Mieteinahmen und Angestellter

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alfonsodelore1
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Mieteinahmen und Angestellter

Beitragvon alfonsodelore1 » 31.07.2021, 17:57

Hallo Zusammen,

nun habt Ihr mir ja schon beantwortet, daß ich als Angestellter in der GKV pflichtversichert meine Mieteinahmen nicht angeben muss.

So nun werde ich in 2 Jahren 65 und könnte Rente beziehen (700€) da mir ca. 3 Jahre für die 9/10 Regelung fehlen kann ich nicht in die Krankenversicherung der Rentner. Müßte also meine Mieteinnahmen (3000€) der GKV angeben als Freiwilliges Mietglied.

Wenn ich nun die Rente noch nicht antrete und weiterarbeite könnte ich doch die 3 Jahre noch wett machen um in die KV der Rentner zu kommen.
Muss ich in diesem Fall die Miete auch nicht angeben?

Für Eure Antworten danke ich sehr.

Czauderna
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Re: Mieteinahmen und Angestellter

Beitragvon Czauderna » 31.07.2021, 18:19

Hallo,
es fehlen noch drei Jahre ? - hast du eigene Kinder oder wurden die ggf. schon berücksichtigt ?.
Zur Frage selbst, wenn es zu einer Pflichtversicherung (KVdR) kommt sind die Mieteinnahmen beitragsfrei, bei einer freiwilligen Versicherung sind sie grundsätzlich beitragspflichtig. Auch wenn die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer weiterläuft, sind die Mieteinnahmen beitragsfrei.
Gruss
Czauderna

alfonsodelore1
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Re: Mieteinahmen und Angestellter

Beitragvon alfonsodelore1 » 31.07.2021, 18:29

Hallo, das Kind ist schon eingepreist.

das heißt wenn ich 3 Jahre z.B. 1.000,00€ Brutto verdiene, brauche ich die Mieteinnahmen nicht angeben.
Wenn ich die 9/10 erreiche kann ich die Rente einreichen und komme in die KV der Rentner.
Da mach ich nichts ungesetzliches?
Das mit den 4 Jahren PKV war echt ein Fehler.

Nochmals vielen Dank.

Czauderna
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Re: Mieteinahmen und Angestellter

Beitragvon Czauderna » 31.07.2021, 18:42

Hallo,
nein, alles in Ordnung - wenn das mit den drei Jahren auch zweifelsfrei ist, dann ist es so - KVdR und keine Beiträge für die Mieteinnahmen (nach heutigem Recht).
Gruss
Czauderna


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