Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Antje
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 25.01.2018, 19:21

Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Antje » 04.04.2021, 09:10

Frohe Ostern in die Runde!
Weiß jemand ob die Krankenkasse zur Prüfung der Vorversicherungszeiten einen Versicherungsverlauf bei der DRV elektronisch anfragen kann und ob da dann auch automatisch die Einzugsstellen mit aufgeführt sind?
Wie läuft die Prüfung tatsächlich ab? 9/10 Regel und so Weiter kenne ich. Ich meine eher den tatsächlichen Ablauf, werden alle angegebenen KK angeschrieben wie wird mit Lücken verfahren...
Gibt es jemand, der das weiß/ sich damit auskennt?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Czauderna » 04.04.2021, 11:47

Hallo,
ja, ich kenne mich damit aus. Nein, die Kasse kann keinen Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung abfragen. Meist werden solche Fragen aus Anlass der Klärung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung gestellt. Hier muss ggf. der/die Versicherte selbst tätig werden und die fehlenden Nachweise besorgen, d.h. Arbeitgeber, Krankenkassen anschreiben, wenn er/sie selbst keine Nachweise mehr hat. Ich habe es auch schon erlebt, das ggf. auch eidesstattliche Versicherungen als Grund für die Anrechnung von Versicherungszeiten genommen wurden.
Bei der 9/10 Regelung ist das Verfahren etwas anders, aber darum ging es ja hier nicht.
Gruss
Czauderna

Antje
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 25.01.2018, 19:21

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Antje » 04.04.2021, 12:02

Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir aneinander vorbei geredet haben...Also es geht mir schon um die Prüfung der Vorversicherungszeiten für die Kvdr.
Ich möchte als Bevollmächtigte einen Rentenantrag Stellen und die betreffende Person hat eine etwas brüchige Biographie und nun auch nicht mehr das beste Gedächtnis.Ich kann also nur lückenhafte Angaben machen bezüglich früherer Krankenversicherungsverhältnisse und bei dieser Gelegenheit hat mich interessiert wie die Kassen vorgehen wenn sie einen Vordruck R 810 auf den Tisch bekommen. Werden die angegebenen Versicherer angeschrieben, oder eben vielleicht auch ein Versicherungsberlauf bei de DRV angefordert? Ich meine früher mal von der AOK gehört zu haben, dass sie im Rahmen der e solution Dienste einen solchen recht einfach von der DRV bekommen . Mich interessiert einfach der Routineablauf bei der Prüfung.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Czauderna » 04.04.2021, 12:31

Hallo,
wichtig bei dieser Prüfung ist der maßgebende Zeitrahmen.
Zu Erinnerung noch mal kurz die Beschreibung.
Folgende Daten sind wichtig.
1. (geplanter) Tag der Rentenantragstellung
2. Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit
3. Anzahl der Kinder
Die Rahmenfrist beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit und endet am Tag vor Rentenantragstellung.
Dieser Zeitraum wird in der Hälfte "Durchgeschnitten".
Die zweite Hälfte dieser Zeit muss zu 9/10 mit einer Mitgliedschaft und/oder einer Familienversicherung in einer GKV Kasse belegt sein.
Nur wenn dies der Fall ist, sind die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wobei für jedes Kind 3 Jahre pauschal angerechnet werden.
Ich kenne es so, dass den Versicherten seitens der Rentenversicherung automatisch Rentenversicherungsverläufe zugesandt werden, in denen alle Zeiten der RV-Pflicht und ggf. der freiwilligen Beitragszahlung aufgelistet sind ,aber das müssen nicht automatisch auch Zeiten der Krankenversicherung sein, man denke an die Arbeitnehmer, die aufgrund der Entgeltüberschreitung nicht in der GKV versichert sind , sondern in der PKV.
Ich habe auch schon gehört, dass Versicherte zusätzlich von der Rentenversicherung erfahren können, ob die maschinell erstellten Meldungen (Jahresmeldung und/oder Abmeldungen) auch die Ziffer "1" oder "0" für Krankenversicherung enthielten und welche Kasse die Meldung abgesetzt hat.
Dass wir als Kasse das gemacht haben, das kann ich nicht bestätigen (Datenschutz), müsste sich ggf. seit 2016 geändert haben. Ich kenne es nur so, dass die Versicherten selbst sich darum kümmern mussten, die Kassen anzugeben bzw. herauszufinden - wir haben uns dann die entsprechenden Bestätigungen bei den betroffenen Kasse besorgt im Rahmen der Amtshilfe.
Gruss
Czauderna

Antje
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 25.01.2018, 19:21

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Antje » 04.04.2021, 12:54

Wer ein Versicherungsverlauf mit den zugehörigen Einzugsstellen nicht oft sehr hilfreich?
Aus dem Versicherungsverlauf selbst kann man ja eigentlich schon aus der Höhe der Beitragszahlungen ersehen ob KV- pflichtig oder nicht. Und wenn die Einzugsstellen dabei stehen kann man dort im Zweifel nachfragen.
Habt ihr dann bei relevanten Lücken beim Versicherten nochmals nachgefragt?
Viele Grüße
Antje

Antje
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 25.01.2018, 19:21

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Antje » 04.04.2021, 13:06

Weiß vielleicht auch jemand ob das bei allen Kassen gleich gemacht wird?
Kennt jemand die online Abfrage des Versicherungsverlauf?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Czauderna » 04.04.2021, 13:43

Antje hat geschrieben:Wer ein Versicherungsverlauf mit den zugehörigen Einzugsstellen nicht oft sehr hilfreich?
Aus dem Versicherungsverlauf selbst kann man ja eigentlich schon aus der Höhe der Beitragszahlungen ersehen ob KV- pflichtig oder nicht. Und wenn die Einzugsstellen dabei stehen kann man dort im Zweifel nachfragen.
Habt ihr dann bei relevanten Lücken beim Versicherten nochmals nachgefragt?
Viele Grüße
Antje

Hallo,
ja, das wäre er sicherlich, aber auch nur für den Versicherten selbst, denn eine solche Aufstellung für eine Krankenkasse wäre meines Erachtens nicht zulässig, weil dort dann ja zu entnehmen wäre, bei welchen anderen Kassen der/die Versicherte in der Vergangenheit versichert war und das darf ohne Einwilligung des Betroffenen die Rentenversicherung einer Krankenkasse nicht direkt mitteilen - hilfreich wäre das sicher.
Sicher haben wir bei Lücken, und auch wirklich nur dann, wenn diese entscheidend waren für das Ergebnis, die Versicherten befragt und nachgehakt und es hat immer gut funktioniert, denn letztendlich lag es ja im Interesse der Versicherten, dass diese Lücken gefüllt werden mussten.
Ich habe mir gerade eben mal einen aktuellen Versicherungsverlauf (ca. 2 Jahre alt) angesehen, der den Versicherten zugestellt wurde - da sind keine Einzugsstellen benannt, nur die Art und die Höhe der RV-pflichtigen Entgelte.
Gruss
Czauderna

Antje
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 25.01.2018, 19:21

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Antje » 04.04.2021, 14:50

Nochmals Danke für deine Mühe!
Die Bedenken bezüglich des Datenschutzes teile ich nicht unbedingt- die Krankenkasse muss ja gerade wissen wo der Antragssteller bislang versichert war um ihrer Prüfpflicht ordnungsgemäß nachzukommen.
Nur zeigt ja der Versicherungsverlauf nur rentenrelevante Zeiten an- bei längerer Pause zur Kindererziehung enthält er ja gar keine Angaben z.B.
und da könnte ja durchaus z.B. eine Familienversicherung oder freiwillige Versicherung vorgelegen haben.
War die Prüfung zu deiner Zeit oft problematisch? Also kommt es oft vor, dass sich der Versicherungsverlauf bei der KV nicht rekonstruieren lässt?
Ich denke durch die Anrechnungszeiten für Kinder hat sich das Problem die Vorversicherungszeiten zu erreichen sicher nochmals entschärft. Bei zwei Kindern und Altersrentenantrag kommt da schon eine ganz schön lange Zeit zusammen für die keine Versicherung nachgewiesen werden muss...
Grüße
Antje

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Czauderna » 04.04.2021, 17:03

Hallo,
richtig, die Kasse muss das bei der Prüfung wissen und nicht nur das, es muss auch nachgewiesen werden, allerdings ist das Sache des Rentenantragstellers/in und dann kann auch die Kasse ordnungsgemäß prüfen.
Deine Anmerkung über die Renten-relevanten Zeiten ist vollkommen richtig, um so mehr ist da der/die Versicherte gefordert.
Ich habe in meinen 48 Jahren bei der Kasse aktiv in etwa 30 Jahren davon u.a. auch Vorversicherungszeiten geprüft. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, verlief meist alles problemlos. es kam auch sehr selten vor, dass es in den maßgebenden Zeiträumen so viele Kassenwechsel gegeben hat, meist war es eine Kasse, also meine, oder vielleicht noch zwei, drei andere, die aber bekannt waren und die wir anfragen konnten (ggf. auch die Nachfolgekassen, wenn eine aufgelöst war oder fusioniert hatte). Es gab auch einige Fälle, da gab es dann wirklich Lücken, die nicht geklärt werden konnten und da war eben die KVdR. nicht möglich, sondern nur die freiwillige Versicherung. Das mit den drei Jahren für die Kinder kam erst wesentlich später, ist auch erst weniger Jahre her und du hast auch hier vollkommen recht, es hilft ungemein.
Gruss
Czauderna

Antje
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 25.01.2018, 19:21

Re: Prüfung Vorversicherungszeiten KvdR

Beitragvon Antje » 05.04.2021, 09:59

Czauderna, vielen Dank für diesen freundlichen Austausch und noch einen schönen Feiertag!
Falls noch jemand sich damit auskennt, wie das andere Kassen handhaben oder weiß, ob ein Versicherungsverlauf heute angefordert werden kann und ob dieser dann auch die Einzugsstellen enthält- ich würde mich über die Info freuen.
Grüße
Antje


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 76 Gäste