Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ben.kueper
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Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon ben.kueper » 23.01.2021, 16:14

Hallo,

Ich stehe momentan vor der Frage was mit unseren Krankenkassen-Beiträgen passiert wenn ich bzw. meine Frau in Elternzeit gehe.

Die Situation:
- verheiratet
- Mein Gehalt über Beitragsbemessungsgrenze, freiwillig GKV verischert
- Meine Frau ist verbeamtet, beihilfeberechtigt und privat krankenversichert

Geht meine Frau nun in Elternzeit muss sie ihre PKV-Beiträge selbst bezahlen. Soweit ich das überblicke, muss auch ich, wenn ich in Elternzeit gehe, meine Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen, und zwar den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil. Die Höhe des Beitrags bemisst sich am Gehalt meiner Frau. Unklar ist mir aber die Berechnung des Beitrags in verschiedenen Szenarien:
1) Ich in Elternzeit + Frau arbeitet. Wie sieht die exakte Berechnung aus? Monatsbrutto der Frau x Beitragssatz?
Beispiel: Meine Frau verdient 40.000€ brutto, mein Beitragssatz ist aktuell 16,1%, d.h. ich zahle monatlich 536,67€ (bei höherem Brutto zahle ich den Maximalbeitrag von 58.050€ x 16,1% x 1/12 = 778,84€ ?)

2) Ich in Elternzeit + Frau gleichzeitig in Elternzeit. Wird dann das aktuelle Gehalt meiner Frau (0€) oder das Gehalt vor ihrem Mutterschutz-Zeitraum zugrunde gelegt? Falls mit 0€ gerechnet würde, zahle ich also monatlich den Mindestbeitrag von 176,57€ (fiktives Mindesteinkommen 1.096,67€ x 16,1%)

3) Ich arbeite + Frau in Elternzeit, außerdem lässt sie ihre PKV ruhen. Kann meine Frau dann kostenlos über mich in der GKV familienversichert sein?

4) Ich in Elternzeit + Frau in Elternzeit, außerdem lässt sie ihre PKV ruhen. Welche Beiträge sind dann während der Elternzeit für mich und sie zu zahlen?
Ich den Mindestbeitrag und Sie ist kostenlos über mich familienversichert?

VG
BK

Czauderna
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Re: Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon Czauderna » 23.01.2021, 17:13

Hallo und willkommen im Forum
zur Berechnung und Höhe des Beitrages in der GKV kann ich leider nichts Konkretes beitragen, dazu wird sich sicher noch ein aktiver Experte/in zu Wort melden. Ich bin schon drei Jahre nicht mehr in dem Metier tätig
Was ich allerdings schon sagen kann, eine Familienversicherung für die Ehefrau geht nicht, solange sie verbeamtet ist - siehe dazu auch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon heinrich » 24.01.2021, 22:54

auch ; mein Lieblingsthema:
Die Regelung des sogeannten halben Familieneinkommens


Mann GKV, freiw versichert: Frau 40.000 ( bzw. mtl. 3333,33).

Kind wird gesetzlich familienversichert (kostenlos, wenn Frau kein Gesamteinkomm von mehr als 64.350/Jahr hat).

los geht die Rechnerei

Mann 0,00
Frau 3333,33
von Einkünften der Frau wird pro Kind ein Freibetrag von 658 EUR abgegzoen
3333,33 minus 658 = 2657,33
davon ist beim freiwillig Versichert ist HÄLFTE beitragspflichtig; also 1337,67
1337,67 wird dann mit den Beitragssätzen zur Krankenversicherung (KV 16,1 wohl bei seiner KK) und Pflegeversicherung (PV 3,05) mulitpliziert.
Es Ergebnis ist dann der gesamte Beitrag: also gesamt: 256,16.

PS: übringes glaube ich nicht, dass 16,1 richtig ist. Das dürfte wohl der Beitragssatz MIT Krankengeldanspruch sein.
OHNE Krankengeldanspruch ist der Beitragssatz 0,6 % niedriger, also 15,5 %.
Bitte bei Deiner eigenen Krankenkassen nachfragen

heinrich
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Re: Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon heinrich » 24.01.2021, 22:55

zu 2:
ja von 1096,67 wird dann berechnet.

16,1 dürfte ja falsch sein, sondern 15,5 müsste richtig sein (siehe vorher)
Die PV von 33,45 kommt noch dazu

heinrich
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Re: Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon heinrich » 24.01.2021, 22:56

3.
keine FAMI für Frau möglich

heinrich
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Re: Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon heinrich » 24.01.2021, 22:57

4.
dürfte durch meine vorherigen Antworten schon beantwortet sein

ben.kueper
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Re: Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon ben.kueper » 26.01.2021, 19:38

Danke.
Das hilft mir enorm.

Du hast natürlich Recht mit den 15,5%. Bin da mit den Zusatzbeitrag etwas durcheinander gekommen.

Ich habe zu auch noch rausgefunden, dass es ein Mindesteinkommen (1096,67€) aber auch ein Maximaleinkommen (2418.75€) gibt, das angerechnet wird. D.h. man kommt man immer in diesem Rahmen an mir dem Beiträgen.

Zu 3) und 4). Die kostenlose Familienversicherung wird wohl dadurch verhindert, dass meine Frau vor dem Mutterschutz in der PKV ist.
Würde sie bereits einige Monate vorher (sagen wir 4 Wochen vor dem Mutterschutz) ihre PKV ruhen lassen, wäre dann ggf. eine Familienversicherung möglich?

Czauderna
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Re: Freiwillig GKV in der Elternzeit?

Beitragvon Czauderna » 26.01.2021, 19:56

Hallo,
u 3) und 4). Die kostenlose Familienversicherung wird wohl dadurch verhindert, dass meine Frau vor dem Mutterschutz in der PKV ist.
Würde sie bereits einige Monate vorher (sagen wir 4 Wochen vor dem Mutterschutz) ihre PKV ruhen lassen, wäre dann ggf. eine Familienversicherung möglich?

nein, leider nicht, da sie als Beamtin keinen Anspruch auf Familienversicherung hat.
Gruss
Czauderna


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