Übergang mit der Rente in die KVdR

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Tom Fischer
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Übergang mit der Rente in die KVdR

Beitragvon Tom Fischer » 01.08.2021, 19:48

Bin beim Stöbern im Internet auf diese Forum gestoßen. Sicherlich gibt es hier Fachleute und Experten, die mir eine Antwort geben können.

Wie geht es nun konkret weiter ?

Habe gerade meinen Rentenbescheid bekommen und werde demgemäß ab dem 01. 01. 2022 eine (kleine) gesetzliche Rente erhalten (dieser Rentenanspruch stammt aus meiner Zeit als fest Angestellter (9 Jahre lang)) abzüglich Beitrag für die KVdR. Einige Tage später erhielt ich von meiner Krankenkasse (eine BKK) die ebenfalls offizielle Mitteilung, daß ich in die KVdR komme bzw. diesen Status habe - was mir klar war, da ich meine ganzes Leben nahtlos gesetzlich krankenversichert war (als Schüler, Student, fest Angestellter sowie später auch als sog. "freiwillig gesetzlicher Krankenversicherter" - dazu mußte ich der BKK immer meinen letzten Ekst-Bescheid einreichen, anhand dessen wurde dann mein KV-Beitrag festgesetzt). So weit, so gut.

Nun übernimmt ja teilweise bzw. behält ja teilweise ab dem neuen Jahr die Rentenversicherung meinen KV-Beitrag ein (die kleine Rente wird mir gem. dem Renten-Bescheid praktisch gleich abzüglich KV-Beitrag ausgezahlt).

Wie aber läuft das mit den vergangenen Jahren ? Mein letzter bei der BKK eingereichter Steuerbescheid war der von 2018. Gerade bin ich dabei die Steuererklärungen für die Jahre 2019 und 2020 zu erstellen (coronabedingt bin ich dieses Mal relativ spät dran und will daher zwei Steuererklärungen auf einmal erstellen).

1. Muß ich also - obwohl ich schon bald Rentner und in der KVdR bin - sozusagen noch "rückwirkend" für die Jahre 2019, 2020 und auch noch 2021 meine Steuerbescheide bei der BKK einreichen und eben auch noch so lange parallel an diese (auf Basis der Ekst-Bescheide) KV-Beiträge entrichten obwohl ich ja gleichzeitig und zusätzlich Beitrag gem. KVdR zahle ?

2. Reiche ich zwei Steuer-Bescheide bei der BKK gleichzeitig ein, wie wird dann der KV-Beitrag ermittelt ? 12 Monatsbeiträge für den 2019er und 12 Monatsbeiträge für den 2020er oder wird da ein Durchschnitt genommen ? Löst ein "schneller" Steuer-Bescheid für 2021 diesen 24 Monatszeitraum ab bzw. verkürzt diesen ? Theoretisch müßte ich ja ansonsten - obwohl Status KVdR - noch jahrelang parallel an die BKK zahlen.

Bin für jede Antwort, Hinweis und Tipp zum weiteren Procedere dankbar.

Gruß Tom

Czauderna
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Re: Übergang mit der Rente in die KVdR

Beitragvon Czauderna » 01.08.2021, 20:27

Hallo und willkommen im Forum
Entscheidend ist der Status ab Rentenbeginn. Wenn es keine Ausschlusstatbestände gibt, wie z.B. eine hauptberufliche Selbständigkeit oder eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer, dann gilt die KVdR ab Rentenbeginn. Das heißt aber auch, dass für Zeiten vor Rentenbeginn ggf. noch Beitragskorrekturen erfolgen werden, wenn die dafür erforderlichen Einkommensteuerbescheide noch nicht vorgelegen haben.
Gruss
Czauderna

Tom Fischer
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Re: Übergang mit der Rente in die KVdR

Beitragvon Tom Fischer » 01.08.2021, 21:18

@Czauderna

Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Vorab: Eine hauptberufliche Selbständigkeit oder eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer übe ich derzeit nicht mehr aus und werde ich (aller Voraussicht nach) auch nicht mehr ausüben.

Kann ich Deine Antwort so verstehen, daß ab Rentenbeginn 01. 01. 2022 und damit dem KVdR-Status nur noch meine Gesetzliche Rente für den KV-Beitrag maßgeblich ist ? Oder ist das so zu verstehen, daß ich auch nach Renteneintritt mit den Steuerbescheiden (2019,2020,2021) noch die Zeit vom letzten Steuerbescheid (also 2019-2021) "rückwirkend" nach eingereichten Ekst-Bescheiden verbeitragt werde, sprich noch einige Jahre über den Renteneintritt hinaus alle meine Einnahmen für die GKV "verbeitragt" werden ?

GS
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Re: Übergang mit der Rente in die KVdR

Beitragvon GS » 01.08.2021, 23:56

Hallo Tom Fischer
Oder ist das so zu verstehen, daß ich auch nach Renteneintritt mit den Steuerbescheiden (2019,2020,2021) noch die Zeit vom letzten Steuerbescheid (also 2019-2021) "rückwirkend" nach eingereichten Ekst-Bescheiden verbeitragt werde, sprich noch einige Jahre über den Renteneintritt hinaus alle meine Einnahmen für die GKV "verbeitragt" werden ?
Ja, so ist das zu verstehen.
Für die Zeit ab 2022 ist nur die Rente beitragspflichtig. aber in der Zeit ab 2022 sind außerdem noch offene Beiträge für die Jahre 2019-2021 nachzuzahlen, die sich im Nachhinein aus den betreffenden Steuerbescheiden ergeben.
Gruß
von GS

Tom Fischer
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Re: Übergang mit der Rente in die KVdR

Beitragvon Tom Fischer » 02.08.2021, 00:20

@GS

Vielen Dank für die Klarstellung.

Das hatte ich - nach meinen langjährigen Erfahrungen als freiwillig gesetzlich Versicherter - schon genau so "befürchtet".

Bliebe nur noch die Frage 2. (s. o.), ob ich mit einer möglichst zügig erstellten Steuererklärung für 2021 (die mein Finanzamt auch hoffentlich schnell bescheidet - auf die Bearbeitungszeiten da habe ich leider keinen Einfluss; geht manchmal flott, dauert manchmal aber auch ewig), das Ganze dann zeitlich wenigstens etwas abkürzen kann ? Es wird ja wohl immer der letzte (= aktuellste) Ekst-Bescheid) für die Beitragsberechnung herangezogen ? Nach dem Ekst-Bescheid 2021 wären dies dann ja wohl eh nochmals mindestens weitere 12 Monate ?

Czauderna
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Re: Übergang mit der Rente in die KVdR

Beitragvon Czauderna » 02.08.2021, 09:49

Hallo,
das stimmt insoweit, dass für die kommenden Beiträge der letzte Steuerbescheid herangezogen wird, z.B. der von 2020 für die Zukunft, bis der von 2021 vorliegt. Aber auch dann wird noch ggf. nachträglich eine Korrektur vorgenommen, also rückwirkend für 2021, wenn der Bescheid für 2021 vorliegt.
Gruss
Czauderna

Tom Fischer
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Re: Übergang mit der Rente in die KVdR

Beitragvon Tom Fischer » 02.08.2021, 11:31

@Czauderna

Vielen Dank für Deine Info. Alles klar jetzt soweit.

Der ganze Bereich ist inzwischen - wie so manch anderes auch - doch recht komplex geworden. Für Otto Normalverbraucher jedenfalls als den typischen Laien ...

Gut daher, daß es ein Forum wie dieses gibt !

Beste Grüße
Tom


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