Wechsel von PKV zu GKV mit 54 - Eure Erfahrungen mit Versicherern

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Milan11
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Wechsel von PKV zu GKV mit 54 - Eure Erfahrungen mit Versicherern

Beitragvon Milan11 » 09.09.2021, 21:31

Hallo liebe Community,

hier im Forum werden ja immer wieder Fälle besprochen, bei denen privat Krankenversicherte wenige Monate vor ihrem 55. Lebensjahr über die Aufnahme einer unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von der PKV in die GKV wechseln möchten. (Ab dem 55. Lebensjahr wäre ein solcher Wechsel in die GKV über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ja nicht mehr möglich.)

Wenn diese Personen diesen Job einige Monate später z.B. durch Kündigung wieder verlieren, sollte ja dann die obligatorischen Anschlussversicherung ermöglichen, dass sie als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben können, bzw. sich später wieder mit einem neuen Job gesetzlich versichern können.

Da dieses Thema auch für mich relevant ist, würde mich eine Sache interessieren, zu der ich hier im Forum noch nichts gefunden habe:

Gibt es Eurer Erfahrung nach Unterschiede, wie die einzelnen GKVs speziell mit solchen "Last-Minute-GKV-Rückkehrern" umgehen ?

Insbesondere dann, wenn es bei dem Beschäftigungsverhältnis nach einigen Monaten zu einer Kündigung und dann einer obligatorischen Anschlussversicherung kommt ?

Gibt es hier einzelne Krankenversicherungen, die nach Euren Erfahrungen hier besonders kritisch sind und den Versicherten Probleme machen, weil sie schon kurz vor der kritischen Altersgrenze stehen, obwohl das zugrundeliegende Arbeitsverhältnis keinen Grund zur Beanstandung bietet ?

Hier könnte es ja bei einzelnen Versicherungen abweichende interne Arbeitsanweisungen geben, wie mit solchen Fällen zu verfahren ist.

Gibt es vielleicht sogar immer noch einzelne GKVs, die speziell in solchen Fällen noch auf bestimmte Vorversicherungszeiten beharren und Schwierigkeiten machen, die obligatorische Anschlussversicherung anzuwenden, wenn das unbefristete Beschäftigungsverhältnis nach wenigen Monaten endet ?

Gibt es wiederum andere GKVs, bei denen so ein Vorgang in der Regel meist reibungslos und ohne Probleme abgewickelt wird und auch die obligatorische Anschlussversicherung ohne wenn und aber angewendet wird ?

Wie sieht es da bei den großen Versicherern wie z.B. Techniker, Barmer, AOK, DAK oder IKK aus ?
Gibt es da irgendwelche Unterschiede wie man mit solchen Rückkehrern umgeht, die nur noch wenige Monate vor ihrem 55. Geburtstag stehen ?

Habt Ihr da schon eigene Erfahrungen sammeln können oder kennt Ihr eine Quelle im Internet, wo dieses Thema besprochen wird ?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon in voraus.

Liebe Grüße
Milan

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV zu GKV mit 54 - Eure Erfahrungen mit Versicherern

Beitragvon Czauderna » 10.09.2021, 11:04

Hallo und willkommen im Forum
Ich war selbst 48 Jahre bei einer GKV-Kasse beschäftigt und hatte auch in den letzten Jahren mit dieser Thematik zu tun.
Grundsätzlich kann man sagen, und das gilt, meiner Erkenntnis und Überzeugung nach, für 90% aller Kassen, dass es allein auf die vorliegenden Fakten ankommt und auf sonst nix.
Also, wenn ein 54jährige/r krankenversicherungspflichtig wird, was in den meisten Fällen entweder durch eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit oder durch ALG-1 Bezug geschieht, dann muss er/sie sogar in die GKV wechseln, mehr ist da nicht zu schreiben.
Wenn sich allerdings ergibt, dass mit der Aufnahme einer Beschäftigung etwas "faul" war, also z.B. der Arbeitgeber "mit getrickst" hat und deshalb falsche Angaben in der Anmeldung gemacht hat, dann kann das natürlich auch Probleme - kurz gesagt, es muss alles "wasserdicht" sein, dann geht auch alles klar. Unter "wasserdicht" verstehe ich, dass die Sache bei einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung keinen Anlass zur Beanstandung geben würde.
Zur OAV - theoretisch genügt 1 Tag Pflichtversicherung oder Familienversicherung um danach in der GKV verbleiben zu können, allerdings ruft ein solcher Umstand sofort das begründete Misstrauen seitens der Kasse hervor, weil man ja allein aufgrund des Geburtsjahres und der Vorversicherung auch weiß, warum der Wechsel gekommen ist. Wenn das Ende Krankenversicherungspflicht aber, sagen wir mal, nach drei Monaten eintritt, ist das für 90% aller Kassen (meine Meinung) kein Grund, da im Nachgang Zweifel anzumelden (bei Beschäftigungen).
Durch die OAV ist die bis zu deren Einführung geltende Mindestversicherungszeit von 12 Monaten praktisch aufgehoben.
Eigentlich bist du hier schon an der richtigen Quelle - wir haben hier einige Experten, die beruflich sehr viel mit Versicherungs- und Beitragsrecht in der GKV zu tun haben und es wird sich sicher auch noch der Eine oder die Andere dazu zu Wort melden.
Mein Fazit lautet - wenn die Fakten stimmen und passen, dann klappt das auch problemlos mit dem Wechsel von der PKV in die GKV.
Gruss
Czauderna


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