Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sardelle
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Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon Sardelle » 21.07.2021, 16:41

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze nicht für Rentner?
Ich bin Rentnerin und war mein ganzes Leben pflichtversichert in der GKV und bin es daher auch heute noch. Ich erhalte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei natürlich mein Anteil an der Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten wird und erhalte noch eine Witwenrente aus einer berufsständischen Versorgung.
Von dieser Witwenrente werden 100 % der Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Wenn ich die von mir gezahlten Krankenkassenbeiträge z. B. im Jahre 2019 zusammenzähle, ist die Gesamtsumme meiner Krankenkassenbeiträge um 288,37 € höher als das, was ein Arbeitnehmer an Krankenkassenbeiträgen bezahlen müsste.
Ist das gerechtfertigt?

Czauderna
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Re: Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon Czauderna » 21.07.2021, 16:53

Hallo und willkommen im Forum
Ja, das ist leider richtig so - während des bei der gesetzlichen Rente so ist, dass der Rentenversicherungsträger ca. die Hälfte des Krankenkassenbeitrages übernimmt, müssen die Bezieher von Versorgungsbezügen den gesamten Beitrag alleine tragen. Dagegen wurde in der Vergangenheit schon oft geklagt, aber vergeblich. Hier ein Link zu einem ausführlichen Beitrag dazu. https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/krankenkassenbeitraege-auf-versorgungsbezuege-1/
Gruss
Czauderna

Sardelle
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Re: Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon Sardelle » 21.07.2021, 17:19

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich kenne diese Klagen. Es ging da, soweit ich weiß, aber nicht um die Beitragsbemessungsgrenze. Mir würde es ja schon reichen, wenn ich als Rentnerin nicht mehr bezahlen müsste, als das, was ein Arbeitnehmer bezahlen muss.

Czauderna
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Re: Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon Czauderna » 21.07.2021, 17:38

Sardelle hat geschrieben:Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich kenne diese Klagen. Es ging da, soweit ich weiß, aber nicht um die Beitragsbemessungsgrenze. Mir würde es ja schon reichen, wenn ich als Rentnerin nicht mehr bezahlen müsste, als das, was ein Arbeitnehmer bezahlen muss.

Hallo,
sorry, da habe ich dich missverstanden - du überschreitest mit deiner Bruttorente und deine Versorgungsbezüge als pflichtversicherte Rentnerin die Beitragsbemessungsgrenze.
Eigentlich ist es so, dass die Krankenkasse zu Beginn der Betriebsrentenzahlungen (Versorgungsbezug) der Zahlstelle mitteilt für wie viel Betriebsrente noch Beitragspflicht besteht - Beispiel - Bruttorente - 2500,00 € und Versorgungsbezug 2.500,00 € =5000,00 € - Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in 2021 bei 4837,50 €, d.h. die Kasse teilt der Zahlstelle mit, dass von den 2500,00 € "nur" 2337,50 € beitragspflichtig sind. Diese Meldung wiederholt sich jährlich, weil so auch jährlich die Beitragsbemessungsgrenze verändert.
Wenn das bei dir nicht gemacht wurde, dann hat die Zahlstelle natürlich auch von der vollen Betriebsrente die Beiträge einbehalten und abgeführt. Da solltest du dich an deine Krankenkasse wenden und das überprüfen lassen und wenn du zu viel gezahlt hast, bekommst du natürlich Geld zurück.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon Sardelle » 21.07.2021, 18:01

Nein, so ist das nicht. Ich bekomme lange nicht so viel Rente - das wäre wirklich schön!
Aber gerade deswegen verstehe ich nicht, warum ich mehr Krankenversicherung bezahlen muss, als jemand, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Ich hatte ausgerechnet, was ich zahlen müsste, wenn ich als Arbeitnehmer soviel verdienen würde, wie die Beitragsbemessungsgrenze.
Und ich zahlte, wie gesagt, in 2019 288,37 € mehr als jemand, der z.B. monatlich 7.000,--€ verdient. Ich zahle soviel Kranken- und Pflegekasse, dass ich meine sonstigen Versicherung gar nicht mehr steuerlich gelten machen kann. Ich finde das wirklich nicht gerecht

Czauderna
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Re: Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon Czauderna » 21.07.2021, 18:19

Sardelle hat geschrieben:Nein, so ist das nicht. Ich bekomme lange nicht so viel Rente - das wäre wirklich schön!
Aber gerade deswegen verstehe ich nicht, warum ich mehr Krankenversicherung bezahlen muss, als jemand, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Ich hatte ausgerechnet, was ich zahlen müsste, wenn ich als Arbeitnehmer soviel verdienen würde, wie die Beitragsbemessungsgrenze.
Und ich zahlte, wie gesagt, in 2019 288,37 € mehr als jemand, der z.B. monatlich 7.000,--€ verdient. Ich zahle soviel Kranken- und Pflegekasse, dass ich meine sonstigen Versicherung gar nicht mehr steuerlich gelten machen kann. Ich finde das wirklich nicht gerecht


Hallo,
dann gilt wieder mein erster Beitrag - für die Rente bekommst du einen Beitragszuschuss, für den Versorgungsbezug nicht.
Ein Arbeitnehmer zahlt nur deshalb weniger, weil der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten muss.
Ein Rentner/in ist nun mal kein Arbeitnehmer/in (mehr). Dass du das als ungerecht empfindest, das ist nachvollziehbar und da bist auch bei weitem nicht alleine, aber es entspricht geltendem Recht.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon Sardelle » 21.07.2021, 18:57

Das ist sehr schade!
Trotzdem - vielen Dank für die ausführliche Antwort!

GS
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Re: Krankenkassenbeitrag Rentner

Beitragvon GS » 21.07.2021, 22:12

Hallo zusammen,
Czauderna schreibt:
Ein Rentner/in ist nun mal kein Arbeitnehmer/in (mehr). Dass du das als ungerecht empfindest, das ist nachvollziehbar und da bist auch bei weitem nicht alleine, aber es entspricht geltendem Recht.
Das ist dann eben so.
Aber ein kleines Trostpflaster für die bzw. uns Rentner: Der dergestalt priviliegierte Arbeitnehmer darf sich dafür auch jeden Monat zwischen 160 und 2xx Stunden über Chefs, Kollegen und Kunden ärgern, abzüglich natürlich der Stunden, in denen der Job Spaß macht - solls ja auch geben.

Grüße
von GS


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