Hallo Zusammen.
Ich bin selbstständig und seit Ende 2016 freiwillig gesetzlich versichert. Meine KK sendet mir 2x im Jahr eine Einkommensanfrage. Nun möchte sie meine Einkommenssteuerbescheide von 2017 und 2018 haben. Ist das korrekt, dass 3-4 Jahre rückwirkend geprüft werden? Ich fühle mich langsam (es gibt noch andere Themen) von denen schikaniert.
Danke, falls jemand dazu etwas weiß. Lg Christine
Einkommensanfrage:Prüfung JETZT von 2017, 2018?
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Re: Einkommensanfrage:Prüfung JETZT von 2017, 2018?
Hallo und willkommen im Forum
nein, üblich ist das nicht, vor allen Dingen dann, wenn schon der Einkommensteuerbescheid für 2019 dort eingereicht wurde. Anders verhält sich die Sache dann, wenn die Einstufung von 2017 und/oder 2018 nur als vorläufig vorgenommen wurde und die Steuerbescheide bislang nicht der Kasse vorgelegt wurden. Das kann man von hier aus aber nicht beurteilen.
nein, üblich ist das nicht, vor allen Dingen dann, wenn schon der Einkommensteuerbescheid für 2019 dort eingereicht wurde. Anders verhält sich die Sache dann, wenn die Einstufung von 2017 und/oder 2018 nur als vorläufig vorgenommen wurde und die Steuerbescheide bislang nicht der Kasse vorgelegt wurden. Das kann man von hier aus aber nicht beurteilen.
Re: Einkommensanfrage:Prüfung JETZT von 2017, 2018?
in kann aus der Fragestellung nicht erkennen, dass er schon den STB 2019 eingereicht hat.
wie auch immer:
Der Fragesteller wundert sich, dass die Krankenkassen die STBe für die Vorjahre haben.
Eine Frage zurück an den Fragesteller:
Warum wundert dies das ?
wie auch immer:
Der Fragesteller wundert sich, dass die Krankenkassen die STBe für die Vorjahre haben.
Eine Frage zurück an den Fragesteller:
Warum wundert dies das ?
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