GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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IrisN
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GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon IrisN » 25.08.2021, 18:09

Hallo,
ich bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig und habe im Frühjahr 2021 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Dieser Vorgang ist noch in der Prüfung, aber meine Krankenkasse hat mir gestern geschrieben, dass ich die Versicherungsbedingungen für die KV für Rentner nicht erfülle. Somit bleibt mir, mich freiwillig zu versichern. HIerzu habe ich ein paar Fragen:

1.) Wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, und das womöglich rückwirkend ab Antragsdatum, dann verrechnet die Krankenkasse und die DRV doch das zuviel gezahlte Krankengeld mit der Erwerbsminderungsrente. Wie verhält es sich mit einer freiwilligen Kranken-Versicherung? Gilt das dann auch ab Antragsdatum/Bewilligungsdatum, wie die Rente? Heißt das, ich muß mit einer saftigen Nachzahlung an Krankenversicherungsbeiträgen rechnen?

2.) Ich hab mich nochmal genauer mit der 9/10 Regelung in der zweiten Arbeitshälfte beschäftigt. Mir fehlen einige Zeiten, um die Bedingungen für die KV für Rentner zu erfüllen. Ich war ein paar Jahre gar nicht berufstätig, auch nicht familienversichert, habe aber auch keine Kinder, die mitzählen könnten. Ich vermute mal, dass ich nicht berufstätig war, das spielt keine Rolle bei der Berechnung?

Und dann noch 3.) die Erwerbsminderungsrente wird - wenn überhaupt - voraussichtlich befristet gewährt. Wenn ich z.B. in drei Jahren einen Folgeantrag zur Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente stellen würde, wird dann neu gerechnet? Zählen die Zeiten der Erwerbsminderungsrente (3 Jahre als Beispiel) mit freiwilliger Krankenversicherung dann um evtl. doch noch in die KV für Rentner zu kommen?

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon Czauderna » 25.08.2021, 19:49

Hallo und willkommen im Forum

IrisN hat geschrieben:Hallo,
ich bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig und habe im Frühjahr 2021 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Dieser Vorgang ist noch in der Prüfung, aber meine Krankenkasse hat mir gestern geschrieben, dass ich die Versicherungsbedingungen für die KV für Rentner nicht erfülle. Somit bleibt mir, mich freiwillig zu versichern. HIerzu habe ich ein paar Fragen:

1.) Wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, und das womöglich rückwirkend ab Antragsdatum, dann verrechnet die Krankenkasse und die DRV doch das zuviel gezahlte Krankengeld mit der Erwerbsminderungsrente. Wie verhält es sich mit einer freiwilligen Kranken-Versicherung? Gilt das dann auch ab Antragsdatum/Bewilligungsdatum, wie die Rente? Heißt das, ich muß mit einer saftigen Nachzahlung an Krankenversicherungsbeiträgen rechnen?
nein, die Versicherung (Freiwillig) beginnt ab dem Tag, der auf den letzten Krankengeldtag folgt. Für den freiwilligen Beitrag bei der Krankenversicherung kannst du aber auch einen Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung beantragen, der beträgt z.Zt. 7,3% von der Rente
2.) Ich hab mich nochmal genauer mit der 9/10 Regelung in der zweiten Arbeitshälfte beschäftigt. Mir fehlen einige Zeiten, um die Bedingungen für die KV für Rentner zu erfüllen. Ich war ein paar Jahre gar nicht berufstätig, auch nicht familienversichert, habe aber auch keine Kinder, die mitzählen könnten. Ich vermute mal, dass ich nicht berufstätig war, das spielt keine Rolle bei der Berechnung?
doch, das kann eine Rolle spielen, aber entscheidend für die Voraussetzung zur KVdR. (9/10 Regelung) ist die Art der Versicherung in der zweiten Hälfte der Vorversicherungszeit, da muss nämlich 9/10 dieses Zeitraumes mit einer Versicherung (Familienversicherung) in einer GKV-Kasse nachgewiesen werden, ob das nun Zeiten mit oder ohne Beschäftigung waren, das spielt keine Rolle

Und dann noch 3.) die Erwerbsminderungsrente wird - wenn überhaupt - voraussichtlich befristet gewährt. Wenn ich z.B. in drei Jahren einen Folgeantrag zur Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente stellen würde, wird dann neu gerechnet? Zählen die Zeiten der Erwerbsminderungsrente (3 Jahre als Beispiel) mit freiwilliger Krankenversicherung dann um evtl. doch noch in die KV für Rentner zu kommen?

Wenn die Rente neu beantragt wird, gibt es einen neuen Tag der Rentenantragstellung, und demzufolge müsste dann auch neu gerechnet werden, wenn aber "nur" ein Verlängerungsantrag gestellt wird, ändert sich meiner Auffassung nach nichts (nach heutigem Recht), aber dazu sollte sich dann ggf. noch der eine oder die andere, aktive Experte/in noch zu Wort melden.

Ich habe hier noch einen interessanten Artikel für dich gefunden, vielleicht trifft ja das für dich zu - https://www.rentenberater-telschow.de/wissenswertes/besonderheiten-bei-erwerbsminderung/rente-neben-krankengeld/
Gruss
Czauderna

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon IrisN » 26.08.2021, 09:25

Vielen Dank für die Info. Dass ich einen Zuschuß zur Krankenversicherung über die DRV erhalten kann, ist schon mal eine Hilfe.
Meine Krankenkasse hat - bis jetzt - das Krankengeld auch nicht gekürzt.

Aber was bedeutet "...die Versicherung (Freiwillig) beginnt ab dem Tag, der auf den letzten Krankengeldtag folgt" ?

Ich frage deshalb, weil mir schon mitgeteilt wurde, dass eine Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ab diesem Zeitpunkt dann zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führt. Krankenkasse und DRV verrechnen das dann miteinander, so dass ich kein Krankengeld zurückzahlen muß.

Nur, was ist der letzte Krankengeldtag? Ist es der Tag, bevor die Erwerbsminderungsrente beginnt?
Oder ist es der, an dem ich tatsächlich noch Krankengeld erhalten habe?

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon Czauderna » 26.08.2021, 09:52

Hallo,
also ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass wir in dem Moment, wo wir von der Rentenbewilligung Kenntnis erhalten haben, kein Krankengeld mehr ausgezahlt haben, d.h., der Tag, für den wir zuletzt Krankengeld gezahlt hatten, das war dann auch der letzte Tag. Natürlich war das immer nur dann der Fall, wenn die Rente auch rückwirkend gewährt wurde.
Im Rentenbescheid an die Versicherten stand dann, ab wann die Rentenversicherung mit der regelmäßigen Auszahlung der Rente beginnen wird.
Der Betrag von Rentenbeginn - bis zur regelmäßigen Auszahlung wurde mit dem Erstattungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und die sich ggf. ergebende Differenz dann an die Versicherten ausgezahlt.
Gruss
Czauderna

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon Rossi » 26.08.2021, 14:57

Richtig, sobald die GKV die Mitteilung über diese Rentenbewilligung erhält, gibt es kein Krankengeld mehr.

Ein kleines Beispiel:

- Krankengeld bislang bis zum 31.07.2021 bewilligt
- 28.08.2021 Bescheid DRV über Erwerbsminderungsrente

Ergebnis:
- Krankengeld bis 31.07.2021
- Mitgliedschaft über Krankengeld bis 31.07.2021
- freiw. Krankenversicherung ab 01.08.2021
- Beitragszuschuss freiw. Kv. ab 01.08.2021

Dann zum Thema Fortzahlungsantrag der Erwerbsminderungsrente.

Die Erwerbsminderungsrente ist befristet bewilligt bis zum 31.07.2023. Die Voraussetzungen für die KVdR lagen seinerzeit nicht vor.

Am 01.04.2023 wird die Fortzahlung der Erwerbsminderungsrente ab dem 01.07.2023 beantragt. Dieser Fortzahlungsantrag löst entgegen von Czauderna´s Ansicht sehrwohl eine neue KVdR-Prüfung aus, da es ein Rentenantrag ist. Dies steht auch sehr deutlich im dem GR zur KVdR des SpiBu´s drinne.

Es ist somit eine neue Rahmenfrist zu bilden, die dazu führen kann, dass am 01.04.2023 (Tag des Rentenantrages / Fortzahlungsantrag) die 9/10 belegt sind und somit die KVdR ab dem 01.04.2023 (Tag der Rentenantragstellung) einzutragen ist.

Davon habe ich schon zig Fälle gehabt. Es kann aber sein, dass die Kasse dies nicht auf dem Schirm hat (Fortzahlungsantrag löst neue KVdR-Berechnung) aus. Jenes hatte ich schon mehrfach!

Bevor der Fortzahlungsantrag gestellt wird, sollte man sich ggf. selber ausrechnen, ob an diesem Tag die 9/10 erfüllt werden. Dort habe ich in der Praxis auch schon Fälle gehabt. Ich habe es exakt ausgerechnet und genau den Tag bestimmt, an dem die Voraussetzungen (9/10 Belegung) vorliegen.

Dann mal eine andere Frage?

Wo sind denn die Lücken, bzw. wann bist Du nicht versichert gewesen?!?

IrisN
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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon IrisN » 26.08.2021, 17:37

Herzlichen Dank erstmal für die ausführliche Erklärung. In Deinem Beispiel ist das Datum des Bescheides der DRV relevant. Ist das immer so? Dann könnte ich wohl tatsächlich erstmal ruhiger schlafen.

Meine Sorge war, wie schaut es denn aus, wenn der Bescheid zwar am 27
28.8. kommt, aber der Beginn der Rente rückwirkend gewährt wird? Bei meinem Antrag auf Schwerbehinderung vor ein paar Jahren wurde diese z.B. auch rückwirkend gewährt. Um beim Beispiel zu bleiben:
Krankengeld bislang bewilligt bis zum 31.7.2021
28.08.2021 Bescheid der DRV Erwerbsminderungsrente
aber Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ist rückwirkend ab Antragsdatum 17.3.2021


Zur Frage der Lücken, nach meiner eigenen Rechnung (Start Erwerbsleben Ende August 1979 bis Antragsdatum Rente 17.3.2021) sind das 498 Monate
(= 249 Monate hälftig, oder 7480 Tage). Kinder hab ich keine.

In der zweiten Hälfte war ich von 1.7.2003 bis 31.12.2007 wegen selbständiger Tätigkeit privat krankenversichert.
2008, 2009 und bis 25.4.2010 war ich gar nicht berufstätig, aber weiter privat krankenversichert.
Ab 26.4.2010 bis April 2020 war ich pflichtversichert in der KV, seit April 2020 bis heute bin ich AU.

Als ich die Info von der Krankenkasse bekam, konnte ich das erst gar nicht glauben, denn ich war in meinem Erwerbsleben mehr in der GKV als privat versichert, dies aber eben in der zweiten Hälfte. So fehlen wohl noch einige Jahre, die ich auch bei einer Verlängerung in drei Jahren eher nicht zusammenbekommen würde. Da liegt die Chance dann eher auf der Altersrente, bis dahin könnte das eher klappen.

Auf den ersten Blick erscheint es ja nahezu gleich - pflichtversichert oder freiwillig, das macht erstmal den gleichen Betrag. Aber als freiwillig Versicherte kann ich den Freibetrag für die Betriebsrente nicht in Anspruch nehmen, und bei einem möglichen 450 Euro-Job ist der wohl zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente hinzuzurechnen. Das summiert sich dann schon ganz gewaltig.

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon ratte1 » 26.08.2021, 19:05

Hallo IrisN,

bei einer freiwilligen Versicherung spielt das Einkommen aus einem 450 Euro Job für die Krankenversicherung keine Rolle. Es sind hieraus nur Beiträge zur Pflegeversicherung zu leisten.

MfG

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon IrisN » 27.08.2021, 12:59

Ich habe nochmal eine Frage an Rossi.
In Deinem Beispiel ist das Datum des Bescheides der DRV relevant. Ist das immer so? Dann könnte ich wohl tatsächlich erstmal ruhiger schlafen.
Ich hab im vorherigen Post Dein Beispiel etwas abgeändert und würde mich freuen, wenn Du hierzu noch einmal etwas sagen könntest.

Vielen Dank auch ratte1, das entspannt die Lage durchaus.

ratte1
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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon ratte1 » 27.08.2021, 18:10

Hallo,

bei Bezug des Krankengeldes bis 31.07.21 bleibt die Pflicht-Mitgliedschaft gemäß § 192 SGB V auch bis zum 31.07.21 erhalten. Die freiwillige Versicherung würde sich daran anschließen, also am 01.08.21 beginnen.

MfG

ratte1

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon Rossi » 27.08.2021, 20:31

Ja, das Datum des Rentenbescheides ist immer maßgeblich.

Das hängt einfach mit den gesetzlichen Bestimmungen zusammen.

Denn gem. § 50 SGB V besteht kein Krankengeldanspruch, wenn jemand eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht.

Sobald die Kasse von der Rentenbewilligung erfährt, ist Feierabend mit dem Krankengeld.

Rossi
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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon Rossi » 27.08.2021, 20:55

Ach ja!

Aufgrund der relativ großen Lücken (private Krankenversicherung) wird es mit an Sicherheit angrenzende Wahrscheinlichkeit nicht dazu führen, dass im Rahmen des Fortzahlungsantrages in 3 Jahren hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente (neue KVdR-Berechnung), dass die Voraussetzungen der 9/10 Belegung erfüllt sind.

Vermutlich erst beim Übergang zur Altersrente.

Aber dies kann man gezielt mit einem KVdR-Rechner berechnen.

Guckst Du hier:

https://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/KVdR/

Dort kannst Du die Daten einfach eingeben, alles andere macht der Rechner.

Du kannst auch Versicherungszeiten außerhalb der Rahmenfrist eingeben, dass ist alles kein Problem. Der Rechner erkennt dies automatisch und rechnet nur Zeiten innerhalb der Rahmenfrist. Er rechnet nur anhand des vorgegebenen Datums des Rentenantrages, da dort die Frist bzw. die Rahmenfrist endet.

D.h., Du gibst dort einfach den letzten Zeitraum der Versicherung in der GKV ab dem 26.04.2010 bis bspw. 31.12.2035 fiktives Enddatum ein. Das ist kein Problem. Dann änderst Du das Datum der Rentenantragstellung (bspw. Fortzahlung der Erwerbsminderungsrente oder Übergang zur Altersrente). Der Rechner rechnet dann neu!

Ach ja, das Teil ist meine Produktion! Ich habe schon einigen Krankenkassen in Deutschland diesen Rechner zur Verfügung gestellt, weil sie einfach nicht in der Lage waren, einen eigenen vernünftigen Rechner zu basteln. Jede Kasse in Deutschland bastelt sich offensichtlich einen eigenen Rechner. Du wirst es nicht glauben, aber bei diesen eigenen Bastellungen kommen unterschiedliche Ergebnisse heraus!!!

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon GS » 27.08.2021, 21:15

rossi schreibt
Ach ja, das Teil ist meine Produktion! Ich habe schon einigen Krankenkassen in Deutschland diesen Rechner zur Verfügung gestellt, weil sie einfach nicht in der Lage waren, einen eigenen vernünftigen Rechner zu basteln. Jede Kasse in Deutschland bastelt sich offensichtlich einen eigenen Rechner. Du wirst es nicht glauben, aber bei diesen eigenen Bastellungen kommen unterschiedliche Ergebnisse heraus!!!
Ja, so läuft es. Manchmal muss man die Sache selbst in die Hand nehmen, um etwas in der Hand - oder im Kasten - zu haben.

IrisN
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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon IrisN » 28.08.2021, 11:11

Vielen Dank für die Infos! :)

Ich weiß, sobald die Krankenkasse von einer Bewilligung erfährt, stellt sie die Zahlung ein. Die Krankenkasse wird höchstwahrscheinlich vor mir davon Kenntnis erlangen.
Da die Krankenkasse mit der DRV die zuviel gezahlten Krankengeldbeiträge verrechnet, machte ich mir Sorgen um die für diesen Zeitraum relevanten Krankenkassenbeiträge. Das ist ja dann vom Tisch, weil das Bescheid-Datum relevant ist. Da fällt mir aber ein Stein vom Herzen!!

Ich habe natürlich gleich mal den KVdR-Rechner ausprobiert. Sensationelles Tool! Herzlichen Dank dafür.
Allerdings hat es mir auch gezeigt, dass ich in diesem Leben, selbst beim Übergang in die Regel-Altersrente mit fast 67 Jahren, wohl nicht mehr die Vorversicherungszeiten erreichen werde.
Auch wenn durch die künftigen Erwerbsminderungszeiten z.B. 6 Jahre in der GKV dazu kämen, rutscht aber die Rahmenfrist für die zweite Hälfte bei neuer Rentenantragstellung nach hinten. Hat zur Konsequenz, dass vormals berücksichtigte GKV-Zeiten wegfallen und sich so an den fehlenden Jahren nichts wesentlich ändert. :cry:

Rossi
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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente

Beitragvon Rossi » 28.08.2021, 16:57

Okay, IrisN, dann ist es eben so. Daran kann man leider nichts ändern.

Aber dafür wurde das Tool extra konzipiert, um es selber ausrechnen zu können, bzw. lenken und steuern!!!

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Re: GKV und Erwerbsminderungsrente *neu*

Beitragvon IrisN » 12.10.2021, 10:22

Hallo,
vorige Woche habe ich meinen Bescheid bekommen und erhalte nun ab November volle Erwerbsminderungsrente, und zwar bis zur Regelaltersrente in 2030. In meinem Bescheid sind die Daten so aufgelistet, dass die Rentenversicherung die hälftigen Beiträge zur Krankenversicherung an diese abführt und mir dann den sog. "Nettobetrag" auf mein Konto auszahlt.

Die Krankenkasse wiederum hat mir eröffnet, dass meine Krankenversicherung im September (ab Bescheiddatum) endete und sie mich freiwillig weiterversichern möchte. Was stimmt denn nun?
Ich hatte ja bereits den KVdR Rechner mit Daten gefüttert und wenn es so ist, dass ich das Datum der Antragstellung für die Rente eingeben muß, dann hat die Krankenkasse eigentlich Recht.


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