Übergang mit der Rente in die KVdR
Verfasst: 01.08.2021, 19:48
Bin beim Stöbern im Internet auf diese Forum gestoßen. Sicherlich gibt es hier Fachleute und Experten, die mir eine Antwort geben können.
Wie geht es nun konkret weiter ?
Habe gerade meinen Rentenbescheid bekommen und werde demgemäß ab dem 01. 01. 2022 eine (kleine) gesetzliche Rente erhalten (dieser Rentenanspruch stammt aus meiner Zeit als fest Angestellter (9 Jahre lang)) abzüglich Beitrag für die KVdR. Einige Tage später erhielt ich von meiner Krankenkasse (eine BKK) die ebenfalls offizielle Mitteilung, daß ich in die KVdR komme bzw. diesen Status habe - was mir klar war, da ich meine ganzes Leben nahtlos gesetzlich krankenversichert war (als Schüler, Student, fest Angestellter sowie später auch als sog. "freiwillig gesetzlicher Krankenversicherter" - dazu mußte ich der BKK immer meinen letzten Ekst-Bescheid einreichen, anhand dessen wurde dann mein KV-Beitrag festgesetzt). So weit, so gut.
Nun übernimmt ja teilweise bzw. behält ja teilweise ab dem neuen Jahr die Rentenversicherung meinen KV-Beitrag ein (die kleine Rente wird mir gem. dem Renten-Bescheid praktisch gleich abzüglich KV-Beitrag ausgezahlt).
Wie aber läuft das mit den vergangenen Jahren ? Mein letzter bei der BKK eingereichter Steuerbescheid war der von 2018. Gerade bin ich dabei die Steuererklärungen für die Jahre 2019 und 2020 zu erstellen (coronabedingt bin ich dieses Mal relativ spät dran und will daher zwei Steuererklärungen auf einmal erstellen).
1. Muß ich also - obwohl ich schon bald Rentner und in der KVdR bin - sozusagen noch "rückwirkend" für die Jahre 2019, 2020 und auch noch 2021 meine Steuerbescheide bei der BKK einreichen und eben auch noch so lange parallel an diese (auf Basis der Ekst-Bescheide) KV-Beiträge entrichten obwohl ich ja gleichzeitig und zusätzlich Beitrag gem. KVdR zahle ?
2. Reiche ich zwei Steuer-Bescheide bei der BKK gleichzeitig ein, wie wird dann der KV-Beitrag ermittelt ? 12 Monatsbeiträge für den 2019er und 12 Monatsbeiträge für den 2020er oder wird da ein Durchschnitt genommen ? Löst ein "schneller" Steuer-Bescheid für 2021 diesen 24 Monatszeitraum ab bzw. verkürzt diesen ? Theoretisch müßte ich ja ansonsten - obwohl Status KVdR - noch jahrelang parallel an die BKK zahlen.
Bin für jede Antwort, Hinweis und Tipp zum weiteren Procedere dankbar.
Gruß Tom
Wie geht es nun konkret weiter ?
Habe gerade meinen Rentenbescheid bekommen und werde demgemäß ab dem 01. 01. 2022 eine (kleine) gesetzliche Rente erhalten (dieser Rentenanspruch stammt aus meiner Zeit als fest Angestellter (9 Jahre lang)) abzüglich Beitrag für die KVdR. Einige Tage später erhielt ich von meiner Krankenkasse (eine BKK) die ebenfalls offizielle Mitteilung, daß ich in die KVdR komme bzw. diesen Status habe - was mir klar war, da ich meine ganzes Leben nahtlos gesetzlich krankenversichert war (als Schüler, Student, fest Angestellter sowie später auch als sog. "freiwillig gesetzlicher Krankenversicherter" - dazu mußte ich der BKK immer meinen letzten Ekst-Bescheid einreichen, anhand dessen wurde dann mein KV-Beitrag festgesetzt). So weit, so gut.
Nun übernimmt ja teilweise bzw. behält ja teilweise ab dem neuen Jahr die Rentenversicherung meinen KV-Beitrag ein (die kleine Rente wird mir gem. dem Renten-Bescheid praktisch gleich abzüglich KV-Beitrag ausgezahlt).
Wie aber läuft das mit den vergangenen Jahren ? Mein letzter bei der BKK eingereichter Steuerbescheid war der von 2018. Gerade bin ich dabei die Steuererklärungen für die Jahre 2019 und 2020 zu erstellen (coronabedingt bin ich dieses Mal relativ spät dran und will daher zwei Steuererklärungen auf einmal erstellen).
1. Muß ich also - obwohl ich schon bald Rentner und in der KVdR bin - sozusagen noch "rückwirkend" für die Jahre 2019, 2020 und auch noch 2021 meine Steuerbescheide bei der BKK einreichen und eben auch noch so lange parallel an diese (auf Basis der Ekst-Bescheide) KV-Beiträge entrichten obwohl ich ja gleichzeitig und zusätzlich Beitrag gem. KVdR zahle ?
2. Reiche ich zwei Steuer-Bescheide bei der BKK gleichzeitig ein, wie wird dann der KV-Beitrag ermittelt ? 12 Monatsbeiträge für den 2019er und 12 Monatsbeiträge für den 2020er oder wird da ein Durchschnitt genommen ? Löst ein "schneller" Steuer-Bescheid für 2021 diesen 24 Monatszeitraum ab bzw. verkürzt diesen ? Theoretisch müßte ich ja ansonsten - obwohl Status KVdR - noch jahrelang parallel an die BKK zahlen.
Bin für jede Antwort, Hinweis und Tipp zum weiteren Procedere dankbar.
Gruß Tom