Hallo allerseits.
Kurz zur Ausgangslage.
Ich bin selbständig und privat versichert.
Jetzt werde ich einen Job als Arbeiter zum 1. April annehmen.
Verdienst unter der Bemessungsgrenze.
- Ich werde also zum 1. April in der GKV pflichtversichert ?
- Wie verhält es sich jetzt mit den KV Beiträgen?
- Für den März zahle ich noch Beitrag in die PKV
und für den April schon mein Arbeitgeber in die GKV?
- Wie gestaltet sich die Kündigungsfrage mit der PKV?
- Geschiet die Automatisch oder muss ich aktiv werden?
Viele Grüße Madm
Wechsel von PKV in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel von PKV in GKV
Hallo und willkommen im Forum
pflichtversichert als Arbeitnehmer wirst du nur dann wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorlliegt, d.h., du musst dein gewerbe entweder ganz aufgeben oder zumindest so stark einschränken, dass eben keine hauptgbeurtflivche Selbständigkeit mehr vorliegt - also, wie ist es damit ?.
Wenn das mit der Pflichtversicherung okay geht (bei Zweifeln, entscheidet die Krankenkasse), dann suche dir eine Krankenkasse aus und beantrage dort die Mitgliedschaft zum 01.04.2021. Die Krankenasse wird dann deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V übersenden und dieser wird dich dann bei der Krankenkasse anmelden. Du lässt dir dann von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung für deine PKV geben und kündigst dort, unter Vorlage dieser Bescheinigung, dein Versicherungsverhältnis, dürfte dann zum 31.03.2021 noch klappen.
Automatisch klappt in diesem Falle nichts.
Also, erszt die Frage mit der Selbständigkeit klären und dann zur Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
pflichtversichert als Arbeitnehmer wirst du nur dann wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorlliegt, d.h., du musst dein gewerbe entweder ganz aufgeben oder zumindest so stark einschränken, dass eben keine hauptgbeurtflivche Selbständigkeit mehr vorliegt - also, wie ist es damit ?.
Wenn das mit der Pflichtversicherung okay geht (bei Zweifeln, entscheidet die Krankenkasse), dann suche dir eine Krankenkasse aus und beantrage dort die Mitgliedschaft zum 01.04.2021. Die Krankenasse wird dann deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V übersenden und dieser wird dich dann bei der Krankenkasse anmelden. Du lässt dir dann von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung für deine PKV geben und kündigst dort, unter Vorlage dieser Bescheinigung, dein Versicherungsverhältnis, dürfte dann zum 31.03.2021 noch klappen.
Automatisch klappt in diesem Falle nichts.
Also, erszt die Frage mit der Selbständigkeit klären und dann zur Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel von PKV in GKV
Achtung:
Altersgrenze 55 beachten und die Probleme , die dabei auftauchen "könnten".
Altersgrenze 55 beachten und die Probleme , die dabei auftauchen "könnten".
Re: Wechsel von PKV in GKV
Hi Czauderna
und Danke für die schnelle Rückmeldung.
Und ja sicher ich werde keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr haben.
Ich wollte das Gewerbe aber nicht komplett beenden, sondern ab und an noch Kleinstaufträge machen können.
Das bedeutet doch dann das ich von meinem Arbeitgeber pflichtversichert werden MUSS
Quasi per Gesetz?
und die GKV keine andere Möglichkeit hat als mich anzunehmen?
Wenn ich meinen neuen Arbeitgeber bitte, er solle mich in der gleichen GKV wie die anderen Mitarbeiter versichern ,
muss ich dann trotzdem selbst den Antrag stellen?
Bezüglich PKV:
Greift dann nicht auch folgende Regelung?
§ 205 Kündigung des Versicherungsnehmers:
Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.
Liebe Grüße Madm
und Danke für die schnelle Rückmeldung.
Und ja sicher ich werde keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr haben.
Ich wollte das Gewerbe aber nicht komplett beenden, sondern ab und an noch Kleinstaufträge machen können.
Das bedeutet doch dann das ich von meinem Arbeitgeber pflichtversichert werden MUSS
Quasi per Gesetz?
und die GKV keine andere Möglichkeit hat als mich anzunehmen?
Wenn ich meinen neuen Arbeitgeber bitte, er solle mich in der gleichen GKV wie die anderen Mitarbeiter versichern ,
muss ich dann trotzdem selbst den Antrag stellen?
Bezüglich PKV:
Greift dann nicht auch folgende Regelung?
§ 205 Kündigung des Versicherungsnehmers:
Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.
Liebe Grüße Madm
Re: Wechsel von PKV in GKV
Hallo,
erst auch noch als Hinweis die Anmerkung von Heinrich bzgl. des Alters.
Natürlich meldet dich dein Arbeitgeber dort an, wo du es willst und wenn du nichts dazu sagst, dann sucht er die Krankenkasse für dich aus. Allerdings wird sich die Kasse bei dir melden und noch einige Auskünfte von dir anfordern, so z.B. die Frage, wo du bisher versichert warst und ob du selbständig bist oder ob du evtl. einen Versorgungsbezug erhältst.
Ja, das mit der Kündigung bei der PKV wird dann wohl so sein, aber wie ich schon geschrieben habe, die will natürlich einen Nachweis haben.
Gruss
Czauderna
erst auch noch als Hinweis die Anmerkung von Heinrich bzgl. des Alters.
Natürlich meldet dich dein Arbeitgeber dort an, wo du es willst und wenn du nichts dazu sagst, dann sucht er die Krankenkasse für dich aus. Allerdings wird sich die Kasse bei dir melden und noch einige Auskünfte von dir anfordern, so z.B. die Frage, wo du bisher versichert warst und ob du selbständig bist oder ob du evtl. einen Versorgungsbezug erhältst.
Ja, das mit der Kündigung bei der PKV wird dann wohl so sein, aber wie ich schon geschrieben habe, die will natürlich einen Nachweis haben.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel von PKV in GKV
Hi Czauderna,
Danke nochmals für die Infos.
Bezüglich des Alters.
Noch bin ich 54.
Grüße Madm
Danke nochmals für die Infos.
Bezüglich des Alters.
Noch bin ich 54.
Grüße Madm
Re: Wechsel von PKV in GKV
Hallo madmac,
Gruß
von GS
Heißt also "Geburtsdatum 01.04.1966 oder später"? Wenn ja, läuft es so wie zuvor beschrieben.Du schreibst
Noch bin ich 54.
Gruß
von GS
Re: Wechsel von PKV in GKV
Hallo GS,
Ja Geburtstag 1. Mai 66
Am Tag der Abeit
Grüße Madm
Ja Geburtstag 1. Mai 66
Am Tag der Abeit
Grüße Madm
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