Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

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Michels72
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Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon Michels72 » 04.03.2021, 15:55

Hi,

Meine Name ist Michael und ich bin Polizeibeamter bei der Bundespolizei. Ich bin entsprechend im Rahmen der freien Heilfürsorge versichert. Diese Art der Versicherung gehört ja weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung.

Meine Frau ist bei der TK versichert und mein Junior mit seinen 17 Jahren ebenso = Familienversicherung.
Wie jedes Jahr muss ich mein Einkommen darlegen und da ich im vergangenen Jahr befördert wurde, kündigte die TK meinem Sohn die Mitgliedschaft eben auf Grund dessen. Mein Einkommen wäre zu hoch.
Fraglich ist für mich, welcher Betrag als Einkommen gesehen gerechnet wird. Der Nettobetrag, also der, der mir überwiesen wird? Dann heisst es in dem Schreiben der TK weiter, dass ich nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bin und dementsprechend mein Sohn von der Familienversicherung ausgeschlossen ist.

Diese Erkenntnis ist schon ungeheuerlich, bin ich doch seit 1988 im Beamtenverhältnis.

Natürlich habe ich einen Mitgliedschaftsantrag für eine freiwillige Versicherung zugeschickt bekommen. Weiterhin fordert die TK nun seit meiner Beförderung bis heute den monatlichen Beitrag der freiwilligen Versicherung zurück. Das macht dann ca 1400,- €. Ziemlich heftig wie ich meine.

Vielleicht könnt ihr mir etwas Licht ins Dunkel bringen?

Vielen Dank einstweilen
Michael

Czauderna
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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon Czauderna » 04.03.2021, 16:27

Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert sehe ich da die Kasse grundsätzlich im Recht - hier die gesetzliche Grundlage für die Familienversicherung -
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Bitte, hier im Abs. 3 nachlesen
Du gehörst keiner gesetzlichen Krankenkasse als Mitglied an und Deine Bruttoeinkünfte überschreiten die JAG (Jahresarbeitsentgeltgrenze), deshalb kann Dein Sohn nicht weiter in der kostenlosen Familienversicherung bei der Ehefrau verbleiben und muss selbst versichert werden.
Du hast zwei Möglichkeiten - entweder Du versicherst Deinen Sohn in der PKV oder er bleibt als eigenständiges Mitglied in der GKV.
Deine Entscheidung solltest Du der GKV-Kasse mitteilen, denn sonst greift die obligatorische Anschlussversicherung und die GKV-Kasse stellt automatisch eine eigene Mitgliedschaft für Deinen Sohn her. Der Beitrag wird sich auf ca. 185,00 € mtl. (incl. Pflegeversicherung) belaufen. Es handelt sich dabei um einen Mindestbeitrag.
Ungeheuerlich ist da nichts.
Was die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung betrifft - auch da könnte die Kasse richtig liegen. Ich gehe davon aus, dass Deine Ehefrau in der Vergangenheit schon mal Anfragen zur Überprüfung der Familienversicherung erhalten hat. Wenn Ihr davon Kopien habt, dann schau mal dort nach. Da sollte stehen, dass erklärt wird, dass alle Änderungen in den für die Familienversicherung maßgebenden Verhältnissen der Kasse sofort mitzuteilen sind, und da würde die Erhöhung der Beamtenbezüge dazuzählen.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon GS » 04.03.2021, 17:17

Hallo Michels72,

offenbar hat sich der Einkommensanstieg mit dem neuesten Einkommensabgleich seitens der TK um ca. 7 Monate überschnitten. Die Kasse konnte das zu diesem Zeitpunkt ja nicht wissen, sonst hätte sie sich früher gemeldet. Sie ist aber auf der sicheren Seite, da
Czauderna schreibt
Da sollte stehen, dass erklärt wird, dass alle Änderungen in den für die Familienversicherung maßgebenden Verhältnissen der Kasse sofort mitzuteilen sind, und da würde die Erhöhung der Beamtenbezüge dazuzählen.
Diese Aufforderung richtet sich zwar an das Mitglied, in diesem Fall an Deine Frau. Ein Hinweis, der gerne überlesen wird, insbesondere auch von denen, die es eigentlich betrifft, aber kein Mitglied sind.

OK - als Laie muss man die Höhe der hier maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht kennen und auch nicht wissen, was alles zu ihrer Überschreitung zählt und was nicht. Das hilft einem in diesem Fall aber nicht weiter und ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung.

Bleiben noch die Alternativen. Neben der Fortsetzung der nun sieben (?) Monate alten freiwilligen Mitgliedschaft in der TK ist im Hinblick auf Deinen momentanen 80%igen Beihilfeanspruch für den Junior der Wechsel in die PKV in einen passenden 20%-Tarif eine Möglichkeit. Ein Ansprechpartner - nicht unbedingt der einzige - könnte der Versicherer sein, mit dem Deine Anwartschaftsversicherung für den später fälligen Wechsel von der Heilfürsorge in die Beihilfe vereinbart ist.

Gruß
von GS

Michels72
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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon Michels72 » 04.03.2021, 18:17

Hallo Czauderna,
Hallo GS,

Danke, ja, habe ich alles verstanden und ist leider auch nachvollziehbar.
Für mich ist fraglich, wieso hier plötzlich mein Krankenkassenstatus in den Vordergrund rückt. Wenn ich weder gesetzlich noch privat versichert bin, darf mir auch kein Nachteil entstehen und schon gar nicht den Spruch :“Aus unserer Sicht sind Sie privat versichert“ anhören müssen; stimmt ja nicht. Es sollte explizit benannt sein und keine Interpretation stattfinden.

heinrich
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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon heinrich » 04.03.2021, 19:01

es besteht noch eine Möglichkeit, dass dennoch weiter eine kostenlose FAMI (FAmilienversicherung besteht).

Aber erst einmal:
das ist wirklich nicht ungeheuerlich. Das sind tagtägliche Fälle, die vorkommen.

Im Gesetz steht: wenn
....... Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds n i c h t Mitglied einer Krankenkasse ist .

Du bist eben NICHT Mitglied einer Krankenkasse; und hier in diesem Gesetz meint dieses Gesetz,
dass dies zutrifft, wenn Du NICHT Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du PRIVAT versichert bist oder ob Du wegen Heilfürsorgeansprüchen wegen privat noch gesetzlich versichert.
Du bist eben NICHT gesetzlich versichert.

Warum ziehen Mitarbeiter einer KK (da arbeite ich auch; aber nicht bei der hier betroffenen Krankenkasse)
denn einen Vergleich einen Vergleich zur privaten Krankenkasse , obwohl Du ja gar nicht privat versichert bist.

Grund: die Mitarbeiter haben es in solchen Fällen zu 99% mit privat Versicherten zu tun
(Selbstständige, Arbeitneher oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze, Beamte mit privater Restkostenabsicherung)

Und dann kommt jemand wie Du. Da ist das umschalten eben nicht so gelungen.
Sie hätten nicht sagen sollen, dass das bei Dir wie einem privat Versicherten gilt.

Sie hätten sich juristisch ausdrücken sollen, dass es gilt, wenn jemand NICHT gesetzlich versichert ist.

So: wie könntest Du noch aus der Nummer rauskommen.
Die JAhresarbeitentgeltgrenze beträgt
- im Jahr 2020 62550 EUR bzw. mtl 5212,50 EUR
- im Jahr 2021 63450 EUR bzw. mtl 5287,50 EUR.

JETZT ACHTUNG:
Zuschläge , die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
SIND ABZUZIEHEN.

Da diese Zuschläge also NICHT mitzählen zur Prüfung, ob Du oooooberhalb der Grenze liegst,
liegt darin Deine einzige Chance.

ALSO: nimm Dein Brutto (nicht Netto) und vermindere das um die Familienzuschläge.
Liegt der WErt nicht über mtl. 5212,50/5287,50 dann dürfte die Familienversicherung weiter bestehen.

Das gönne ich Dir.

Aber: den Fehler, die Erhöhung nicht zu melden, hat ihr (Deine Frau) ganz alleine gemacht.

Es ist zu melden zB.
- Beförderung, tarifliche Erhöhung, Erhöhung wegen Alterszuschläge und alles andere.
Du weißt das ab heute. richtig.

Weißt Du auch, dass Du melden müsstest, das Du evt. eine Garage vermietest hast und daraus 100 EUR Miete erhälst,
die im Einkommensteuerbescheid steht.
Genau diese 100 EUR könnten den Grenzwert übersteigen.
Ganz ehrlich: Du hättest es vergessen.

Soll kein Vorwurf sein. Ich will nur freundlich provozieren, dass Dir solche Fehler nicht mehr passieren.
Ich muss mich leider jeden Tag mit Leuten rumschlagen, die für nix was dafür können und ich und meine Kollegen anmotzen
(das kennst Du sicherlich auch aus Deinem Beruf).

So: und nun schaue nach den Familienzuschläge, Viel Glück

Czauderna
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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon Czauderna » 04.03.2021, 19:12

Michels72 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Hallo GS,

Danke, ja, habe ich alles verstanden und ist leider auch nachvollziehbar.
Für mich ist fraglich, wieso hier plötzlich mein Krankenkassenstatus in den Vordergrund rückt. Wenn ich weder gesetzlich noch privat versichert bin, darf mir auch kein Nachteil entstehen und schon gar nicht den Spruch :“Aus unserer Sicht sind Sie privat versichert“ anhören müssen; stimmt ja nicht. Es sollte explizit benannt sein und keine Interpretation stattfinden.

Hallo,
ja, aus deiner Sicht ist dein Unverständnis auch nachvollziehbar, aber das Gesetz ist nun mal für alle gemacht und da war es eben so, dass die gutverdienenden Ehegatten/innen (meist waren es aber schon die Männer) in die billige PKV abgewandert sind (nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte und Selbständige) und die andere Hälfte des Ehepaars in der GVK geblieben sind und das oder die Kinder kostenlos mitversichert haben. In früheren Zeiten gab es dafür sogar den sog. "Hausfrauentarif". Irgendwann kam dann der Gesetzgeber darauf, dass es so nicht geht und hat da zwei gravierenden Änderungen eingeführt. Zum einen wurde der "Hausfrauentarif" abgeschafft und durch die Regel ersetzt, dass bei bestimmten Konstellationen das Einkommen des PKV- oder gar nicht krankenversicherten Ehegatten zu 50%)als beitragspflichtiges Einkommen des GKV-Versicherten Ehegatten angerechnet wurde und zum anderen eben die Regelung, die Euch jetzt getroffen hat.
Dass der 100% Beihilfeanspruch als Nicht krankenversichert bzw als eine Art von Privatversicherung angesehen wird, was ja auch irgendwie stimmt, denn du bist doch immer Privatpatient, das ist eben gesetzlich geregelt.
Von daher ist es auch nachvollziehbar, dass zumindest bei uns in Hessen es immer noch sehr viele Beamten gibt, die freiwillig in der GKV geblieben sind
und da ihre komplette Familie (Ehemann/Ehefrau und Kind/Kinder) kostenlos mitversichert haben und da über die Beihilfe einen großen Teil ihres Krankenversicherungsbeitrages wieder reinholen, und, was auch oft als Vorteil gesehen wird, über Karte zum Arzt/Zahnarzt gehen können ohne Stress und Ärger mit Rechnung und Erstattung.
Gruss
Czauderna

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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon Michels72 » 05.03.2021, 10:37

Guten Morgen heinrich,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Ja natürlich hast Du, wie auch Deine Vor-antworter, recht. Es war unser Fehler, eben nicht daran gedacht zu haben, den Umstand mitzuteilen. Es war fahrlässig, denn erstens hat man das nicht auf dem Schrim mit Prio1 und zweitens rechnet man nicht damit, dass sie einen rausschmeißen.
Aber wie gesagt...Mea Culpa.

Ich werde dem ganzen nachgehen. Vielleicht habe ich ja Glück.

Danke
Michael

Rossi
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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon Rossi » 08.03.2021, 21:47

Nun ja, vielleicht solltest Du dich auch evtl. glücklich schätzen, dass es hier offensichtlich nur um 1 Kind geht, welches rückwirkend aus der Familienversicherung ausgeschlossen wird.

Ich habe schon mal von Fällen gehört, in denen mehrere Kinder betroffen waren und dies über mehrere Jahre

Nehmen wir an, es sind 4 Kinder, die allesamt 3 Jahre rückwirkend aus der Familienversicherung ausgeschlossen werden.

Pro Kind und pro Monat ca. 200,00 € mal 4 Kinder = 800,00 € pro Monat, ergibt pro Jahr 9.600,00 € mal 3 Jahre = 28.800,00 € Nachforderung.

Eine PKV-Restkostenversicherung wird niemals rückwirkend zustandekommen (Vertragsrecht), allenfalls nur mit Wirkung für die Zukunft. Damit läuft ein ganz schöner Batzen auf, richtig?!

Ich habe einen Kollegen, der auch Beamter ist. Das gemeinsame Kind ist in der GKV familienversichert. Er achtet sehr genau bzw. ganz pingelig darauf, ob er die JAEG überschreitet.

Und machen wir uns nichts vor. So schlecht verdienst Du definitiv nicht. Wenn man als Beamter die JAEG (ohne Familienzuschläge) überschreitet, dann hat man min. A 12 bzw. A 13 oder mehr! Das ist schon eine Hausnummer!!!

GS
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Re: Rauswurf aus der Familienversicherung - zu hohes Einkommen?

Beitragvon GS » 11.05.2021, 20:21

Einspruch!

Hallo rossi,
hier
rossi schreibt
Und machen wir uns nichts vor. So schlecht verdienst Du definitiv nicht. Wenn man als Beamter die JAEG (ohne Familienzuschläge) überschreitet, dann hat man min. A 12 bzw. A 13 oder mehr! Das ist schon eine Hausnummer!!!

muss ich entschieden widersprechen. Wenn es eine Hausnummer wäre, hieße es 12a oder 13a. :mrgreen:

Gruß
von GS


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