GKV - Antwort kommt nicht

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Whelve
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GKV - Antwort kommt nicht

Beitragvon Whelve » 02.08.2021, 10:49

Hallo Ihr Lieben,

mit Eurer Hilfe hatte ich letztes Jahr einen Antrag(Einschreiben) bei meiner GKV eingereicht in dem ich darum bat die Beiträge auf den Mindestbeitrag neu festzusetzen. Geantwortet haben Sie mir allerdings nicht auf mein Schreiben.

Ich habe leider erst ein paar Monate später in deren Online Geschäftsstelle nachgefragt ich zitiere
"[...] Leider habe ich keine Antwort darauf bekommen und würde gerne wissen ob der Antrag angenommen wurde? Falls ja würde ich gerne wissen wie hoch die Beitragsschulden nach Neuberechnung sind damit man sich auf die besprochene Ratenzahlung einigen kann."

Als Antwort kam "In den nächsten Tagen wird Ihnen der Bescheid bezüglich Ihrer Unterlagen zugesandt. Sobald Ihnen dieser vorliegt, melden Sie sich bei uns wegen einer Ratenzahlungsvereinbarung." Dieser Brief kam nicht an. Meine Beraterin schrieb dann, dass der Beitragsbescheid an mich vor einigen Tagen postalisch rausgegangen ist. Wir haben daraufhin die Adresse nochmal geprüft und Sie sagte sie schickt mir dies nochmal per Post zu.
Dieser Brief kam ebenfalls nicht. Ich fragte dann online nach ob man mir nicht einfach eine E-Mail schicken könnte da ich doch sowieso schon online dort angemeldet bin. Darauf hat Sie dann nicht mehr geantwortet.

Langsam nervt mich das ganze und ich frage mich was das soll? In der Zeit, in der ich eigentlich schon längst meine Schulden abzahlen könnte, haben sich bestimmt schon wieder neue Schulden angesammelt. Was kann ich nun tun denn ich möchte weitere Schuldansammlungen vermeiden und muss ich zahlen(die neuen Schulden) wenn Sie mir nicht geantwortet haben?

Ich danke Euch schonmal,
liebe Grüße Whelve

Czauderna
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Re: GKV - Antwort kommt nicht

Beitragvon Czauderna » 02.08.2021, 11:13

Hallo,
ja, je mehr Zeit vergeht um so schwieriger wird die ganze Situation, allerdings mehr für dich als für die Kasse, denn, auch wenn die Kasse nicht antwortet auf dein/e Schreiben, verjähren die Beiträge deshalb auch nicht. Ich würde es an deiner Stelle noch einmal schriftlich probieren, am besten per Einschreiben und in dem Schreiben mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.
Was mich etwas irritiert - zu Beginn ging es darum, dass du im vergangenen Jahr eine Herabsetzung der Beiträge beantragst hattest und jetzt ist auf einmal von einer Ratenzahlungsvereinbarung die Rede, was bedeuten würde, dass es zu einer (nicht geringen) Beitragsnachzahlung gekommen wäre.
Gruss
Czauderna

Whelve
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Re: GKV - Antwort kommt nicht

Beitragvon Whelve » 02.08.2021, 16:20

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, je mehr Zeit vergeht um so schwieriger wird die ganze Situation, allerdings mehr für dich als für die Kasse, denn, auch wenn die Kasse nicht antwortet auf dein/e Schreiben, verjähren die Beiträge deshalb auch nicht. Ich würde es an deiner Stelle noch einmal schriftlich probieren, am besten per Einschreiben und in dem Schreiben mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.
Was mich etwas irritiert - zu Beginn ging es darum, dass du im vergangenen Jahr eine Herabsetzung der Beiträge beantragst hattest und jetzt ist auf einmal von einer Ratenzahlungsvereinbarung die Rede, was bedeuten würde, dass es zu einer (nicht geringen) Beitragsnachzahlung gekommen wäre.
Gruss
Czauderna


Danke für deine Antwort Czauderna :)

Ich sage dir ganz ehrlich ich habe keine Ahnung was ich da tue und was ich machen kann.
Ich weiß nur ich habe Schulden bei der Krankenkasse und die möchte ich loswerden. Die Schulden sind entstanden weil ich nicht wusste wie "das Leben" funktioniert. Ich bin aus der Familienversicherung raus als ich gerade auf der Suche nach einer Ausbildung war und meine Eltern haben mich nicht aufgeklärt/Beiträge bezahlt oder geholfen mir das zu bewältigen. Da ich die Beiträge nicht bezahlen konnte haben sich folglich Schulden angesammelt. Momentan bin ich über das Jobcenter versichert, weshalb ich überhaupt erst wieder versichert bin.
Aus Familienversicherung raus > Einkommensanfrage von GKV bekommen > falsch Eingestuft. Ich wurde nicht mal gefragt ob ich dort versichert sein möchte es kam einfach nur eine Einkommensanfrage!?
Naja die Schulden liegen wohl irgendwo in einem Bereich von 6000-9000€.
Nehmen wir an es ist der Höchstwert und ich zahle 50€ jeden Monat an die Krankenkasse dann wäre ich wohl in ~15 Jahren meine Schulden los :oops:
Ich bin überfordert damit und suche nach Hilfe. Kann man bei so einer hohen Summe überhaupt was mit einer so niedrigen Rate anfangen?

Whelve

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Re: GKV - Antwort kommt nicht

Beitragvon Czauderna » 02.08.2021, 17:30

Hallo,
na, das ist ja wirklich eine verfahrene Sache. Also, aus der Familienversicherung scheidet man mit Vollendung des 23. Lebensjahres aus, wenn man nicht (mehr) in einer Schul- oder Berufsausbildung (Studium) steht. Ich nehme an, das war schon vor dem 01.01.2020. Aus der Praxis kenne ich es so, dass die Krankenkasse sowohl den Hauptversicherten, also Vater oder Mutter, aber auch den oder die Betroffene über das Ende der Familienversicherung schriftlich informiert und dem Betroffenen sinngemäß erläutert, dass sich nahtlos an die Familienversicherung eine eigene Mitgliedschaft kraft Gesetz anschließt, die so. OAV (Obligatorische Anschlussversicherung), wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz, z.B. PKV oder eine andere gesetzliche Krankenkasse, nachgewiesen wird. Wenn sich daraufhin der Betroffene nicht bei der Kasse meldet, wird eben eine eigene Mitgliedschaft hergestellt und dem Betroffenen eine Einkommensanfrage übersandt. Schickt dieser diese Anfrage auch nach (z.T. mehrfacher Anforderung) nicht zurück wird er in die höchste Versicherungsklasse eingestuft, also nach der Höchstbeitragsbemessungsgrenze. Werden die entsprechenden Beiträge nicht entrichtet, erfolgt nach zwei Monaten die Leistungseinschränkung, d.h. nur noch für Notfälle übernimmt die Krankenkasse die Leistung. Du bekommst inzwischen ALG-2, da gilt das nicht, du hast also derzeit keine Leistungseinschränkung.
Jetzt ist es aber so, dass diese Einstufung mit dem Höchstsatz nicht unbedingt endgültig ist. Es gibt inzwischen auch Urteile dazu die besagen, wenn die Einkommensverhältnisse auch rückwirkend nachgewiesen werden, dass dann auch der Beitrag entsprechend reduziert wird.
Du schreibst von einer Beitragschuld zwischen 6000 - 9000,00 € -darüber musst doch in der Vergangenheit irgendetwas schriftlich haben, z.B. wie sich die Summe zusammensetzt (Beiträge, Säumniszuschläge,Mahngebühren), auch sollte sich irgendwann mal der Gerichtsvollzieher bzw. das Hauptzollamt bei dir gemeldet haben.
Was deine Frage betrifft - https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html - hier kannst du nachlesen, dass monatlich 1% Säumniszuschläge anfallen, wären z.Zt. bei dir im günstigsten Fall 60,00 € nur dafür. Brutal gesagt, das mit den 50,00 € kannst du vergessen und da wird sich auch die Kasse nicht darauf einlassen.
Deine einzige Chance ist, die ganze Sache ggf. nochmals aufzurollen - vielleicht geht es auch nicht mehr ohne Rechtsanwalt.
Gruss
Czauderna

Whelve
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Re: GKV - Antwort kommt nicht

Beitragvon Whelve » 02.08.2021, 18:12

Czauderna hat geschrieben:Jetzt ist es aber so, dass diese Einstufung mit dem Höchstsatz nicht unbedingt endgültig ist. Es gibt inzwischen auch Urteile dazu die besagen, wenn die Einkommensverhältnisse auch rückwirkend nachgewiesen werden, dass dann auch der Beitrag entsprechend reduziert wird.
Du schreibst von einer Beitragschuld zwischen 6000 - 9000,00 € -darüber musst doch in der Vergangenheit irgendetwas schriftlich haben, z.B. wie sich die Summe zusammensetzt (Beiträge, Säumniszuschläge,Mahngebühren), auch sollte sich irgendwann mal der Gerichtsvollzieher bzw. das Hauptzollamt bei dir gemeldet haben.
Was deine Frage betrifft - https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html - hier kannst du nachlesen, dass monatlich 1% Säumniszuschläge anfallen, wären z.Zt. bei dir im günstigsten Fall 60,00 € nur dafür. Brutal gesagt, das mit den 50,00 € kannst du vergessen und da wird sich auch die Kasse nicht darauf einlassen.
Deine einzige Chance ist, die ganze Sache ggf. nochmals aufzurollen - vielleicht geht es auch nicht mehr ohne Rechtsanwalt.
Gruss
Czauderna


Also nachdem mein Familienversicherungsschutz endete habe ich die Einkommensanfrage der Krankenkasse ausgefüllt und zurückgeschickt. Habe in der Anfrage geschildert kein Einkommen zu haben, daraufhin haben sie mich trotzdem falsch eingestuft (auf 762,76€). Ende 2016 kam dann die erste Mahnung und Anfang 2017 lediglich eine Mitteilung über die Kostenerhöhung des Beitrags.
Seit dem habe ich keinen Brief mehr bekommen bzw. mich hat keiner erreicht.

Am 01.10.2017 bin ich in eine andere Stadt gezogen. Meine Eltern haben dann am 12.06.2018 einen Brief im Briefkasten gehabt wegen eines Ordnungsbegriffs (Vollstreckungsauftrag), der Mann konnte mich natürlich nicht antreffen da ich dort nicht mehr gewohnt habe, er hat allerdings eine Telefonnummer hinterlassen wo ich dann natürlich auch angerufen habe und ihm mitteilte, das ich umgezogen bin. Er sagte dann er sei nicht mehr zuständig für mich weil ich in einer anderen Stadt wohne und er würde das so weitergeben und es würde sich dann jemand bei mir melden.

Es hat sich aber niemand mehr gemeldet bis ich mich dann Arbeitslos beim Jobcenter gemeldet habe.
Am 06.07.2018 kam dann ein Brief "Mitteilung über das Ende des Ruhens der Leistungsansprüche".
Die ganze Zeit über kam dann kein einziger Brief bis zum 21.07.2020, in dem Sie mich auffordern Beiträge einschließlich Nebenforderungen in Höhe der von mir genannten ~9000€ zu bezahlen.
Habe dann erstmal eine Kostenaufstellung verlangt weil ich wissen wollte was genau ich da überhaupt bezahlen soll.
Sie haben dann noch zwei Kopien beigefügt: Beitragsbescheide (Brief 1 vom 26.05.2017) rückwirkend auf den Mindestbeitrag verrechnet und (Brief 2 vom 28.12.2017) auf den Höchstbetrag berechnet (fünf Monate 01.2018 - 31.05.2018).

Daraufhin habe ich den Antrag eingereicht, die Beiträge auf den Mindestbeitrag neu festzusetzen (für die genannten fünf Monate).
Und es kam keine Antwort. Ich wollte wissen ob der Antrag angenommen wurde bzw. ob neu berechnet wurde weshalb ich mich dann Online an die Krankenkasse gewendet habe.

Wie soll ich meine Schulden dann abbezahlen wenn 50€ nicht reichen? Mein Einkommen reicht dafür nicht aus und werden die Säumniszuschläge weiter berechnet auch wenn ich eine Ratenzahlung machen würde? Kannst du mir das ein wenig erläutern bitte :)
Edit: "Deine einzige Chance ist, die ganze Sache ggf. nochmals aufzurollen - vielleicht geht es auch nicht mehr ohne Rechtsanwalt.
" Was meinst du damit die Sache nochmal aufzurollen, bzw. was könnte ein Rechtsanwalt für mich tun?

Liebe Grüße
Whelve

Czauderna
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Re: GKV - Antwort kommt nicht

Beitragvon Czauderna » 02.08.2021, 18:29

Hallo,
wenn ich das richtig gelesen habe, dann wurde bis zum 31.12.2017 der Mindestbeitrag und für die Zeit vom 1.12.2018 - 31.05.2018 der Höchstbeitrag angesetzt, wobei es scheint, dass du bisher weder den Mindestbeitrag gezahlt hast ,noch den Höchstbeitrag. Das bedeutet, was die Zeiträume angeht und die Zeit bis 31.12.2017, besteht die Kassenforderung zu Recht, nur über die 5 Monate in 2018 besteht Unklarheit, warum da wieder der Höchstbeitrag berechnet wurde - ich vermute, erneute Einkommensprüfung und keine Antwort.
Deine konkrete Frage mit der Ratenzahlung - nur wenn die Kasse mit dir eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft, dann werden auch keine Säumniszuschläge weiterberechnet, aber wie ich schon geschrieben habe, mit 50,00 € mtl. wird das sehr wahrscheinlich nichts werden. Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass wir nur dann Vereinbarungen abgeschlossen haben, wenn die Schuld innerhalb von 12 Monate oder, in Ausnahmefälle in 24 Monate abgetragen wurden. Es gibt noch den Weg der Forderungsniederschlagung durch die Kasse, dazu bedarf es aber einer fruchtlosen Pfändung und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, d.h. wenn es auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist, dass die Beitragsschuld beglichen werden kann, dann kann die Kasse die Beitragsforderungen niederschlagen, im Endergebnis vergleichbar mit einer Privatinsolvenz. Ob das bei dir gemacht wird, das kann ich dir nicht sagen, schließlich bist du ja noch sehr jung und wirst hoffentlich nicht ewig im ALG-2 Bezug hängen bleiben. Ich kann mich nur wiederholen - Kontakt mit der Kasse suchen und klären, dann zur Schuldnerberatung (hatte ich oben vergessen) und ggf. Rechtsberatung einholen.
Gruss
Czauderna

Whelve
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Re: GKV - Antwort kommt nicht

Beitragvon Whelve » 02.08.2021, 19:11

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn ich das richtig gelesen habe, dann wurde bis zum 31.12.2017 der Mindestbeitrag und für die Zeit vom 1.12.2018 - 31.05.2018 der Höchstbeitrag angesetzt, wobei es scheint, dass du bisher weder den Mindestbeitrag gezahlt hast ,noch den Höchstbeitrag. Das bedeutet, was die Zeiträume angeht und die Zeit bis 31.12.2017, besteht die Kassenforderung zu Recht, nur über die 5 Monate in 2018 besteht Unklarheit, warum da wieder der Höchstbeitrag berechnet wurde - ich vermute, erneute Einkommensprüfung und keine Antwort.
Deine konkrete Frage mit der Ratenzahlung - nur wenn die Kasse mit dir eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft, dann werden auch keine Säumniszuschläge weiterberechnet, aber wie ich schon geschrieben habe, mit 50,00 € mtl. wird das sehr wahrscheinlich nichts werden. Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass wir nur dann Vereinbarungen abgeschlossen haben, wenn die Schuld innerhalb von 12 Monate oder, in Ausnahmefälle in 24 Monate abgetragen wurden. Es gibt noch den Weg der Forderungsniederschlagung durch die Kasse, dazu bedarf es aber einer fruchtlosen Pfändung und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, d.h. wenn es auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist, dass die Beitragsschuld beglichen werden kann, dann kann die Kasse die Beitragsforderungen niederschlagen, im Endergebnis vergleichbar mit einer Privatinsolvenz. Ob das bei dir gemacht wird, das kann ich dir nicht sagen, schließlich bist du ja noch sehr jung und wirst hoffentlich nicht ewig im ALG-2 Bezug hängen bleiben. Ich kann mich nur wiederholen - Kontakt mit der Kasse suchen und klären, dann zur Schuldnerberatung (hatte ich oben vergessen) und ggf. Rechtsberatung einholen.
Gruss
Czauderna


Danke für deine Antworten Czauderna, nach Schuldnerberatung hatte ich heute auch schon geschaut ob es bei mir in der Nähe etwas gibt. Ich werde erstmal deinem Vorschlag nachkommen und einen Brief zur Krankenkasse schicken damit ich sehe mit welcher Summe ich es zu tun habe und dann werde ich damit zur Schuldnerberatung gehen. Falls das nichts ist dann ist es die Rechtsberatung. Und nein ich habe nicht vor ewig vom Amt zu leben aber habe natürlich nach einer Möglichkeit gesucht etwas zu unternehmen. Danke Dir und ich wünsche noch einen schönen Abend.

Whelve


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