Hallo zusammen,
mein Bekannter ist leider nicht so fit mit dem Computer und hat mich daher gebeten, folgende Fragen ins Forum zu stellen:
Momentan ist er freiwillig pflichtversichert (Gehalt über Bemessungsgrenze), seine Frau arbeitet nicht und ist über die Familienversicherung bei ihm mitversichert. Nun möchte er Ende 2022 seinen Job an den Nagel hängen und hat dann nur noch Einnahmen aus seinem kleinen Gewerbebetrieb (Ehegatten GbR, jeweils zu gleichen Teilen). Das zu versteuernde Einkommen wird so ca. 18.000 Euro im Jahr betragen. Er fragt, wie viel Krankenversicherung er und seine Frau ab 2023 monatlich ca. zu zahlen haben.
Gefunden habe ich bereits, dass es einen Grundbetrag von ca. 194 Euro pro Monat und pro 1000 Euro monatlich gibt. Ist seine Frau hier mit eingeschlossen ?
Vlt. kann mir einer von euch die genaue Berechnung mitteilen, vielen Dank schon einmal.
Gruß, Alex
Krankenversicherung, Wechsel von Angestellter zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenversicherung, Wechsel von Angestellter zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb
Hallo und willkommen im Forum
Wenn wir die 18.000 € im Jahr ansetzen, dann entfallen bei dieser Konstellation (Ehegatten GbR zu gleichen Teilen) auf jeden Ehegatten
9000,00 €, was 750,00 € monatlich entsprechen würde.
In diesem Falle müssten sich beide selbst versichern und die genannten ca. 194,00 € müssten dann auch von beiden gezahlt werden.
Da stellt sich die Frage, ob das mit der GbR zu gleichen Teilen eine gute Idee ist, zumindest, was die Krankenversicherung angeht.
Man hat 750,00 € Einkommen, zahlt aber den Mindestbeitrag nach 1096,67 €.
Da klingen ca. 275,00 € für 1500,00 € doch schon besser, weil dann auch die Ehefrau beitragsfrei familienversichert wäre.
Gruss
Czauderna
Wenn wir die 18.000 € im Jahr ansetzen, dann entfallen bei dieser Konstellation (Ehegatten GbR zu gleichen Teilen) auf jeden Ehegatten
9000,00 €, was 750,00 € monatlich entsprechen würde.
In diesem Falle müssten sich beide selbst versichern und die genannten ca. 194,00 € müssten dann auch von beiden gezahlt werden.
Da stellt sich die Frage, ob das mit der GbR zu gleichen Teilen eine gute Idee ist, zumindest, was die Krankenversicherung angeht.
Man hat 750,00 € Einkommen, zahlt aber den Mindestbeitrag nach 1096,67 €.
Da klingen ca. 275,00 € für 1500,00 € doch schon besser, weil dann auch die Ehefrau beitragsfrei familienversichert wäre.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversicherung, Wechsel von Angestellter zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb
Hallo Czauderna,
vieken Dank für die rassche Antwort. Es dürfte nicht so einfach sein aus der GbR-Nummer raus zu kommen, da alle Verträge mit der Bank, dem Energieversorger, den Versicherungen und natürlich die Anmeldung beim Finanzamt auf die GbR laufen. Er soll mal schauen, was auf seinem Einkommensteuerbescheid steht, da dieser maßgebend für die KV ist, oder ?
Gruß,
Alex
vieken Dank für die rassche Antwort. Es dürfte nicht so einfach sein aus der GbR-Nummer raus zu kommen, da alle Verträge mit der Bank, dem Energieversorger, den Versicherungen und natürlich die Anmeldung beim Finanzamt auf die GbR laufen. Er soll mal schauen, was auf seinem Einkommensteuerbescheid steht, da dieser maßgebend für die KV ist, oder ?
Gruß,
Alex
Re: Krankenversicherung, Wechsel von Angestellter zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb
Hallo,
richtig, allerdings wird es bei Beginn noch keinen Bescheid geben und es muss die Beurteilung aufgrund einer Erklärung erfolgen.
Hier hilft letztendlich nur die vorherige Abklärung mit der Kasse direkt.
Für die Familienversicherung ist neben dem Einkommen auch noch der Status ausschlaggebend, d.h. ist die Ehefrau nicht hauptberuflich selbständig, kann sie, wenn die Einnahmen unter der maßgebenden Grenze liegen noch in die Familienversicherung. Ist sie dagegen hauptberuflich Selbständig, spielt die Einkommenshöhe keine Rolle mehr, sie kann nicht in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
richtig, allerdings wird es bei Beginn noch keinen Bescheid geben und es muss die Beurteilung aufgrund einer Erklärung erfolgen.
Hier hilft letztendlich nur die vorherige Abklärung mit der Kasse direkt.
Für die Familienversicherung ist neben dem Einkommen auch noch der Status ausschlaggebend, d.h. ist die Ehefrau nicht hauptberuflich selbständig, kann sie, wenn die Einnahmen unter der maßgebenden Grenze liegen noch in die Familienversicherung. Ist sie dagegen hauptberuflich Selbständig, spielt die Einkommenshöhe keine Rolle mehr, sie kann nicht in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
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