freiwillig GKV + Lebensversicherung
Verfasst: 24.01.2021, 13:20
Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und wegen Gehalt > BBG als freiwilliges Mitglied in der GKV.
Ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall (Debeka K2/AM). Abschluss vor 2005, Altvertrag. Privat geführt, kein Bezug zu einem Arbeitgeber.
Als Rentner werde ich auf Grund fehlender Voraussetzungen freiwillig in der GKV krankenversichert bleiben.
Angenommen ich gehe mit 67 in Rente und die Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt mit 65, wenn ich noch Arbeitnehmer bin.
1) Muss ich die Ausahlung der LV der Krankenkasse melden?
2) Laut GKV Spitzenverband (https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf) "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung, sofern keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt - im Erlebensfall - Beitragspflichtig: ja, in Höhe des Kapitalertrags" sind also die Kapitalerträge nach §5 Abs. 3 Satz 3 mit 1/12 über 12 Monate zu verbeitragen. Hält sich die Krankenkasse an diese Vorgabe? Ist der Einnahmekatalog der GKV bindend für alle Krankenkassen?
3) Fängt die Frist der 12 Monate Verbeitragung also mit Auszahlung an? Da ich bei Auszahlung mit 65 als AN über der BBG verdiene, keine Beiträge. Bis Rentenbeginn sind die 12 Monate vorbei. Daher keine nachträgliche Verbeitragung durch KK?
4) Würde ich vor Rentenbegin durch Gehalt < BBG (z.B. Teilzeit/Alterteilzeit) wieder pflichtversichert in der GKV werden, dann wäre auch hier kein Beitrag fällig? Und rückwirkend auch nicht da die 12 Monate Verbeitragung bis Rentenbeginn zeitlich abgegolten sind.
5) Wann wird Auszahlung aus LV über 120 Monate verbeitragt (§5 Abs. 4)? Ich höre oft, dass KK das machen. Aber laut Einnahmekatalog ist das doch klar geregelt, oder?
5) Wie weise ich den Kapitalertrag nach? Mit einer Bescheinigung des Versicherungsunternehmes? Auszahlung ist ab 60 steuerfrei.
Vielen Dank.
ich bin Arbeitnehmer und wegen Gehalt > BBG als freiwilliges Mitglied in der GKV.
Ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall (Debeka K2/AM). Abschluss vor 2005, Altvertrag. Privat geführt, kein Bezug zu einem Arbeitgeber.
Als Rentner werde ich auf Grund fehlender Voraussetzungen freiwillig in der GKV krankenversichert bleiben.
Angenommen ich gehe mit 67 in Rente und die Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt mit 65, wenn ich noch Arbeitnehmer bin.
1) Muss ich die Ausahlung der LV der Krankenkasse melden?
2) Laut GKV Spitzenverband (https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf) "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung, sofern keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt - im Erlebensfall - Beitragspflichtig: ja, in Höhe des Kapitalertrags" sind also die Kapitalerträge nach §5 Abs. 3 Satz 3 mit 1/12 über 12 Monate zu verbeitragen. Hält sich die Krankenkasse an diese Vorgabe? Ist der Einnahmekatalog der GKV bindend für alle Krankenkassen?
3) Fängt die Frist der 12 Monate Verbeitragung also mit Auszahlung an? Da ich bei Auszahlung mit 65 als AN über der BBG verdiene, keine Beiträge. Bis Rentenbeginn sind die 12 Monate vorbei. Daher keine nachträgliche Verbeitragung durch KK?
4) Würde ich vor Rentenbegin durch Gehalt < BBG (z.B. Teilzeit/Alterteilzeit) wieder pflichtversichert in der GKV werden, dann wäre auch hier kein Beitrag fällig? Und rückwirkend auch nicht da die 12 Monate Verbeitragung bis Rentenbeginn zeitlich abgegolten sind.
5) Wann wird Auszahlung aus LV über 120 Monate verbeitragt (§5 Abs. 4)? Ich höre oft, dass KK das machen. Aber laut Einnahmekatalog ist das doch klar geregelt, oder?
5) Wie weise ich den Kapitalertrag nach? Mit einer Bescheinigung des Versicherungsunternehmes? Auszahlung ist ab 60 steuerfrei.
Vielen Dank.