Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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caesarlu40
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Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon caesarlu40 » 13.06.2021, 00:16

Hallo,
ich habe im Frühjahr eine EInmalzahlung aus einer betrieblichen Alterversorgung erhalten, dieser wurde an die GKV gemeldet und dort mit 1/120 monatlich verbeitragt.

Nun plane ich als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten und werde in der Schweizer GKV nach KVG versichert.

Daraus ergeben sich nun einige Fragen:
1. Werden noch GKV Beiträge in D für die bereits erhaltenen EInmalzahlungen fällig oder nicht?
Ich denke nicht da ich in D ja nicht mehr krankenversicherungspflichtig bin?
2. Lebt die Zahlungsverpflichtung nach Beendigung des Grenzgängerstatus bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz für die
Einmalzahlungen aus der Vergangenheit wieder auf?
Falls ja, weiß die GKV das dann überhaupt noch?
Die Info sollte doch spätestens bei der Wahl einer anderen GKV dieser unbekannt sein.
Im Falle einer Zwangsmitgliedschaft in einer GKV nach vorheriger PKV Mitgliedschaft lebt doch auch nachträglich kein Anspruch mehr für frühere Einmalzahlungen auf.
3. Normalerweise kommt man zwangsläufig nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in die letzte GKV, welche in D bestand.
Kann man durch Wahl einer anderen deutschen KK als Aushilfskasse zur Schweizerversicherung in diese kommen oder muss man zwingend in die vorherige KK ?
Hilft das u die Info zu löschen
4. Falls die Beitragspflicht doch wieder aufleben sollte, werden die unterbrochenen Monate hintendran gehängt oder ist nach 10 Jahren immer Schluß, egal wie lange man zwischendurch nicht in D war?

Czauderna
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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon Czauderna » 13.06.2021, 11:04

Hallo und willkommen im Forum,

caesarlu40 hat geschrieben:Hallo,
ich habe im Frühjahr eine EInmalzahlung aus einer betrieblichen Alterversorgung erhalten, dieser wurde an die GKV gemeldet und dort mit 1/120 monatlich verbeitragt.

Nun plane ich als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten und werde in der Schweizer GKV nach KVG versichert.

Daraus ergeben sich nun einige Fragen:
1. Werden noch GKV Beiträge in D für die bereits erhaltenen EInmalzahlungen fällig oder nicht?
Ich denke nicht da ich in D ja nicht mehr krankenversicherungspflichtig bin?
Richtig, nur solange eine Mitgliedschaft in der GKV-Kasse in Deutschöand besteht, muss auch der Beitrag für diese Einmalzahlung entrichtet werden.
2. Lebt die Zahlungsverpflichtung nach Beendigung des Grenzgängerstatus bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz für die
Einmalzahlungen aus der Vergangenheit wieder auf?
Antwort unter Vorbehalt - wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind und es sich um die gleiche Kasse handelt, meine ich "ja" - dazu sollte sich aber ein noch aktiver Experte/in zu Wort melden
Falls ja, weiß die GKV das dann überhaupt noch?
gleiche Kasse - "ja"
Die Info sollte doch spätestens bei der Wahl einer anderen GKV dieser unbekannt sein.
richtig - sehe ich auch so, von daher keine erneute Zahlungen
Im Falle einer Zwangsmitgliedschaft in einer GKV nach vorheriger PKV Mitgliedschaft lebt doch auch nachträglich kein Anspruch mehr für frühere Einmalzahlungen auf.
Zeitpunkt der Zahlung ist massgebend, aber wie kommt jetzt die PKV ins Spiel ?
3. Normalerweise kommt man zwangsläufig nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in die letzte GKV, welche in D bestand.
Kann man durch Wahl einer anderen deutschen KK als Aushilfskasse zur Schweizerversicherung in diese kommen oder muss man zwingend in die vorherige KK ?
nein, man kann frei wählen
Hilft das u die Info zu löschen
4. Falls die Beitragspflicht doch wieder aufleben sollte, werden die unterbrochenen Monate hintendran gehängt oder ist nach 10 Jahren immer Schluß, egal wie lange man zwischendurch nicht in D war?

Ab Zeitpunkt der Auszahlung beginnt die Frist zu laufen, d.h. nach 120 Monaten ist Schluss

Gruss
Czauderna

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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon caesarlu40 » 13.06.2021, 11:45

aber während der Zeit im Ausland besteht doch keine KV-Pflicht in D.
In dieser Zeit ruht doch wohl die Zahlungspflicht oder?

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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon caesarlu40 » 05.09.2022, 23:40

bin inzwischen wegen schwerer Erkrankung der Ehefrau wieder aus der Schweiz zurück nach D, vorsichtshalber andere KK gewählt.
Keine Beitrage während der Zeit im Ausland und auch weiterhin keine Beitragszahlungen mehr für die Einmalzahlungen aus der Vergangenheit.
Wie erwartet , woher soll die KK das auch wissen.
Die Beitragspflicht für Einmalzahlungen sind eh aus meiner Sicht Betrug, da die Zahlungen aus Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen geleistet wurden, der Staat aber rückwirkend diese bei Auszahlung der Beitragspflicht unterworfen hat.

Ich finde auch nirgends etwas worauf rechtlich das Wideraufleben der KV-Beitragspflicht für vergangene Einmalzahlungen zu begründen wäre.
Ist also ähnlich einem PKV Versicherten, der ist auch nicht beitragspflichtig, auch wenn der aus dem Ausland zurück nach D kommt und die Voraussetzungen für GKV erfüllt, dann zählen da ja auch vergangene Einmalzahlungen nicht mehr.

Ich habe noch eine Direktversicherung welche in 3 J zur Auszahlung kommt, da ist der Betrug noch größer, da wäre fast zu überlegen nochmals ein paar Monate ins Ausland zu gehen.
Diese Direktversicherung (LV über Arbeitgeber) wurde ausschließlich von mir bezahlt, ohne Arbeitgeberleistung, aus bereits verbeitragtem Entgelt.
Die Politik hat dies rückwirkend als Betriebsrente definiert und der Beitragspflicht unterworfen.
Selbst das BVG hat leider diesen Betrug legalisiert, wäre für mich zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss unvorstellbar gewesen, dass soetwas möglich ist.

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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon caesarlu40 » 05.09.2022, 23:58

Wollte noch meine Erfahrungen aus der kurzen Zeit in der Schweiz berichten, leider nur etwas mehr als 3 Monate.
KV System ist super und unschlagbar billig.
zahlte nicht mal 200 EUR (AG zahlt nichts dazu), aber gute AG zahlen Versicherung für Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Aufgrund sozialversicherungsabkommen ist man als Grenzgänger in D bei einer KK seiner Wahl (Aushilfskasse) GKV versichert und hat alle Sachleistungen wie jeder normale GKV Versicherte, nur keine Geldleistungen wie Krankengeld, Pflegegeld,..., natürlich auch keine Familienversicherung.
Der Beitrag ist völlig unabhängig vom Einkommen, sondern pro Person (Kopfpauschale)
Da fragt man sich doch wie das für 200 EUR geht wenn man in D mehr als 900 EUR pro Monat dafür zahlen muss.

Und das obwohl in der Schweiz alles viel teurer ist.
Auch ansonsten kann ich die Schweiz zum arbeiten jedem nur empfehlen, gute Bezahlung, extrem niedrige Steuersätze (vom Kanton abhängig), selbst bei hohen EInkommen
Leute sind sehr nett und aufgeschlossen, schöne Kultur,....
Auch Rentensystem toll, Für 4 Monate mehr Betriebsrente des AG als in 1 Jahr in deutschem Großkonzern
Auch das staatliche Rentensystem ist besser, leider habe ich die Mindestzeit von 12 Monaten wegen besagter Gründe nicht geschafft
Alles in Allem Schweiz ist tolles Land, auch wenn viele Dinge sehr teuer, aber wenn ich im Monat 1.000 EUR weniger Steuer spare, kann ich auch für andere Dinge mehr bezahlen.
Kann ich jedem echt nur empfehlen.

Czauderna
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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon Czauderna » 06.09.2022, 09:30

Hallo,
na, dann hast du doch alles richtig gemacht bis auf den Vorwurf, dass das BVG einen "Betrug" legalisiert habe.
Alles Gute weiterhin für dich und vielen Dank für die Rückmeldung.
Gruss
Czauderna

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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon caesarlu40 » 16.09.2022, 03:21

Was ist an dem Vorwurf, dass das BVG den Betrug legalisiert hat falsch?

Bitte mal zu dem Thema "Direktversicherungsgeschädigte" googlen.

Selbst Politiker aller Parteien geben dies relativ offen zu, wollen es aber nicht ändern, weil die Änderung eine Finanzlücke für die GKV schaffen würde, vorallem rückwirkend.
Originalton Fr. Merkel: "Dafür ist kein Geld da" basta, als J. Span wenigstens nur den halben Beitarg berechnen wollte.


BVG hat dazu ganz formal entschieden, dass der Gesetzgeber zur Sicherung der Sozialsystem hierzu Spielraum hat, nur weil es nun als betriebliche Altersvorsorge behandelt wird.
Ein Unrecht kann doch nicht von der Kassenlage der GKV abhängen!
Hätte ich mir früher wirklich nicht vorstellen können dass soetwas in unserem Land möglich ist.



EInfach mal vorstellen, du bezahlst fast 20 Jahre eine LV aus privaten Mitteln und dann kommt der Gesetzgeber und defniert diese LV als Betriebsrente und unterwirft diese rückwirkend der Kranken- und Pflegversicherungspflicht (auch noch voller Beitrag), nur weil du die LV über den Arbeitgeber abgeschlossen hast.
Arbeitgeber hat keinen Cent Zuschuss dazu bezahlt, lediglich geringer Rabatt des Versicherers weil als Sammelvertrag über AG.

Jahrelang fordert der Gesetzgeber die AN auf für die Rente vorzusorgen und dann unterwirft er rückwirkend diese Eigenvorsorge der Beitragspflicht.
Würdest du dich dann nicht auch betrogen fühlen?
WIr reden hier von ca. 100.000 EUR Auszahlungssumme, davon gehen nun fast 20.000 EUR verloren, ggf. sogar mehr, je nachdem wie stark die Beiträge fü GKV und PV in den nächsten Jahren steigen.
Dies führt sogar zu einer negativen Rendite der Altersvorsorge.
Auch die Verbeitragung nicht nur im Jahr der Auszahlung, sondern auf 120 Monate (10 jahre) verteilt, ist sehr trickreich, nur um die Beitragsbemessungsgrenze auszuhebeln.
Bei der Steuer würde ich mir gerne auch mal wünschen, Einkommen auf 10 Jahre zu verteilen um Progression etwas zu glätten. Da gibt es soetwas aber nicht.

Das schlimme dabei ist doch vorallem die rückwirkende Gesetzesänderung für diese private Altersvorsorge ohne Bestandsschutz.
Gilt logischerweise nur für GKV und nicht für Beamte und PKV,...

Die Konditionen beim Abschluß der Lebensversicherung waren nun mal so, dass die Auzahlung nicht der Beitragspflicht unterlagen, sonst hätte man ja sich beim Abschluß anderst entscheiden können, aber rückwirkend kann man diese Entscheidung als Arbeitnehmer nicht mehr ändern, aber der Staat kann das rückwirkend tun.

DIe Folgen der Gesetzesänderung waren im Jahr 2004 den Politikern, GKV und auch der Presse garnicht so richtig bewußt, dies wurde erst Jahre später bewußt, als die ersten Betroffnen verbeitargt wurden und auf dem Klageweg versuchten sich zu wehren.

Als ich dies im Jahr 2006 erstmals erfuhr, stellte ich meine Beitragszahlungen für diese Altersvorsorge auch noch nicht ein, weil ich aus großem Vertrauen in den Rechststaat und vorallem in das BVG, überzeugt war, dass das BVG den Klagen statt gibt und diesen Betrug stoppt.
Wie gesagt ich konnte mir bis dahin soetwas überhaupt nicht vorstellen.

Ich denke wenn du betroffen wärst, würdest du das auch etwas anderst sehen.
Rückmeldung wäre interessant.

GS
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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon GS » 16.09.2022, 09:09

Hallo caesarlu40,

manches aus Deinem letzten Post kann man tatsächlich so sehen wie Du.

Ich gehe im Folgenden nicht auf jeden Einzelaspekt ein, sonst wird es hier zu lang - ist schon klang genug:
caesarlu40 schreibt:
Was ist an dem Vorwurf, dass das BVG den Betrug legalisiert hat falsch?
Zumindest was die Rückwirkung auf lange vor 2004 abgeschlossene BAV-Verträge anbelangt, spricht vieles für Deine Sicht der Dinge. Von Betrug würde ich jetzt im Hinblick auf das BVerfG nicht reden (s. u.)
Bitte mal zu dem Thema "Direktversicherungsgeschädigte" googlen.
Das mache ich vllt. noch. Einstweilen räume ich ein, dass ich, was die rückwirkend eingefädelte Beitragspflicht angeht, nicht zu den Geschädigten zähle. Was die andere Komponente "Überschussentwicklung" angeht, schon eher, aber das ist hier ja nicht das Thema. Und mal sehen, wieviele Jahre später als 2004 man sich als Betroffenengruppe aufgestellt hat.
BVG hat dazu ganz formal entschieden, dass der Gesetzgeber zur Sicherung der Sozialsystem hierzu Spielraum hat, nur weil es nun als betriebliche Altersvorsorge behandelt wird.
Mich hat die Entscheidung des BVerfG weniger überrascht. War nicht das erste Mal, dass es im Hinblick auf Kassenlagen sorum entschieden hat und nicht anders herum. Aber mit seiner Entscheidung hat es m. E. das geltende Recht auch noch nicht gebeugt.
Ein Unrecht kann doch nicht von der Kassenlage der GKV abhängen! Hätte ich mir früher wirklich nicht vorstellen können dass soetwas in unserem Land möglich ist
Ein klassisches Beispiel, was passieren - oder unterbleiben - kann, wenn die Kassenlage maßgeblich ist. Seien es die Kassen der Kassen oder die des Bundes. Noch deutlicher zeigt es ja die Entwicklung im UK mit der Kassenlage des dortigen Nationalen Gesundheitsdienstes (NHS).
EInfach mal vorstellen, du bezahlst fast 20 Jahre eine LV aus privaten Mitteln und dann kommt der Gesetzgeber und defniert diese LV als Betriebsrente und unterwirft diese rückwirkend der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (auch noch voller Beitrag), nur weil du die LV über den Arbeitgeber abgeschlossen hast. Arbeitgeber hat keinen Cent Zuschuss dazu bezahlt, lediglich geringer Rabatt des Versicherers weil als Sammelvertrag über AG.
Dein Fall ist damit wirklich extrem. Im Fall meiner betroffenen (Ex-)Kollegen hatte der AG wenigstens deutlich mehr als den halben Beitrag übernommen.
Jahrelang fordert der Gesetzgeber die AN auf für die Rente vorzusorgen und dann unterwirft er rückwirkend diese Eigenvorsorge der Beitragspflicht. Würdest du dich dann nicht auch betrogen fühlen?
Das kommt dabei heraus, wenn schlechte Kassenlage auf gesundheitspolitische Wurschtigkeit trifft wie damals um 2004.
WIr reden hier von ca. 100.000 EUR Auszahlungssumme, davon gehen nun fast 20.000 EUR verloren, ggf. sogar mehr, je nachdem wie stark die Beiträge für GKV und PV in den nächsten Jahren steigen. Dies führt sogar zu einer negativen Rendite der Altersvorsorge.
In Verbindung mit der deutlichen Absenkung der Überschussbeteiligung in den Jahren seit etwa 2001 und einer quasi nicht vorhandenen AG-Beteiligung am Beitrag kann das so gekommen sein.
Das schlimme dabei ist doch vorallem die rückwirkende Gesetzesänderung für diese private Altersvorsorge ohne Bestandsschutz.
Gilt logischerweise nur für GKV und nicht für Beamte und PKV,...
Was ich noch gut in Erinnerung habe: Von den Betroffenen selbst hat es damals kaum jemanden interessiert, obwohl es in der Zeitung stand und auch in der Tagesschau ... - klar, ein Dauerthema wr es dort nicht
Die Konditionen beim Abschluß der Lebensversicherung waren nun mal so, dass die Auzahlung nicht der Beitragspflicht unterlagen, sonst hätte man ja sich beim Abschluß anderst entscheiden können, aber rückwirkend kann man diese Entscheidung als Arbeitnehmer nicht mehr ändern, aber der Staat kann das rückwirkend tun.
Man hätte die Sache beenden und beitragsfrei stellen können, zumal in Deinem Fall nicht mal ein Arbeitgeberzuschuss weggefallen wäre. Und mit dem Arbeitnehmeranteil etwas machen können, was - zumindest noch nach heutiger Rechtslage - für pflichtversicherte Rentner nach wie vor nicht unter die Beitragspflicht fällt.
DIe Folgen der Gesetzesänderung waren im Jahr 2004 den Politikern, GKV und auch der Presse garnicht so richtig bewußt, dies wurde erst Jahre später bewußt, als die ersten Betroffnen verbeitargt wurden und auf dem Klageweg versuchten sich zu wehren.
Doch, den zuerst genannten war es sehr wohl bewusst, zumindest wenn sie als Politiker oder als Presse vom Fach waren. Und die betroffenen kammen wie immer erst dann aus ihren Löchern als es anfing zu schmerzen.
Als ich dies im Jahr 2006 erstmals erfuhr, stellte ich meine Beitragszahlungen für diese Altersvorsorge auch noch nicht ein ...
was sich im Nachhinein als Fehler erweist. Du hast es zwar erkannt, aber nicht gehandelt. Wo Du noch nicht mal den nicht vorhandenen AG-Anteil riskiert hättest.
Ich denke wenn du betroffen wärst, würdest du das auch etwas anderst sehen.
Mich hattest Du damit ja nicht angesprochen. Aber auch wenn ich nicht betroffen war und bin: Ich sah und sehe es ähnlich wie Du. Nur um es zu wiederholen: Damals hatte es gefühlt niemanden interessiert.

Gruß
von GS

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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon Czauderna » 16.09.2022, 10:30

Hallo,
da ich angesprochen bin - mein Vorschreiber hat es ausführlich beschrieben und ich widerspreche ihm von der Sache her nicht.
Ich bin selbst auch nicht betroffen weil 48 Jahre beim gleichen Arbeitgeber (GKV-Kasse) und neben meiner Rente auch ein Versorgungsbezug und auch 48 Jahre in der GKV. Ich meine nur - wenn ein Bundesverfassungsgericht ein Urteil darüber fällt, dass eine Regelung hinsichtlich der Beitragspflicht nicht gegen die Verfassung verstößt, dann ist das kein Betrug (mehr) in meinen Augen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich damit schreiben wollen.
Du kannst weiterhin der Meinung sein, was natürlich klar ist, ich aber auch.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon GS » 17.09.2022, 21:48

Hallo zusammen,

wie vor kurzem in Aussicht gestellt
caesarlu 40 schreibt
Bitte mal zu dem Thema "Direktversicherungsgeschädigte" googlen.
GS schreibt
Das mache ich vllt. noch. Einstweilen räume ich ein, dass ich, was die rückwirkend eingefädelte Beitragspflicht angeht, nicht zu den Geschädigten zähle. Was die andere Komponente "Überschussentwicklung" angeht, schon eher, aber das ist hier ja nicht das Thema. Und mal sehen, wieviele Jahre später als 2004 man sich als Betroffenengruppe aufgestellt hat.
habe ich mir die Seite des DVG "Direktversicherungsgeschädigte" inzwischen angeschaut - zunächst das Forum. Hier habe ich die ersten Beiträge von Betroffenen im Oktober 2017 - also knapp 14 Jahre nach Inkrafttreten des auslösenden GMG - festgestellt und schließe daraus, dass sich der Verein DVG nicht sehr viel früher gegründet haben wird.

Respekt aber zu seinen seitherigen Aktivititäten und insbesondere dass er bzw. die handelnden Leute nicht nachlassen und sich auch nicht durch die Spahn'sche Beruhigungspille (die ersten 159,25 € ff. sind ab sofort - nicht rückwirkend! - beitragsfrei*) besänftigen ließen.

Der seit 2017 (?) nach wie vor vorhandene Elan und die gestiegene Expertise liegt vermutlich auch darin begründet, dass auch genügend vormals "Besserverdienende" sich unter den Betroffenen wiederfinden. Wer sich in seinem Job nicht alles hat gefallen lassen - sonst hätte er das nicht geschafft - dem ist auch als "Renntier" nicht alles egal. Zumindest nicht, wenn er sich nachträglich abgezockt fühlen muss.

Damit kein Missverständnis aufkommt: Als "Abzocker" sehe ich nicht in erster Linie die derzeitigen Verantwortlichen bei den Kassen. Die setzen nur um, was sie seit 2004 dürfen und daher auch müssen.

Vllt schauen geschädigte DVG-Mitglieder ja gelegentlich hier rein. An sie die Frage: Hat sich eigentlich die seinerzeit federführende Gesundheitsmisterin Schmidt U. schon mal bei Euch gemeldet?

Grüße
von GS

* solche geringen BAV-Renten waren auch schon vorher kv-beitragsfrei, aber nicht als Freibetrag, sondern als Freigrenze. Was ein kleiner, aber feiner Unterschied ist.

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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon caesarlu40 » 25.09.2022, 13:04

zumindest schon mal etwas Verständnis, ändert zwar nichts, aber trotzdem gut.

Wie gesagt, ich hatte die Beitragszahlungen nicht gestoppt, in der festen Überzeugung, dass soetwas vor unsererm BVG niemals bestand hat.
Ich hatte immer großes Vertrauen in das BVG und die Demokratie.
Dieses Vertrauen ist durch diese Entscheidung jedoch nachhaltig geschädigt.

Und wie erwähnt , die Politiker wissen das sehr wohl, wollen es aufgrund der Kassenlage nicht ändern, es betrifft sie ja nicht sind ja normalerweis nicht in der GKV

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Re: Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland

Beitragvon Czauderna » 26.09.2022, 10:32

Hallo,
Irgendwie bin schon noch an die Schweigepflicht gebunden, sonst könnte ich Namen von Politiker/innen nennen, die auch im hohen Amt noch in der GKV versichert waren.
Gruß
Czauderna


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