Familienversicherung: Berücksichtigung Sparerpauschbetrag bei Kapitaleinkünften?

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Otto2006
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Familienversicherung: Berücksichtigung Sparerpauschbetrag bei Kapitaleinkünften?

Beitragvon Otto2006 » 09.02.2021, 19:23

Hallo alle zusammen,

seit 2017 bin ich über die Krankenkasse meiner Frau in der Familienversicherung mitversichert.
Anfang 2020 habe ich im Miniumfang (ca. 3,5h/Woche) eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, die in 2020 ca. 4.800 EUR steuerlichen Betriebsgewinn ergeben hat. Neben der Freiberuflichkeit habe ich noch Kapitaleinnahmen (i.W. Dividenden) von ca. 1.000 EUR/Jahr.

Bevor ich die freiberuflich tätig wurde, hatte ich ein längeres Telefonat mit der Krankenkasse wg. den SV-Rahmenbedingungen. U.a fragte ich damals auch nach, ob von den Kapitaleinkünften die Werbungskosten (hier Sparerpauschbetrag 801 EUR) abgezogen werden oder nicht?
Antwort Ende 2019: ...JA - wie bei den anderen Überschusseinkünft auch..."
Da ich wissen wollte, ob sich an dieser Regelung in 2021 etwas geändert hat, habe ich diese Tage wieder mit der Krankenkasse telefoniert. Diesmal war die Antwort "NEIN - Werbungskosten sind irrelevant und dies wurde schon immer so gehandhabt".

Jetzt bin ich etwas ratlos, weil ich bei meiner ursprünglichen Kalkulation vor Aufnahme der Freiberuflichkeit davon ausgegangen bin, dass die Kapitaleinkünfte mit den Werbungskosten (Sparerpauschbetrag) saldiert werden und damit das für die SV massgebliche Gesamteinkommen im gesetzlichen Rahmen der Familienversicherung bleibt. Sollte der Sparerpauschbetrag jetzt doch nicht berücksichtigt werden, würde ich nach meinem Verständnis in 2020 die Grenze des zulässigen Gesamteinkommens überschreiten, vgl. Beispiel:
a) mit Sparerpauschbetrag: 4.999 EUR (4.800 EUR + 1.000 EUR - 801 EUR)
b) ohne Sparerpauschbetrag: 5.800 EUR (4.800 EUR + 1.000 EUR)

Da bei einer Nachzahlung des freiwilligen KK-Mindestbeitrags für 2020 die Hälfte des Betriebsgewinns verzehrt würde, wäre es mir schon wichtig, wie die Rechtslage ist.
Könnte mir bitte jemand konkret sagen, ob nun im SV-Recht der Sparerpauschbetrag den Kapitaleinkünfte gegengerechnet wird (analog EStG) oder nicht?
(Falls möglich und nicht zuviel Aufwand - bitte mit einem Link zu einer zitierfähigen Rechtsquelle zum Nachlesen)

Besten Dank schon vorab
Otto

Czauderna
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Re: Familienversicherung: Berücksichtigung Sparerpauschbetrag bei Kapitaleinkünften?

Beitragvon Czauderna » 09.02.2021, 20:01

Hallo,
nein, eine Saldierung findet hier nicht statt - es gilt als gesetzliche Grundlage das hier - https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp
dort ist neben den Grundlagen auch der entsprechende Einnahmekatalog zu finden.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Familienversicherung: Berücksichtigung Sparerpauschbetrag bei Kapitaleinkünften?

Beitragvon heinrich » 09.02.2021, 21:02

beim link, den Czauderna einstellte geht um die Beitragsberechnung zur freiwilligen Versicherung
An dieser Stelle sind wir aber noch gar nicht. Da war Czauderna ein wenig zu schnell.

Es geht hier einzig und allein um die Frage der Familienversicherung (FAMI).

Für die FAMI gilt § 10 SGB V.

In § 10 Abs. 1 nr. 5 steht der Begriff des

GESAMTEINKOMMENS.

Ja; was ist denn das schon wieder ?

Dann steht in § 16 SGB IV folgendes:
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

puh: dann müssen wir uns mit dem STeuerrecht befassen.

in folgenden LINK ist nun zu erkennen, dass sich Menschen beim GKV Spitzenverband in Berlin (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen)
mit dieser Frage (und anderen Fragen) schon längst beschäftigt haben
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 6.2019.pdf


Dort steht dann unter Punkt 2.3.2 (Seite 19) drin, dass
der Sparer-Pauschbetrag von 801,00 EUR einkommensM I N D E R N D in Abzug gebracht werden kann


ALSO: FAMI ist möglich.

Bitte Krankenkasse darauf hinweisen und alles wird gut.

Czauderna
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Re: Familienversicherung: Berücksichtigung Sparerpauschbetrag bei Kapitaleinkünften?

Beitragvon Czauderna » 09.02.2021, 21:30

Hallo Heinrich,
ja, erwischt, da war ich zu schnell - vielen Dank für die Rettung und Korrektur
Qotto2006 - sorry, da war ich daneben, sozusagen auf dem falschen Gleis.
Gruss
Czauderna

Otto2006
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Re: Familienversicherung: Berücksichtigung Sparerpauschbetrag bei Kapitaleinkünften?

Beitragvon Otto2006 » 10.02.2021, 09:47

Guten Morgen,

Czauderna+Heinrich: vielen Dank für die superschnelle und umfassende Beantwortung der Fragestellung sowie den Links zu den Dokumenten. (die muss ich allerdings noch durcharbeiten)

Kurze Anmerkung noch zum ursprüngliche Kommentar von Czauderna:
Das war nicht umsonst, da ich Ende nächsten Jahres in Rente gehe und (da nicht KVdR) dann freiwillig versichert sein werde. Insofern also ein Blick in die Zukunft :)

In dem Sinn Danke noch mal und euch eine gute Zeit...

Viele Grüße
Otto


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