfung? Woran wird bemessen, wenn der letzte Einkommenssteuerbescheid ein Einkommen ausweist, aber aktuell kein Einkommen erzielt wird?
d) An wen wendet man sich da am klügsten?
Mit freundlichen Grüßen
Wasserspeier
aktuelle Sitaution gestaltet sich wie folgt.
Eine hauptberufliche Selbstständig Frau. Wohnhaft dauerhaft in Deutschland. Sie ist in der privaten Krankenkasse versichert. Der Verdienst aus der Selbstständigkeit ist sehr gering, so dass sie permanent nur im Basistarif der PKV versichert ist. Nun soll die Selbstständigkeit (u.a. wegen Corona) beendet werden (Betriebsaufgabe). Die Versicherungsnehmerin hätte nach der Beendigung der Selbstständigkeit per se erst mal kein Einkommen. Bis zur Altersrente sind es noch 7 Jahre.
Sie ist verheiratet. Der Ehemann ist in der GKV Krankenversichert.
Laut SGB V § 10 besteht die Möglichkeit, dass die Ehefrau, sofern das Einkommen monatlich unter 470€ liegt, in die Familienversicherung des Ehemannes in die GKV reinkommen könnte. So zumindest die Vorstellung.
Hier nochmal der Link zum Paragrafen bzgl. der Aufnnahme in die Familienversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Nun stellen sich die Fragen.
a) Ist dem so?
b) Was genau ist das "Gesamteinkommen"?
c) Wie wird geprüft - wie sieht die Einkommensprüfung der Krankenkasse aus? Vermögensprüfung? Woran wird bemessen, wenn der letzte Einkommenssteuerbescheid ein Einkommen ausweist, aber aktuell kein Einkommen erzielt wird?
d) An wen wendet man sich da am klügsten?
Mit freundlichen Grüßen
Wasserspeier