Freiwillig gesetzlich versichert

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Djang
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Freiwillig gesetzlich versichert

Beitragvon Djang » 24.07.2021, 11:57

Hallo Zusammen,
ich habe einen "komischen" Fall und bin mir nicht sicher, ob ich aus der freiwilligen GKV in eine pflichtige GKV wechseln könnte.
Momentan bin ich freelancer mit einem geschätzten Jahreseinkommen von ca. 30.000€. Zeitaufwand ca.20h/Woche (übeprüft das jemand?)
Zusätzlich erhalte ich Geld aus meinen PV Anlagen ca. 9.000€ p.a. (Verlust, da Abschreibung sehr hoch)
Eine private BU Rente zahlt mir jährlich 18.000€

Jetzt könnte ich bei einer Schweizer! Firma fest angestellt im Homeoffice für ca. 10h Woche tätig sein. Salär etwa 16.000€ p.a. (Midijob, kannd as eine Schweizer Firma überhaupt?)
Bin verheiratet, meine Frau verdient ca. das gleiche wie ich. (Stichwort Gesamtschau!)

Muss ich meine private BU Rente mit den hohen Beiträgen der freiwilligen GKV verbeitragen?
Hätte meine Beschäftigung für eine Schweizer Firma eine Auswirkung auf meine (freiwilligen) GKV Beiträge?
Könnte ich mich in der Schweiz versichern? Wenn ja, bekomme ich dann in D Leistungen? Wenn ja, wie sieht es mit der Pflegeversicherung aus? Wäre ich dann komplett im Schweizer KV System?

Ich weiß es gibt eine Art Durchführungsverordnung der GKVen. Ich verstehe sie allerdings nicht.
Danke für die Tipps!

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert

Beitragvon Czauderna » 24.07.2021, 13:02

Hallo,
eine Verständnisfrage - du schreibst, dass du derzeit freiwillig in der GKV versichert bist. Ist das eine Versicherung als hauptberuflich Selbständiger ?
Grundsätzlich kann aber jetzt schon gesagt werden, so, wie geschildert wirst du durch die Aufnahme einer Tätigkeit in der deutschen GKV nicht krankenversicherungspflichtig.
Grundsätzlich gilt auch, dass, wer seinen 1. Wohnsitz in Deutschland hat, diese/r auch in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss, und das kann eine PKV- oder GKV-Versicherung sein oder einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz wie z.B. eine Pflichtversicherung in der EU. oder in einem Abkommensstaat, wie es die Schweiz ist. Verbindliche Auskunft in deinem "komischen" Fall kann dir hier nur deine GKV-Kasse geben oder diese Stelle hier - https://www.dvka.de/
Gruss
Czauderna

Djang
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert

Beitragvon Djang » 24.07.2021, 13:54

...eine Verständnisfrage - du schreibst, dass du derzeit freiwillig in der GKV versichert bist. Ist das eine Versicherung als hauptberuflich Selbständiger ?...
Ja, genau so ist es.

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert

Beitragvon Czauderna » 24.07.2021, 14:17

Hallo,
danke für die Rückmeldung - was dir verbindlich nur deine GKV-Kasse sagen kann - wenn du dich in der Schweiz wegen deiner Tätigkeit im dortigen Gesundheitssystem versichern musst, ob das als "anderweitiger Krankenversicherungsschutz" gilt und dich von der Verpflichtung, dich in Deutschland krankenversichern, entbindet.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert

Beitragvon heinrich » 31.07.2021, 15:17

ich geb mal meine Antwort, jedoch ohne Gewähr.

zunächst einmal muss geprüft werden, welche REcht gilt.

Beschäftigung in DEUTSCHLAND (auch wenn es HO ist) für schweizer Firma.
ALSO: es gilt das deutsche Recht, weil die Beschäftigung eben in Deutschland ist.

Wenn dann also das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt, muss geprüft werden,

wie sich die Beschäftigung und die Selbstständigkeit gegenüber verhalten.

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung hat es keine Bedeutung.
Aus der Beschäftigung sind RV und ALV-Beiträge als Pflichtbeiträge abzuführen.

In der Kranken- und Pflegeversicherung wiederrum ist es komplizierter.

Als hauptberuflich Selbstständiger besteht nach deutschen Recht
KEINE Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

Bei einer freiwilligen KV/PV sind auch allen Einnahmen (Selbstständigkeit, Beschäftigung, PV-Anlage, private Rente)
Beiträge bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (4837,50 EUR) abzuführen.
UND: es besteht seitens des Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses
zur KV/PV. Zahlt er dennoch, ist eine steuerpflichtiger und auch sozialversicherungspflichtiger Bezug.

Solltest Du aber hauptberuflich beschäftigt und nebenberuflich selbstständig sein ,
dann zahlt der Arbeitber die Beiträge zur KV und PV und die Tragung dieser Beiträge ist Halbe/Halbe.


PS: ein schöner Fall


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