freiwillig GKV + Lebensversicherung

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thom73
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freiwillig GKV + Lebensversicherung

Beitragvon thom73 » 24.01.2021, 13:20

Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und wegen Gehalt > BBG als freiwilliges Mitglied in der GKV.
Ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall (Debeka K2/AM). Abschluss vor 2005, Altvertrag. Privat geführt, kein Bezug zu einem Arbeitgeber.
Als Rentner werde ich auf Grund fehlender Voraussetzungen freiwillig in der GKV krankenversichert bleiben.
Angenommen ich gehe mit 67 in Rente und die Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt mit 65, wenn ich noch Arbeitnehmer bin.
1) Muss ich die Ausahlung der LV der Krankenkasse melden?

2) Laut GKV Spitzenverband (https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf) "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung, sofern keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt - im Erlebensfall - Beitragspflichtig: ja, in Höhe des Kapitalertrags" sind also die Kapitalerträge nach §5 Abs. 3 Satz 3 mit 1/12 über 12 Monate zu verbeitragen. Hält sich die Krankenkasse an diese Vorgabe? Ist der Einnahmekatalog der GKV bindend für alle Krankenkassen?

3) Fängt die Frist der 12 Monate Verbeitragung also mit Auszahlung an? Da ich bei Auszahlung mit 65 als AN über der BBG verdiene, keine Beiträge. Bis Rentenbeginn sind die 12 Monate vorbei. Daher keine nachträgliche Verbeitragung durch KK?

4) Würde ich vor Rentenbegin durch Gehalt < BBG (z.B. Teilzeit/Alterteilzeit) wieder pflichtversichert in der GKV werden, dann wäre auch hier kein Beitrag fällig? Und rückwirkend auch nicht da die 12 Monate Verbeitragung bis Rentenbeginn zeitlich abgegolten sind.

5) Wann wird Auszahlung aus LV über 120 Monate verbeitragt (§5 Abs. 4)? Ich höre oft, dass KK das machen. Aber laut Einnahmekatalog ist das doch klar geregelt, oder?

5) Wie weise ich den Kapitalertrag nach? Mit einer Bescheinigung des Versicherungsunternehmes? Auszahlung ist ab 60 steuerfrei.

Vielen Dank.

Czauderna
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Re: freiwillig GKV + Lebensversicherung

Beitragvon Czauderna » 24.01.2021, 13:32

Hallo und willkommen im Forum

thom73 hat geschrieben:Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und wegen Gehalt > BBG als freiwilliges Mitglied in der GKV.
Ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall (Debeka K2/AM). Abschluss vor 2005, Altvertrag. Privat geführt, kein Bezug zu einem Arbeitgeber.
Als Rentner werde ich auf Grund fehlender Voraussetzungen freiwillig in der GKV krankenversichert bleiben.
Angenommen ich gehe mit 67 in Rente und die Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt mit 65, wenn ich noch Arbeitnehmer bin.
1) Muss ich die Ausahlung der LV der Krankenkasse melden?
Nein, musst du nicht, da du als freiwillig versicherter Arbeitnehmer sowieso schon den Höchstbeitrag zahlst

2) Laut GKV Spitzenverband (https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf) "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung, sofern keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt - im Erlebensfall - Beitragspflichtig: ja, in Höhe des Kapitalertrags" sind also die Kapitalerträge nach §5 Abs. 3 Satz 3 mit 1/12 über 12 Monate zu verbeitragen. Hält sich die Krankenkasse an diese Vorgabe? Ist der Einnahmekatalog der GKV bindend für alle Krankenkassen?
ja, das verbindlich für alle Krankenkassen

3) Fängt die Frist der 12 Monate Verbeitragung also mit Auszahlung an? Da ich bei Auszahlung mit 65 als AN über der BBG verdiene, keine Beiträge. Bis Rentenbeginn sind die 12 Monate vorbei. Daher keine nachträgliche Verbeitragung durch KK?
so sehe ich das auch

4) Würde ich vor Rentenbegin durch Gehalt < BBG (z.B. Teilzeit/Alterteilzeit) wieder pflichtversichert in der GKV werden, dann wäre auch hier kein Beitrag fällig? Und rückwirkend auch nicht da die 12 Monate Verbeitragung bis Rentenbeginn zeitlich abgegolten sind.
nein, denn bei einer Pflichtversicherung sind dafür keine Beiträge zu zahlen, da es sich nicht um einen Versorgungsbezug (Betriebsrente) handelt

5) Wann wird Auszahlung aus LV über 120 Monate verbeitragt (§5 Abs. 4)? Ich höre oft, dass KK das machen. Aber laut Einnahmekatalog ist das doch klar geregelt, oder?
Das kommt bei Kapitalisierung von Versorgungsbezügen vor und ja, ist klar geregelt und gilt für alle Kassen

5) Wie weise ich den Kapitalertrag nach? Mit einer Bescheinigung des Versicherungsunternehmes? Auszahlung ist ab 60 steuerfrei.
In der Regel werden Kapitalerträge durch Vorlage des aktuellen Einkommensteuerberscheides nachgewiesen

Vielen Dank.


Gruss
Czauderna

heinrich
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Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: freiwillig GKV + Lebensversicherung

Beitragvon heinrich » 24.01.2021, 22:37

1-4 sehe ich auch vollkomme so wie Kollege Czauderna es beschreibt.

Punkt 5:
da es steuerfrei ist, kann es ja gar nicht im Einkommensteuerbescheid stehen.
Den Ertrag bescheinigen die Lebensversicherungen gesondert.

ABER: wie Czauderna beschrieben, wird es ausgehend von der Fragestellung, üüüüberhaupt nicht zu Beitragspflicht kommen.
also: ist Punkt 5 auch völlig irrelevant.


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