Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Waltraud R » 06.09.2021, 15:23

Nach 2jährigem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente hat meine Schwester einen Verlängerungsantrag gestellt, und hat nun die Bewilligung für eine teil-Erwerbsminderungsrente bekommen. Das ist absolut ok, da sich ihr Gesundheitszustand auch gebessert hat. Sie wird sich dann auch bei der Arbeitsagentur für einen ALG1-Bezug arbeitslos melden.

Für folgende Frage bekommen wir nun sehr widersprüchliche Informationen:
Wer ist denn künftig für die Krankenversicherung zuständig? Bei der vollen Erwerbsminderungsrente war sie freiwillig bei der GKV versichert.
Bei ALG1-Bezug ist sie doch aber grundsätzlich pflichtversichert oder nicht?
Oder zählt die freiwillige Krankenversicherung, die sie bei voller Erwerbsminderung innehatte?

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Czauderna » 06.09.2021, 15:58

Hallo,
nein, bei ALG-1 Bezug ist die Pflichtversicherung über das Arbeitsamt vorrangig.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Waltraud R » 06.09.2021, 16:09

Hallo Czauderna,
danke für die Information.
Man bekommt dann auch keinen Zuschuß für Krankenversicherung über die DRV mehr, richtig?
Viele Grüße
Walti

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Czauderna » 06.09.2021, 16:17

Waltraud R hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für die Information.
Man bekommt dann auch keinen Zuschuß für Krankenversicherung über die DRV mehr, richtig?
Viele Grüße
Walti

Hallo,
die Rente bleibt beitragspflichtig, den Zuschuss gibt es in dieser Form dann nicht mehr, aber in der anderen, denn bei einer vorrangigen Pflichtversicherung behält die Rentenversicherung den Versichertenanteil ein, ergänzt ihn um den Beitragszuschuss und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab, ergo gibt es den Zuschuss doch noch.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Waltraud R » 06.09.2021, 16:46

Das mußte ich erst ein paar Mal lesen, aber ich glaube, jetzt habe ich es verstanden. Danke, Czauderna.
Nun tut sich gleich noch eine Folge-Frage auf, die sich aus dem oberen Satz "Pflichtversicherung ist vorrangig" ergeben hat.

Normalerweise geht bei einer freiwilligen Krankenversicherung eine Einmalzahlung der Riester-Rente z.B., dann direkt in die versicherungspflichtigen Einnahmen. Wie wäre das in dem hier geschilderten Fall? Meine Schwester kann für 2 Jahre ALG1 bekommen, sie ist bald 59 Jahre alt und sie kann ab 60 Jahren die Riester-Rente in Anspruch nehmen. Sie würde gern die Einmalzahlung wählen, muß sie dann hierfür Krankenversicherungsbeiträge abführen oder spielt das keine Rolle, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert ist?

Viele Grüße
Walti

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Czauderna » 06.09.2021, 16:56

Hallo,
bei Kapitalisierung eines Versorgungsbezuges besteht eine grundsätzliche Beitragspflicht für 120 Kalendermonate ab Auszahlung, d.h. der beitragspflichtige Anteil des Versorgungsbezuges wird durch 120 geteilt und wenn dann die Freigrenze von (derzeit) 164,50 € überschritten wird und kein weiterer Versorgungsbezug vorliegt, dann muss für den,diese Grenze überschreitenden Betrag Beitrag entrichtet werden.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Waltraud R » 07.09.2021, 08:20

Guten Morgen, Czauderna,
bedeutet das, dass bei Kapitalisierung eines Versorgungsbezuges immer diese Beitragspflicht für 120 Kalendermonate besteht, egal ob freiwillig oder pflichtversichert in der Krankenversicherung?
Und dass der einzige Unterschied dann dieser Freibetrag ist, den es ja bei der freiwilligen Versicherung nicht hat?

Riester-Rente ist ja auch Versorgungsbezug - glaub ich - macht es da einen Unterschied, wenn meine Schwester das immer selbst bezahlt hat und nie der Arbeitgeber?
Viele Grüße
Walti

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Czauderna » 07.09.2021, 09:30

Hallo,
der Grundsatz lautet - war ein Arbeitgeber irgendwann im Laufe der Zeit beteiligt, dann handelt es sich um einen Versorgungsbezug und dann greift die 120er Regelung, ansonsten wäre es eine private Rentenversicherung und dann ist der Zeitpunkt der Auszahlung entscheidend und das aktuelle bestehende Versicherungsverhältnis.
Mein Rat - am besten und verbindlichsten wäre es, mit der Kasse Kontakt aufzunehmen und das abzuklären, ob es sich hier um einen Versorgungsbezug handelt oder nicht.
>Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung bei hälftiger Erwerbsminderungsrente /+ALG1

Beitragvon Waltraud R » 08.09.2021, 12:09

Vielen Dank für die Info. Wir hatten unterschiedliche Informationen erhalten, auch von der Krankenkasse.
Aber dank Dir sind wir jetzt um einiges schlauer!
Viele Grüße Walti


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