Beiträge auf Einmalzahlungen bei Wegzug bzw. Rückkehr ins bzw. aus Ausland
Verfasst: 13.06.2021, 00:16
Hallo,
ich habe im Frühjahr eine EInmalzahlung aus einer betrieblichen Alterversorgung erhalten, dieser wurde an die GKV gemeldet und dort mit 1/120 monatlich verbeitragt.
Nun plane ich als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten und werde in der Schweizer GKV nach KVG versichert.
Daraus ergeben sich nun einige Fragen:
1. Werden noch GKV Beiträge in D für die bereits erhaltenen EInmalzahlungen fällig oder nicht?
Ich denke nicht da ich in D ja nicht mehr krankenversicherungspflichtig bin?
2. Lebt die Zahlungsverpflichtung nach Beendigung des Grenzgängerstatus bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz für die
Einmalzahlungen aus der Vergangenheit wieder auf?
Falls ja, weiß die GKV das dann überhaupt noch?
Die Info sollte doch spätestens bei der Wahl einer anderen GKV dieser unbekannt sein.
Im Falle einer Zwangsmitgliedschaft in einer GKV nach vorheriger PKV Mitgliedschaft lebt doch auch nachträglich kein Anspruch mehr für frühere Einmalzahlungen auf.
3. Normalerweise kommt man zwangsläufig nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in die letzte GKV, welche in D bestand.
Kann man durch Wahl einer anderen deutschen KK als Aushilfskasse zur Schweizerversicherung in diese kommen oder muss man zwingend in die vorherige KK ?
Hilft das u die Info zu löschen
4. Falls die Beitragspflicht doch wieder aufleben sollte, werden die unterbrochenen Monate hintendran gehängt oder ist nach 10 Jahren immer Schluß, egal wie lange man zwischendurch nicht in D war?
ich habe im Frühjahr eine EInmalzahlung aus einer betrieblichen Alterversorgung erhalten, dieser wurde an die GKV gemeldet und dort mit 1/120 monatlich verbeitragt.
Nun plane ich als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten und werde in der Schweizer GKV nach KVG versichert.
Daraus ergeben sich nun einige Fragen:
1. Werden noch GKV Beiträge in D für die bereits erhaltenen EInmalzahlungen fällig oder nicht?
Ich denke nicht da ich in D ja nicht mehr krankenversicherungspflichtig bin?
2. Lebt die Zahlungsverpflichtung nach Beendigung des Grenzgängerstatus bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz für die
Einmalzahlungen aus der Vergangenheit wieder auf?
Falls ja, weiß die GKV das dann überhaupt noch?
Die Info sollte doch spätestens bei der Wahl einer anderen GKV dieser unbekannt sein.
Im Falle einer Zwangsmitgliedschaft in einer GKV nach vorheriger PKV Mitgliedschaft lebt doch auch nachträglich kein Anspruch mehr für frühere Einmalzahlungen auf.
3. Normalerweise kommt man zwangsläufig nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in die letzte GKV, welche in D bestand.
Kann man durch Wahl einer anderen deutschen KK als Aushilfskasse zur Schweizerversicherung in diese kommen oder muss man zwingend in die vorherige KK ?
Hilft das u die Info zu löschen
4. Falls die Beitragspflicht doch wieder aufleben sollte, werden die unterbrochenen Monate hintendran gehängt oder ist nach 10 Jahren immer Schluß, egal wie lange man zwischendurch nicht in D war?