Freiwillig in der GKV mit Vermögen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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StefanWeiss
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Freiwillig in der GKV mit Vermögen

Beitragvon StefanWeiss » 27.06.2021, 21:13

Guten Tag,
bin ich so richtig informiert:
a) Wenn jemand seit Jahren in einer Gesetzlichen versichert ist und dann seinen Job kündigt, kann er sich dort nahtlos freiwillig weiterversichern.
b) Für den Beitragssatz ist sein Einkommen, aber nicht sein Vermögen relevant; würde heißen:
Wenn er ein Vermögen 200.000 mit 10 % Ertrag sehr erfolgreich anlegt, gehen von den 20.000 Ertrag 25 % Kapitalertragsteuer ab (Freibetrag vernachlässigt), bleiben 15.000 und von denen werden dann rund 15% an die freiwillige GKV also rund 2250 (jährlich) fällig.
Kämen die dann komplett auf die 160 Euro Mindestbetrag oben drauf, oder würde das verrechnet?
c) Wäre es dann so, dass wenn er die 200.000 Euro auf einem zinslosen Girokonto liegen hat, dies Vermögen für die GKV komplett irrelevant wäre und sein Beitrag der Mindestbeitrag von rund 160 Euro wäre.
Mit besten Grüßen, Stefan

Czauderna
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Re: Freiwillig in der GKV mit Vermögen

Beitragvon Czauderna » 28.06.2021, 17:40

Hallo und willkommen im Forum
StefanWeiss hat geschrieben:Guten Tag,
bin ich so richtig informiert:
a) Wenn jemand seit Jahren in einer Gesetzlichen versichert ist und dann seinen Job kündigt, kann er sich dort nahtlos freiwillig weiterversichern.

Ja, So ist es

b) Für den Beitragssatz ist sein Einkommen, aber nicht sein Vermögen relevant; würde heißen:
Wenn er ein Vermögen 200.000 mit 10 % Ertrag sehr erfolgreich anlegt, gehen von den 20.000 Ertrag 25 % Kapitalertragsteuer ab (Freibetrag vernachlässigt), bleiben 15.000 und von denen werden dann rund 15% an die freiwillige GKV also rund 2250 (jährlich) fällig.

Beitragspflichtig ist der Betrag, der im Einkommensteuerbescheid steht - Freibetrag wird berücksichtigt

Kämen die dann komplett auf die 160 Euro Mindestbetrag oben drauf, oder würde das verrechnet?

Der Mindestbeitrag berechnet sich nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze, d.h. Überschreitet das heitragspflichtigen Einkommenn diesenGrenze, dann erhöht sich auch der Beitrag entsprechend.

c) Wäre es dann so, dass wenn er die 200.000 Euro auf einem zinslosen Girokonto liegen hat, dies Vermögen für die GKV komplett irrelevant wäre und sein Beitrag der Mindestbeitrag von rund 160 Euro wäre.

Ja


Mit besten Grüßen, Stefan


Gruß
Czauderna

StefanWeiss
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Re: Freiwillig in der GKV mit Vermögen

Beitragvon StefanWeiss » 21.07.2021, 17:29

Hallo Czauderna,
vielen Dank für die klare Antwort.
Mit besten Grüßen, Stefan


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