Beitragsänderung Freiwilige Krankenversicherung

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Tobias
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Beitragsänderung Freiwilige Krankenversicherung

Beitragvon Tobias » 07.05.2021, 13:55

Guten Tag,

ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann,
Zum 01.04. habe ich meine Krankenkasse gewechselt (als freiwilig versichertes Mitglied).
Die Beitragsberechnung ist etwas höher ausgefallen, da ich in der Vergangenheit ein höheres Einkommen hatte. Die Beitragsberechnung ist also seitens der Krankenkasse ist also einwandfrei.

Angenommen wurde ein zu erwartender Bruttoverdienst von etwa 2050 Euro monatlich. Der Bruttoverdienst für den Monat April lag allerdings nur bei 1650 Euro. Und ab diesem Monat werde ich wahrscheinlich mit meinem Verdienst wieder unter der Mindestbemessungsgrenze von 1096 Euro liegen, da ich mein Studium wieder in den Fokus rücken will.

Meine Fragen hier also:

1.Muss/Kann die Krankenkasse die Beitragsberechnung auf Antrag des Mitglieds für den Monat April und die Folgemonate ändern?
2.Was sind die Vorraussetzungen, dass die Krankenkasse die Beiträge neu berechnet?
3. An welcher Stelle im Gesetz finde ich die entsprechende Regelung?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Tobias

Czauderna
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Re: Beitragsänderung Freiwilige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 07.05.2021, 14:39

Hallo und willkommen im Forum
Die Einstufung bei der neuen Kasse zum 01.04.2021 ist doch sehr wahrscheinlich ,aufgrund der Vorgaben des Einkommensteuerbescheides von 2020 erfolgt oder aufgrund deiner Erklärung. Das bedeutet, die Einstufung ist ohnehin nur vorläufig und wird erst endgültig, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2021 der Kasse vorgelegt wird. Danach erfolgt ggf. die Korrektur ab 01.04.2021 und du bekommst entweder Beiträge zurückgezahlt oder musst nachzahlen oder es ändert sich nichts rückwirkend.
Gruss
Czauderna

Tobias
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Re: Beitragsänderung Freiwilige Krankenversicherung

Beitragvon Tobias » 07.05.2021, 14:46

Ja, das Problem ist aber, dass das ganz viel Geld ist, welches ich ungerne der Kasse "leihe".
Für den einen Monat ist das bei einer Differenz von 400 Euro beim Bruttoverdienst zwar noch überschaubar. Aber für die Monate, in denen mein Einkommen unter der Mindestbemessungsgrundlage liegen wird, ist die Differenz schon gewaltig (370 Euro monatlich vs. ca. 200 Euro Monatlich).

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Beitragsänderung Freiwilige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 07.05.2021, 15:57

Hallo,
ich meine, dass es kein Problem sein dürfte - frag bei der Kasse nach und beantrage die vorläufige Einstufung neu vorzunehmen. Der Kasse, bzw. dem Gesundheitsfond geht kein Geld verloren, sollte also wirklich kein Problem sein.

Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsänderung Freiwilige Krankenversicherung

Beitragvon aldi110 » 10.05.2021, 00:01

moin, ich wäre damit ganz vorsichtig der Krankenkasse etwas zu leihen. Als ich selbständig war, freiwillig versichert, habe ich als Einkommen natürlich die Anfangs erhaltene Förderung vom Arbeitsamt mit angegeben. Das führte dazu das ich irgendwann merkte das ich an die 3000 € zu viel an Beiträgen gezahlt hatte. Nach einigen hin und her rief mich dann ein Experte von der Krankenkasse an und teilte mir mit das er mir eine sofortige Rückzahlung von 1000 € anbietet, wenn ich das nicht annehmen würde ich das Geld einklagen müssen und das dauert Jahre.

gruß Aldi

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Re: Beitragsänderung Freiwilige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 10.05.2021, 09:54

aldi110 hat geschrieben:moin, ich wäre damit ganz vorsichtig der Krankenkasse etwas zu leihen. Als ich selbständig war, freiwillig versichert, habe ich als Einkommen natürlich die Anfangs erhaltene Förderung vom Arbeitsamt mit angegeben. Das führte dazu das ich irgendwann merkte das ich an die 3000 € zu viel an Beiträgen gezahlt hatte. Nach einigen hin und her rief mich dann ein Experte von der Krankenkasse an und teilte mir mit das er mir eine sofortige Rückzahlung von 1000 € anbietet, wenn ich das nicht annehmen würde ich das Geld einklagen müssen und das dauert Jahre.

gruß Aldi

Hallo,
so, wie geschildert sage ich mal, das war Erpressung und für Zeiten nach 2017 erst recht.
Ich sehe auch nicht, dass da ein Leihgeschäft im eigentlichen Sinn vorliegt, aber das ist wohl Geschmacksache - würde dann auch für die Steuer gelten, die man dem Finanzamt, bzw. dem Staat leiht und aufgrund der Einkommensteuererklärung dann wieder zurückbekommt.
Gruss
Czauderna


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