GKV und Erwerbsminderungsrente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
Die Krankenkasse wiederum hat mir eröffnet, dass meine Krankenversicherung im September (ab Bescheiddatum) endete und sie mich freiwillig weiterversichern möchte. Was stimmt denn nun?
Ich hatte ja bereits den KVdR Rechner mit Daten gefüttert und wenn es so ist, dass ich das Datum der Antragstellung für die Rente eingeben muß, dann hat die Krankenkasse eigentlich Recht.
ja, hat sie - während Zeiten der Pflichtversicherung, bei dir also die Zeit des Krankengeldbezugs werden seitens der Rentenversicherung die Beiträge für die Renten rückwirkend einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Da endet aber, wenn es nicht zur KVdR kommt, sondern zu einer freiwilligen Weiterversicherung, wie in deinem Fall, dann muss der Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung beantragt werden und dieser wird dann zusammen mit der Rente ausbezahlt.
Gruss
Czauderna
Die Krankenkasse wiederum hat mir eröffnet, dass meine Krankenversicherung im September (ab Bescheiddatum) endete und sie mich freiwillig weiterversichern möchte. Was stimmt denn nun?
Ich hatte ja bereits den KVdR Rechner mit Daten gefüttert und wenn es so ist, dass ich das Datum der Antragstellung für die Rente eingeben muß, dann hat die Krankenkasse eigentlich Recht.
ja, hat sie - während Zeiten der Pflichtversicherung, bei dir also die Zeit des Krankengeldbezugs werden seitens der Rentenversicherung die Beiträge für die Renten rückwirkend einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Da endet aber, wenn es nicht zur KVdR kommt, sondern zu einer freiwilligen Weiterversicherung, wie in deinem Fall, dann muss der Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung beantragt werden und dieser wird dann zusammen mit der Rente ausbezahlt.
Gruss
Czauderna
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo Czauderna,
danke für die Info. Menno, das hätte man ja auch genau so im Bescheid erklären können... Denn so, wie Du das erklärst, ist das ja absolut nachvollziehbar.
Für den Beitragszuschuß bei der Rentenversicherung gibt es ein Formular, hab ich gesehen.
Kann man eigentlich für Betriebsrenten auch hälftigen Beitragszuschuß bei der Rentenversicherung beantragen? Hier weiß ich ja noch gar nicht, welcher Betrag an Betriebsrente auf mich zukommen wird.
Viele Grüße
Iris
danke für die Info. Menno, das hätte man ja auch genau so im Bescheid erklären können... Denn so, wie Du das erklärst, ist das ja absolut nachvollziehbar.
Für den Beitragszuschuß bei der Rentenversicherung gibt es ein Formular, hab ich gesehen.
Kann man eigentlich für Betriebsrenten auch hälftigen Beitragszuschuß bei der Rentenversicherung beantragen? Hier weiß ich ja noch gar nicht, welcher Betrag an Betriebsrente auf mich zukommen wird.
Viele Grüße
Iris
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
Kann man eigentlich für Betriebsrenten auch hälftigen Beitragszuschuß bei der Rentenversicherung beantragen? Hier weiß ich ja noch gar nicht, welcher Betrag an Betriebsrente auf mich zukommen wird.
nein, bei Betriebsrenten muss der Rentenbezieher/in den vollen Beitrag selbst zahlen, je nach Kasse können das ca. 18,5% sein (incl. Pflegeversicherung)
wobei es einen Freibetrag in Höhe von derzeit - 164,50 € gibt[url].https://www.tk.de/firmenkunden/versiche ... ei-2033042[/url] - gilt nur für Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna
Kann man eigentlich für Betriebsrenten auch hälftigen Beitragszuschuß bei der Rentenversicherung beantragen? Hier weiß ich ja noch gar nicht, welcher Betrag an Betriebsrente auf mich zukommen wird.
nein, bei Betriebsrenten muss der Rentenbezieher/in den vollen Beitrag selbst zahlen, je nach Kasse können das ca. 18,5% sein (incl. Pflegeversicherung)
wobei es einen Freibetrag in Höhe von derzeit - 164,50 € gibt[url].https://www.tk.de/firmenkunden/versiche ... ei-2033042[/url] - gilt nur für Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Ich hab nochmal eine Rückfrage zum Freibetrag für Betriebsrenten.
Dieser gilt für die pflichtversicherten Rentner und nicht für die freiwillig versicherten, richtig?
Ist das bei jeder Krankenkasse so oder haben sie ihre eigenen Regelungen, wie z.B. der Zusatzbeitrag?
Dieser gilt für die pflichtversicherten Rentner und nicht für die freiwillig versicherten, richtig?
Ist das bei jeder Krankenkasse so oder haben sie ihre eigenen Regelungen, wie z.B. der Zusatzbeitrag?
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
ja, das ist bei allen Kassen so - der Freibetrag gilt nur für pflichtversicherte Rentner.
Gruss
Czauderna
IrisN hat geschrieben:Ich hab nochmal eine Rückfrage zum Freibetrag für Betriebsrenten.
Dieser gilt für die pflichtversicherten Rentner und nicht für die freiwillig versicherten, richtig?
Ist das bei jeder Krankenkasse so oder haben sie ihre eigenen Regelungen, wie z.B. der Zusatzbeitrag?
ja, das ist bei allen Kassen so - der Freibetrag gilt nur für pflichtversicherte Rentner.
Gruss
Czauderna
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
ich habe nun die freiwillige Krankenversicherung beantragt. Die Krankenkasse hat mir geschrieben, dass die Pflichtversicherung mit dem Datum der letzten Krankmeldung endete, was fast identisch ist mit dem Datum des Bescheids der Rentenversicherung.
Ich hab nun auch Betriebsrente beantragt und werde diese auch rückwirkend ausgezahlt bekommen, weil die Erwerbsminderungsrente ebenfalls rückwirkend ab Antragsdatum gewährt wird. Da ich auf die Betriebsrente ja in vollem Umfang KV/PV-Beiträge entrichten muß, stellt sich mir nun die Frage, wie das abgerechnet wird.
Die Auszahlung und Nachzahlung der Betriebsrente wird ja in einen Zeitraum fallen, in dem ich schon freiwillig versichert bin, in Prinzip ja heute schon. Aber ein Teil der Nachzahlung ist ja eigentlich für einen Zeitrahmen, in dem ich noch pflichtversichert war. Wie ist denn hier die Vorgehensweise, wird das abgegrenzt?
Viele Sonntagsgrüße
Iris
ich habe nun die freiwillige Krankenversicherung beantragt. Die Krankenkasse hat mir geschrieben, dass die Pflichtversicherung mit dem Datum der letzten Krankmeldung endete, was fast identisch ist mit dem Datum des Bescheids der Rentenversicherung.
Ich hab nun auch Betriebsrente beantragt und werde diese auch rückwirkend ausgezahlt bekommen, weil die Erwerbsminderungsrente ebenfalls rückwirkend ab Antragsdatum gewährt wird. Da ich auf die Betriebsrente ja in vollem Umfang KV/PV-Beiträge entrichten muß, stellt sich mir nun die Frage, wie das abgerechnet wird.
Die Auszahlung und Nachzahlung der Betriebsrente wird ja in einen Zeitraum fallen, in dem ich schon freiwillig versichert bin, in Prinzip ja heute schon. Aber ein Teil der Nachzahlung ist ja eigentlich für einen Zeitrahmen, in dem ich noch pflichtversichert war. Wie ist denn hier die Vorgehensweise, wird das abgegrenzt?
Viele Sonntagsgrüße
Iris
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
in der Regel ist es so, dass die Zahlstelle für die Zeit der Pflichtversicherung die KV- und PV-Beiträge einbehalten und an die Kasse abführen muss. Darüber informiert wird sie von der Krankenkasse direkt. Ab dem Tag der freiwilligen Versicherung endet die Einzugspflicht durch die Zahlstelle.
Gruss
Czauderna
in der Regel ist es so, dass die Zahlstelle für die Zeit der Pflichtversicherung die KV- und PV-Beiträge einbehalten und an die Kasse abführen muss. Darüber informiert wird sie von der Krankenkasse direkt. Ab dem Tag der freiwilligen Versicherung endet die Einzugspflicht durch die Zahlstelle.
Gruss
Czauderna
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo Czauderna,
ich habe Deine Antwort jetzt ein paar mal gelesen aber sorry, ich glaube, das habe ich nicht verstanden.
Wenn ich ab 1.10. freiwillig versichert bin und ab dann sowohl Erwerbsminderungsrente als auch Betriebsrente erhalte, aber beides rückwirkend zum März...dann wird die Erwerbsminderungsrente ab März mit den Krankengeldzahlungen bis 1.10. verrechnet
Aber die Betriebsrente kommt doch neu dazu. Hier muß ich doch selbst Krankenversicherung/Pflegeversicherung darauf zahlen und dies der Krankenversicherung dann auch selbst melden, wenn ich eine Nachzahlung verhindern möchte.
Ab 1.10. bekomme ich also Betriebsrente und die Krankenkasse erhält Beiträge hieraus.
Aber für die Zeit von März bis 1.10. fällt das doch nicht in die freiwillige Versicherung und so düften darauf dann auch keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Oder?
ich habe Deine Antwort jetzt ein paar mal gelesen aber sorry, ich glaube, das habe ich nicht verstanden.
Wenn ich ab 1.10. freiwillig versichert bin und ab dann sowohl Erwerbsminderungsrente als auch Betriebsrente erhalte, aber beides rückwirkend zum März...dann wird die Erwerbsminderungsrente ab März mit den Krankengeldzahlungen bis 1.10. verrechnet
Aber die Betriebsrente kommt doch neu dazu. Hier muß ich doch selbst Krankenversicherung/Pflegeversicherung darauf zahlen und dies der Krankenversicherung dann auch selbst melden, wenn ich eine Nachzahlung verhindern möchte.
Ab 1.10. bekomme ich also Betriebsrente und die Krankenkasse erhält Beiträge hieraus.
Aber für die Zeit von März bis 1.10. fällt das doch nicht in die freiwillige Versicherung und so düften darauf dann auch keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Oder?
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
Aber die Betriebsrente kommt doch neu dazu. Hier muß ich doch selbst Krankenversicherung/Pflegeversicherung darauf zahlen und dies der Krankenversicherung dann auch selbst melden, wenn ich eine Nachzahlung verhindern möchte.
Die Zahlstelle der Betriebsrente hat dich sicher gefragt, wo du krankenversichert bist. Die Zahlstelle meldet nun der Krankenkasse ab wann die Betriebsrente bewilligt wurde und die Krankenkasse teilt der Zahlstelle mit , ab wann die Zahlstelle die Beiträge abführen muss. Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle auch mit, wann diese Abführungspflicht endet, nämlich mit Beginn der freiwilligen Versicherung.
Ab Beginn der freiwilligen Versicherung zählt die Betriebsrente zum beitragspflichtigen Einkommen und du musst dafür Beiträge zahlen.
Gruss
Czauderna
Aber die Betriebsrente kommt doch neu dazu. Hier muß ich doch selbst Krankenversicherung/Pflegeversicherung darauf zahlen und dies der Krankenversicherung dann auch selbst melden, wenn ich eine Nachzahlung verhindern möchte.
Die Zahlstelle der Betriebsrente hat dich sicher gefragt, wo du krankenversichert bist. Die Zahlstelle meldet nun der Krankenkasse ab wann die Betriebsrente bewilligt wurde und die Krankenkasse teilt der Zahlstelle mit , ab wann die Zahlstelle die Beiträge abführen muss. Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle auch mit, wann diese Abführungspflicht endet, nämlich mit Beginn der freiwilligen Versicherung.
Ab Beginn der freiwilligen Versicherung zählt die Betriebsrente zum beitragspflichtigen Einkommen und du musst dafür Beiträge zahlen.
Gruss
Czauderna
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die Erläuterungen
Ich wünsche Dir eine schöne Woche!
Viele Grüße, Iris
vielen Dank für die Erläuterungen
Ich wünsche Dir eine schöne Woche!
Viele Grüße, Iris
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
ich hab jetzt doch nochmal eine Rückfrage. Ich habe mich ja rückwirkend freiwillig krankenversichert (27. September). Während ich also noch auf die erste Rentenzahlung warte, die soll im November erfolgen, habe ich schon eine Info und auch die Zahlung einer Betriebsrente erhalten.
Dabei ist mir aufgefallen, dass bei der Betriebsrente bereits Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgezogen wurden - und hoffentlich an die Krankenkassen weitergegeben wurden. Der Differenzbetrag wurde mir überwiesen. Ich hatte das eigentlich so verstanden, als müßte ich die Krankenkassenbeiträge für die Betriebsrente auch selbst zahlen, wie die für die Rente auch?
Und merkwürdig finde ich auch den Betrag, von 205 Euro brutto wurden mir gerade mal 14 Euro für Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgezogen. Da kann doch etwas nicht stimmen?
ich hab jetzt doch nochmal eine Rückfrage. Ich habe mich ja rückwirkend freiwillig krankenversichert (27. September). Während ich also noch auf die erste Rentenzahlung warte, die soll im November erfolgen, habe ich schon eine Info und auch die Zahlung einer Betriebsrente erhalten.
Dabei ist mir aufgefallen, dass bei der Betriebsrente bereits Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgezogen wurden - und hoffentlich an die Krankenkassen weitergegeben wurden. Der Differenzbetrag wurde mir überwiesen. Ich hatte das eigentlich so verstanden, als müßte ich die Krankenkassenbeiträge für die Betriebsrente auch selbst zahlen, wie die für die Rente auch?
Und merkwürdig finde ich auch den Betrag, von 205 Euro brutto wurden mir gerade mal 14 Euro für Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgezogen. Da kann doch etwas nicht stimmen?
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
auch für die Betriebsrente ist während der Zeit der Pflichtversicherung nach Mitteilung der Krankenkasse von der Zahlstelle der Beitrag einzubehalten
und an die Krankenkasse abzuführen. Bei Beginn der freiwilligen Versicherung müsste die Krankenkasse der Zahlstelle mitteilen, dass die Beitragsabführungspflicht endet. Ich empfehle dir, bei der Kasse nachzuhören.
Warum das so wenig ist ergibt sich aus dem Freibetrag, der in diesem Jahr bei 164,50 € liegt, d.h. bei dir wären danach nur für 40,50 € Beiträge zu entrichten, aber Achtung, das gilt nur für versicherungspflichtige Bezieher, bei der freiwilligen Versicherung wären die gesamten 205,00 € beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
auch für die Betriebsrente ist während der Zeit der Pflichtversicherung nach Mitteilung der Krankenkasse von der Zahlstelle der Beitrag einzubehalten
und an die Krankenkasse abzuführen. Bei Beginn der freiwilligen Versicherung müsste die Krankenkasse der Zahlstelle mitteilen, dass die Beitragsabführungspflicht endet. Ich empfehle dir, bei der Kasse nachzuhören.
Warum das so wenig ist ergibt sich aus dem Freibetrag, der in diesem Jahr bei 164,50 € liegt, d.h. bei dir wären danach nur für 40,50 € Beiträge zu entrichten, aber Achtung, das gilt nur für versicherungspflichtige Bezieher, bei der freiwilligen Versicherung wären die gesamten 205,00 € beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
GKV und Erwerbsminderungsrente - Erhöhung und Zusatzbeitrag?
Hallo und ein frohes neues Jahr an alle
Ich bin freiwillig krankenversichert beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente. Ich bekomme einen Zuschlag zur Krankenversicherung von der DRV. Wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht oder - wie aktuell - ihren Zusatzbeitrag, muß ich einen neuen Antrag bei der DRV stellen oder läuft das automatisch?
Viele Grüße
IrisN
Ich bin freiwillig krankenversichert beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente. Ich bekomme einen Zuschlag zur Krankenversicherung von der DRV. Wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht oder - wie aktuell - ihren Zusatzbeitrag, muß ich einen neuen Antrag bei der DRV stellen oder läuft das automatisch?
Viele Grüße
IrisN
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
nein, da musst du einen neuen Antrag stellen, jedenfalls war das zu meiner aktiven Zeit noch so gewesen.
Gruss
Czauderna
nein, da musst du einen neuen Antrag stellen, jedenfalls war das zu meiner aktiven Zeit noch so gewesen.
Gruss
Czauderna
Re: GKV und Erwerbsminderungsrente
Hallo,
Im umgekehrten Fall - der Zusatzbeitrag sinkt - bist Du sogar verpflichtet, dies anzuzeigen, weil der Zuschuss sonst höher bliebe als es Dir dann neuerdings zustünde.
Gruß
von GS
Das kann ich bestätigen. Ohne Antrag bliebe es beim derzeitigen, niedrigeren Zuschuss.Czauderna schreibt:
...nein, da musst du einen neuen Antrag stellen ...
Im umgekehrten Fall - der Zusatzbeitrag sinkt - bist Du sogar verpflichtet, dies anzuzeigen, weil der Zuschuss sonst höher bliebe als es Dir dann neuerdings zustünde.
Gruß
von GS
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